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D E F G
H - P
Q - Z
Begriffe, Wissenswertes und Interessantes über das
Leben im Norden
(Nord- und Südschleswig,
Nordfriesland, Südjütland)
von A - Z
für Freunde der Heimatgeschichte und Genealogen
und
lateinische Bezeichnungen bei
Kirchenbucheintragungen
erstellt von
Günter Evers, Glücksburg
...... för all de veelen
lütten un korten Frogen
ut unse schööne
noordische Heimot
bi de uns de Antwoorten
graad nich praat sünd .
Vorwort
Im Zeitalter des Internets und anderer
elektronischer Medien ist es nicht schwer jede Frage ausführlich und
umfassend in Wort, Bild und Ton beantwortet zu bekommen.
Oft sind es aber die kleinen, spontan aufkommenden
Fragen wie:
"was bedeutet eigentlich ...?", "wer waren denn
die ...?", "wie machte man?", "wann war ...?", "wozu gebrauchte man
...?", "wieso wurde ....?" usw.
Mehr will man gar nicht.
Dafür den PC anschalten, das Internet hochfahren,
Suchbegriff eingeben, warten, unter fünfzig und mehr Angeboten
auswählen, lesen, downloaden, speichern, wieder finden?
Oder den Bücherschrank durchforsten und bei
hundert anderen Fragen die mit jedem Buch, das man zur Hand nimmt,
plötzlich auftauchen hängen bleiben? Wonach suchte ich eigentlich noch?
Für diesen Zweck ist diese Schrift nützlich.
Griffbereit, nach dem Alphabet geordnet, für eine speziell interessierte
Lesergruppe geschrieben und für ein abgegrenztes Thema sowie eine
bestimmte Region.
Bisher wurden über 1.350 Begriffe die einen Bezug
zu unserer nordischen Heimat haben mit unzähligen Unterbegriffen
erfasst. Besonders solche, die etwas über alte Bräuche, Regeln,
Gewohnheiten, geschichtliche Ereignisse und Verhaltensweisen aussagen.
Viele sinnvolle Querverweise zu anderen Begriffen vervollständigen die
Suche.
Sollte etwas fehlen, ich bin für jede Anregung
dankbar.
Günter Evers
A
18-Männer-Taxe
Von 1712 bis in die preußische Zeit hinein galt das Setzungsregister als
Teil der Landes-Martrikel als Besteuerungsgrundlage. In der
Landesmatrikel war die Pflugzahl festgehalten. Dem Setzungsregister lag
die Taxlegung von 1692 - 1698 zugrunde. Durchgeführt wurde diese von
einer aus 18 Männern bestehende Kommission, die auch eine Bodenbewertung
durchführte. Sie wurde "18-Männer-Taxe" genannt.
Abdecker
Siehe unter Schinder:
"Abgeteilte Herren"
So bezeichnete man eine Reihe Schleswig-Holsteinischer Herzöge deren
Herrschaft nicht durch die Stände anerkannt war. Als Adolf I. im Jahre
1564 sein Herrschaftsgebiet mit seinem Halbbruder Johann II. teilte,
verweigerten die Stände diesem die Huldigung (s. d.). Johann erhielt
Rang und Titel und die Einkünfte seiner Ländereien aber keine
Souveränität. Die abgeteilten Herren durften keine auswärtigen Dienste
unterhalten, hatten keine Finanzhoheit mit Münzrecht und durften keine
Truppen unterhalten. Lediglich die Aufstellung einer Bürgerwehr war
ihnen erlaubt. Johann II. gründete deshalb in Glücksburg die
Friedrichsgarde (s. d.).
abkanzeln
Zu den kirchlichen Diensten gehörte es alle Verordnungen der weltlichen
Obrigkeit "abzukanzeln", d. h. von der Kanzel aus öffentlich zu
verlesen. Nur dadurch erlangten die Verordnungen gesetzliche Gültigkeit.
Abodriten / Abotriten
Mittelalterlicher elbslawischer Stammesverband der Westslawen auf dem
Gebiet Mecklenburgs und Holsteins (siehe unter Wagrien).
798 kämpften im holsteinischen Borhöved die nordelbischen Sachsen gegen
die Abodriten bei dem die Sachsen unterlagen.
Im Jahre 808 griff der König der Dänen die Abodriten an, unterwarf sie
und verpflichtete sie zu hohen Steuerzahlungen.
1160 unternahm König Waldemar I. von Dänemark einen Kriegszug gegen die
Abodriten unter deren Führer Niklots.
Abstimmung 1920
(auch Plebiszit genannt). Nach verlorenem 1. Weltkrieg regierte im
Landesteil Schleswig (Abstimmungsgebiet) die "Internationale
Kommission", die aus einem Engländer, einem Norweger, einem Schweden und
einem Franzosen bestand.
Holstein wurde von Österreich und Schleswig von Preußen verwaltet.
Das Grenzgebiet (siehe auch unter Deutsch-Dänische Grenze) wurde zum
Abstimmungsgebiet erklärt.
Die deutschen Behörden im Abstimmungsgebiet mussten das Land räumen und
die deutschen Garnisonen mussten abrücken. Dafür besetzten französische
und englische Truppen das Gebiet
Von 1919 bis 1920 gab es eine dänische Besatzung mit Polizeigewalt für
Nord- und Südschleswig.
Die Abstimmung selbst geschah nicht nach allgemeinem Wahlrecht. Die erst
nach dem 1. 1. 1900 im Abstimmungsgebiet ansässig gewordenen durften
nicht abstimmen, weil sie nur "Zugewanderte" waren. Dagegen erhielten
die in Nordschleswig geborenen aber von der Preußischen Regierung
ausgewiesenen Bürger, das Stimmrecht. Diese Regelung begünstigte das
Dänentum.
Die Abstimmung ob Zugehörigkeit zu Deutschland oder Dänemark erfolgte in
Nordschleswig (Dänemark) und Südschleswig (Preußen).
Südschleswig wurde in zwei Zonen eingeteilt.
Zone 1 (nördlicher Teil) stimmte am 10. 2. 1920 mit 74,9 % für einen
Anschluss an Dänemark.
Zone 2 (südlicher Teil incl. der Stadt Flensburg) stimmte am 14. 3. 1920
mit über 80 % für den Anschluss an Deutschland.
So kam es für Nordschleswig zum Anschluss an Dänemark und für
Südschleswig zum Anschluss an Preußen.
Accidentien / Accedentcie / Akzidentien
(lat) Accidenti = etwas Zufälliges. Gelegentliche Einnahmen.
1) Gebühren für Amtshandlungen; z.B. an den Pastor für Taufen,
Konfirmationen, Beerdigungen usw.
2) zufällige Einkünfte, Nebeneinnahmen des Pastors.
Achter de Hacken
(siehe unter Notdurft)
Achterdöör / Blangdöör
Hintertür eines Hauses durch die ein Verstorbener mit den Füßen zuerst
hinausgetragen wurde. Dies geschah auch durch die Blangdöör (Seitentür
zum Hof) aber niemals durch die Lohtür (Vordertür).
Achtmänner / Achtmann
Erweiterter Kirchenvorstand. Bevollmächtigte in der Kirche und der
Gemeinde. Aufgabe der Achtmänner war es u. a. für die Armenkasse die
Beiträge zu kassieren und zu verwalten und allgemein für Ordnung in der
Kirchgemeinde zu sorgen. Das brachte ihnen oft den Unmut der
Dorfbewohner ein. Darum war es ein häufig nicht gern übernommenes Amt.
Siehe unter Kirchspielsmänner und Loskauf.
Acht und Bann
Siehe unter Friedlosigkeit.
Achtundvierziger
In Deutschland die Bezeichung für die Teilnehmer an der Märzrevolution
1848/49.
actum
(lat.) geschehen, verhandelt.
Adel
Der deutsche Adelsstand setzte sich folgendermaßen zusammen: Herr -
Edler / Edelherr - Ritter - Freiherr - Graf - Burggraf.
Im Landesteil Schleswig bestand der Adel des 14. bis 15. Jh. fast
ausschließlich aus eingewandertem holsteinischem Adel. Im Jahre 1450
waren es ausschließlich Mitglieder in Holstein ansässiger Adliger.
Dieses war eine Folge der Auseinandersetzungen der holsteinischen
Schauenburger Grafen mit dem dänischen König. Infolge Verpfändung an die
holssteinischen Grafen gelangte das Niemandsland zwischen Schlei und
Eider im 13. Jh. in den Besitz der Schauenburger.
Vor der Einwanderung des holsteinischen Adels bestand der schleswigsche
Adel des Mittelalters aus den Herremannen (s. d.). Diese waren
Gemeinfreie, die sich dem König mit Mann und Pferd für den Kriegsdienst
zur Verfügung stellten und dafür mit Abgabenfreiheit und Grundbesitz
belohnt wurden. Die Abgrenzung zu freien Bauern war gering. Ihre Güter
(s. u. Edelhof) hatten oft nur die Größe von zwei Hufen (s. d.). Erst im
Laufe der Zeit erreichten sie durch bessere Einkünfte und Vorrechte eine
Vorzugsstellung ein. Mit Einwanderung des holsteinischen Adels wurden
sie verdrängt.
Nach Einführung des Schwarzpulvers (Schießpulvers) für Handfeuerwaffen
im 16. Jh. änderte sich die Kriegsführung. Das Waffenhandwerk der Ritter
verlor an Bedeutung und es kamen die Landsknechtheere mit Vorderladern.
Außerdem versuchten die Landesherren die Macht des Adels einzuschränken.
Der Adel wandte sich daraufhin mit Beginn des 17. Jh. verstärkt der
Landbewirtschaftung z und häufte nun Ländereien an und es kam zum
Niederlegen der Höfe, indem die Festebauern vertrieben wurden bzw.
wurden ihnen Dienste auferlegt und sie zu abhängigen Untergehörigen der
Güter.
Verheerende Kriege, Plünderungen, Viehseuchen und Missernten die den
Bauern das Leben im 17. Jh. erschwerten und sie von Haus und Hof
vertrieben, mehrten die Besitzungen der adeligen Güter.
Viele Adelige gaben sich m leichten Leben, der Schwelgerei und der Jagd
hin.
Adjunkt
Amtsgehilfe.
Administrator
(vom lat. administrare = verwalten).
1) in der evang. Kirche Herrscher über protestantische geistliche
Fürstentümer in der frühen Neuzeit.
2) Vertreter oder Vormund eines minderjährigen Herrschers.
3) Leiter eines größeren land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.
Ahnenschwund
Jeder hat zwei Eltern, vier Großeltern, acht Urgroßeltern usw. Jede
Generation verdoppelt sich die Zahl der Ahnen. Zurück bis zur Zeit Karls
des Großen beträgt die Zahl der Ahnen einer Person mehrere Milliarden,
obwohl die Weltbevölkerung nur einige Millionen betrug. Des Rätsels
Lösung liegt im Ahnenschwund.
Hat wirklich jeder acht Urgroßeltern? Heiratet einer seine Cousine,
haben die Kinder aus dieser Ehe statt der acht nur sechs Urgroßeltern.
Heiraten zwei Brüder zwei Schwestern einer anderen Familie, so hat der
Proband nur 10 statt 16 Urgroßeltern und eine Generation später nur 20
statt der 32 in dieser Generation. Auch wenn verw. Schwiegerväter ihre
verw. Schiegertöchter heirateten (gar nicht so selten) trat dieser
Effekt ein, was auch auf Beziehungen von Onkel und Nichten zutraf.
Je weiter zurück, desto größer ist der Ahnenschwund.
Ärztliche Versorgung auf dem Lande
Vor 1800 gab es auf dem Land kaum akademische Ärzte, in Angeln überhaupt
keine. Es gab sie nur an herrschaftlichen Höfen und in den Städten. 1529
gab es am gottorfschen Hof insgesamt 20 Hof- und Leibärzte, während es
in der Stadt Schleswig keine Ärzte gab. So sah es auch in Flensburg aus.
Die Lage besserte sich, als 1760 für Schleswig ein Amtsphysikus
eingesetzt wurde, der unendgeldlich auch die Armen zu versorgen hatte.
Sein Jahresgehalt betrug 80 Rthlr. von denen er nicht leben konnte.
Seit 1757 wurden Physikate eingerichtet. Es gab sie außerdem in
Flensburg (von Apenrade bis zur Eider), Hardersleben, Tondern,
Eiderstedt und Fehmarn. Der Stadt- und Landphysikus hatte die Aufgabe
Ärzte, Apotheker (s.d.), Wundärzte, Chirurgen und Hebammen (s.d.) zu
überwachen.
Studierte Ärzte konzentrierten sich auf innere Krankheiten und lehnten
damals die Arbeit mit Messer und Schere ab. Das war nicht standesgemäß
und wurde von Chirurgen erledigt (Siehe unter Bader und Gliedsetzer).
Ab 1800 gab es Ärzte in Flensburg, Kappeln und Schleswig. Stellt man
sich die damaligen Transport- und Wegeverhältnisse vor, so war ein
Besuch bei ihnen fast unmöglich und auch der Arzt kam nicht zu den
Kranken. Auch fehlte das Geld für das ärztliche Honorar. So suchte die
Landbevölkerung auch weiterhin Hilfe bei Heilkundigen wie Babieren (s.d.)
und Gliedsetzern (s.d.). In den Städten tauchten immer wieder laut für
sich werbende Scharlatane wie Steinschneider, Wundärzte und Quacksalber
auf. Ihre Medizin waren Aal- oder Schlangenhaut, Krötenstücke,
Friedhofsgras, Rabenfedern, Eidechsen und Jungfrauenblut.
1817 gab es 73 Ärzte im ganzen Herzogtum Schleswig.
Die häufigsten im 18. und 19. Jh. zum Tode führenden Krankheiten waren
das Kindbettfieber (s.d), das "hitzige Fieber" (Typhus) (s.d.) ,
Schwindsucht s. d. (Tuberkulose) und die Blattern s.d. (Pocken).
1920 praktizieren in Angeln fünfzehn Ärzte; je 3 in Kappeln und
Glücksburg, je 1 in Brunsholm, Gelting, Quern, Satrup, Sörup, Steinfeld,
Süderbrarup, Taarstedt und Ülsby.
Siehe auch unter Apotheke, Bader, Feldscher, Hebamme, Physikus)
Afterkind
1) Enkelkind.
2) Kind aus zweiter Ehe.
3) uneheliches Kind.
Agent
Dänischer Titel. Entsprach etwa dem späteren Kommerzienrat.
Agnation
Blutsverwandtschaft in männlicher Linie im Gegensatz zur Kognation (s.
d.) = Blutsverwandtschaft in weiblicher Linie.
Agnatus
1) (lat.) Blutsverwandter im Mannesstamm.
2) (medizinisch) bereits von Geburt an vorhandene Krankheit.
Agnition
(lat.) Anerkennung von Rechtsverhältnissen oder Tatsachen.
Agnomen
(lat.) Beiname. Zusatzname zur genaueren Bezeichnung einer Person. (Hans
vom Berge, Hans der Müller, Hans der Lahme)
agricola
(lat.) oft eine humanistische Lateinisierung von Bauer. Findet sich
häufig in alten Familiennamen wieder.
Aktuar
(vom lat. actuarius = Schnellschreiber). Öffentlicher Schreiber,
Amtsschreiber, Protokollant bei Gericht.
Akkusationsprozess
Ein Prozess der nur auf Grund einer Anzeige aus der Familie oder von
Nachbarn durchgeführt wurde. Das war bei fast allen mittelalterlichen
Prozessen (Hexenprozesse s.d.) der Fall.
Das Gegenteil des Akkusationsprozesses war der Inquisitationsprozess
(Ermittlungsgrundsatz des Strafgerichts ohne Bindung an die
Verfahrensbeteiligten).
Akzise
Zollabgabe. Z. B. der Sundzoll (s. d.)
Alkoven
Schlafschrank auch Butze. Schrankbett in Bauernhäusern. Meistens in der
Döns (s. d.)
Alkoven waren allgemein etwa 1 m breit, 2,50 m hoch und 1,70 m lang. Sie
wurden mit Holzluken oder Vorhängen geschlossen. Sie waren schwer zu
lüften und meistens etwas feucht. Oft wurde ein Alkoven von mehreren
Personen benutzt. Geschlafen wurde allgemein im sitzen.
Alliance
Heirat, Ehe.
Allig
Alter nordischer Name für Raseneisenstein (s. d.) oder Wiesen- erz.
Allmende
Allmannsgrund. Gemeindeflächen, die gemeinsam bewirtschaftet (z. B.
beweidet) wurden oder unkultiviert blieben und dem Dorf gehörten.
Die Allmende war die gemeinschaftliche Nutzung von Weiden. Die
gemeinsame Nutzung von Äckern war die Feldgemeinschaft (s. d.).
Zur Allmende gehörten nicht nur Weiden sondern auch Moor zur gemeinsamen
Torfgewinnung, Heide zu Gewinnung von Heideplacken und Buschland zur
Versorgung mit Holz zum Heizen.
Im frühen Mittelalter legte man außerhalb des Zaunes Felder an. Für
deren Bewachung wurden "Allemann = Alle Mann" benötigt; daher die
Bezeichnung Allmenden für die Flächen außerhalb des Dorfes, die Allen
gemeinsam gehörten.
Für die Beweidung der Allmende stellte die Dorfgemeinschaft einen
Dorfhirten ein. Vom Viehsammelplatz im Dorf, der Forta (s. d.) zur
Allmende waren Breite und Einzäunung von Viehtriften durch das Ackerland
vorgeschrieben.
Siehe auch unter Kuhlücke.
Allmissen / Almissen
Kirchliche Stiftungen.
Allod / Allodium / Allodialgut
Mittelalterliche bis frühneuzeitliche Bezeichnung für Landbesitz über
das der Eigentümer frei verfügen konnte. Das Allodium (Freigut) war von
allen Lasten frei und konnte auch vererbt werden. Der Besitz eines
Alodiums war nicht an Pflichten und Leistungen gegenüber anderen
Personen gebunden.
Alsen
Siebgrößte Dänische Ostseeinsel in Südjütland (s. d.) die vom Kleinen
Belt im Osten, dem Alsensund im Westen und der Flensburger Förde im
Süden umschlossen wird. Geschichtlich gehörte sie nicht zum Bistum
Schleswig, sondern zum Bistum Odense. Gegen Ende des 12. Jh. wurde Alsen
ein Teil des Herzogtums Schleswig und geriet unter die Herrschaft der
Schauenburger. Zentrum sind die an den Enden der Insel gelegenen Burgen
Norburg und Sonderburg (s. d.). Bei den Landesteilungen 1490, 1523 und
1544 blieb Alsen beim Königlichen Teil.
Um 1580 kaufte Herzog Johann der Jüngere sämtliche Adelsgüter auf der
Insel auf und ließ alle Bauernstellen niederlegen. Nach seinem Tod 1622
wurden sie auf seine Söhne aufgeteilt.
Alsen wurde im Laufe seiner Geschichte von vielen Kriegen und Geplänkeln
heimgesucht und die Besitzverhältnisse verschoben sich ständig.
(Ein ausführlicher geschichtlicher, geographischer und heimatkundlicher
Beitrag über Alsen findet sich im Jahrbuch des Angler Heimatvereins
1969, Seite 176 - 198 "Auf der Insel Alsen")
Altarbuße / Kanzelbuße
Eine kirchliche Strafe die noch ein Grad höher war als die Kirchenbuße
(s. d.). Die Altarbuße führte zu einem Ausschluß des Bestraften und
seiner Familie von sämtlichen kirchlichen Handlungen und Gnadenmitteln.
Starb ein so Geächteter, wurde er wie ein Selbstmörder an der
Kirchhofmauer verscharrt.
Am 30. 10. 1767 wurden die Kirchenbuße und die Altarbuße aufgehoben,
weil sie nur noch wenig Wirkung zeigten.
Altenteiler
auch Altsitzer, Ausnehmer, Bauer im Ausgedinge, nach Übergabe des
Anwesens an den Sohn, Nutznießer des Altenteils.
Altflicker
Beruf: Einer der alles flickt. Vor allem Schuhe.
Alumnen
(Alumneum, lat. "alumnus". Zögling, Pflegling, Sohn)
1) Schüler an Klosterschulen
2) Bewohner von Hospizen, Armen-, Alten- und Arbeitshäusern.
alumnus
(lat.) Pflegesohn (-tochter) auch Zögling, Student.
Amidam / Amedam /Amdam
Aus Getreide gewonnene Stärke (Kraftmehl, Stärkemehl, Kleister). 1735
wurde in Flensburg eine Amidam-Fabrik gebaut. 96.000 Pfund Amidam wurden
1824 aus Flensburg nach Amerika ausgeführt.
Amtmann und Ämter
Den Harden (s. d.) übergeordnet waren die Syssel (s. d.). Sydjütland
hatte drei Syssel. Diese erlangten als Verwaltungs- und Gerichtsbezirke
aber kaum eine Bedeutung. Zur wichtigsten Aufsichtsbehörde über die
Lokalverwaltung und die Rechtssprechung und Finanzwirtschaft
entwickelten sich die Ämter. Das Amt Flensburg umfasste die Nordhälfte
Angelns, das Amt Gottorf die südliche Hälfte. An ihrer Spitze stand ein
Amtmann, der zu den gut bezahlten Oberbeamten gehörte. Im Wesentlichen
hatten sie repräsentative Aufgaben zu erfüllen. Im Thing (s. d.) hatten
sie im Unterschied zu den Hardesvögten kein Stimmrecht. Im Mittelalter
stammten die Amtmänner ausschließlich aus Adeligen.
Amtssprache 1830 im Herzogtum Schleswig
Duchschnttsbürger - oft ohnehin nicht sehr schriftkundig - bekamen
absolut unverständliche Amtsschreiben. Eine Vorladung des
Oberkonsistoriums auf Gottorf hatte 1830 folgenden Wortlaut:
"in puncto praet proissi et copula carnali confirmati, hinc consummandi
matrimonii tunc pro-et reprobationis ppliter, nunc justificationis
appellationis contra sententiam des Gottorfer Consistorii vom 7ten Juni
1830".
Kein Bürger konnte damit etwas anfangen und musste sich das Schreiben
teuer übersetzen lassen. Das war auch notwendig, denn folgte der Bürger
nicht, so hatte er harte Strafen zu befürchten.
ancilla
(lat.) Magd, Dienerin
Anerbenrecht
Ein in Norddeutschland seit der Frühzeit bestehendes
landwirtschaftliches Erbrecht bei dem der Hof immer nur entweder nach
dem jeweiligen kommunalen Jüngsten- oder Ältestenrecht an einen einzigen
Erben vererbt werden durfte. Hervorgegangen war dieses Recht vom alten
römischen und germanischen Familienrecht des Fideikommiss (s. d.).
Abgelöst wurde es durch die Höfeordnung, die 1933 durch das
Reichserbhofgesetz der Nationalsozialisten ersetzt wurde und erst 1947
wieder durch eine neue modifizierte Höfeordnung ersetzt wurde. Das
Anerbenrecht führte in Norddeutschland dazu, dass die Höfe in ihrer
Größe und Lage erhalten blieben und daher auch bei späterer
Mechanisierung gut bearbeitet werden konnten.
Gegenstück zum Anerbenrecht war das in Süddeutschland praktizierte
Realteilungsrecht bei dem jeder Erbberechtigte gleichgroße Flächen
erhielt. Das führte im Laufe der Jahrhunderte zu einer Zersplitterung
und Minimierung landwirtschaftlicher Parzellen (Äcker und Wiesen), die
kaum noch maschinell zu bearbeiten waren. Erst durch das
Flurbereinigungsgesetz von 1953 wurden in langjährigen mühevollen
Verfahren die Flächen wieder zu bewirtschaftbaren rentablen Größen
zusammengelegt.
Angelboweg
Alter Handelsweg der Bewohner Angelns. Angeliter Bauern nutzten ihn um
an der Westküste Friesensalz (s. d.) zu kaufen. In weiten Teilen führte
er durchs Treenetal.
Angeln
Im Norden Schleswig-Holsteins zwischen Flensburger Förde und der Schlei
gelegene Region. Im Westen wurde Angeln durch die Heerstraße (Ochsenweg
s. d.) und im Osten durch die Ostsee begrenzt. Angeln stellte in keiner
Zeit eine politische Einheit dar.
Angeln gehörte bis um 1400 mit seinen Harden zum Idstedtsyssel. Danach
wurden die Syssel durch Ämter ersetzt. Angeln gehörte verwaltungsmäßig
zwei Ämtern an; der Norden zum Amt Flensburg, der Süden zum Amt Gottorf.
Die Uggel-, Nie-, Husby- und die Munkbrarupharde mit Glücksburg gehörten
zum Amt Flensburg.
Die Struxdorf, - Satrup-, Mohrkirch- und Schlies- und Füsingharde
gehören zum Amt Gootorf.
Außer den beiden Ämtern gab es in Angeln noch zwei weitere
Verwaltungsbezirke, den I. Angler Güterdistrikt der 26 Güter umfasste
und einem Distriktdeputierten unterstand sowie das Klostergebiet St.
Johannis bei Schleswig, das ein Propst verwaltete.
Auch der St. Marienkirche in Flensburg gehörende Ländereien in Adelby,
Rüllschau, Hürup und Husby gehörten nicht zu Angeln. Insgesamt kam man
in Angeln auf 44 verschiedene Unterstellungen bzw. Gerichtsbarkeiten.
Verwaltungsmäßig glich Angeln einem Flickenteppich.
Mancher Bauer in Angeln hatte mit 2 - 3 Obrigkeiten zu tun, die jede
andere Abgaben von ihm forderten.
Ab 1867 war Angeln eine preußische Provinz.
Angler / Angelner / Angliter / Angeliter / Angelbo
Der Streit um die richtige Bezeichnung der Einwohner Angelns ist bis zum
heutigen Tage nicht geklärt.
Westgermanisches Volk aus dem Landstrich Angeln im Norden von
Schleswig-Holstein zwischen der Flensburger Förde und der Eider.
Erste Besiedler waren Renntier- und Elchjäger um 10.000 vor Chr..
Eigentlicher Beginn der Besiedelung um 3500 bis 1500 v. Chr.
Bis ins 14. Jh. setzt sich die Besiedelung überwiegend aus Jütland fort.
Angler zogen schon vor 1500 Jahren zusammen mit den Sachsen nach
England. Trotzdem blieb der Name lange erhalten, bis er sich zur
Unterscheidung vom Sportfischer dem Angler, und hier gezüchteter
Tierrassen die man auch Angler nante zu unterscheiden in Angelner
geändert. Im vorrigen Jahrhundert war daher der Name Angliter oder
Angeliter am gebräuchlichsten. Angeliter gilt als eine Abweichung von
Angler aus dem Grichieschen. Der Begriffswandel vom Angler zum Angeliter
fiel um 1871 mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und einem wachsenden
Selbstwertgefühl zusammen. Es heißt aber auch, dass das Wort Angeliter
schon vor sehr langer Zeit von den Schwansenern (s. d.) als
Schmähbezeichung für die ärmeren Leute aus
Angeln gebraucht wurde.
Alle vier genannten Bezeichungen gelten immer noch und keine ist amtlich
als die Richtige benannt worden.
Die dänische Bezeichnung für die Bewohner Angelns ist Angelbo (bo =
wohnen = Bewohner Angelns).
Angler Muck
Herkömmliches alkoholisches bis auf den heutigen Tag gebräuchliches
angeliter Mischgetränk, das auf keinem Fest fehlt. Die Angeliter mixen
ihn nach dem Motto: "Rum muss, Wasser kann, Zucker braucht nicht." Vom
Flüssigen nimmt man jeweils die Hälfte. Dazu kam etwas Zitronensaft der
ihn vom Grog unterscheidet. Angler Muck wurde heiß in großen Kannen
(Angler Muck-Pott) gebracht, auf einem Stövchen warmgehalten und aus
Gläsern warm getrunken.
Kalter Angler Muck besteht aus Zitronenlimonade und Korn im Verhältnis 3
: 1.
Ansgar
Apostel des Nordens der als erster versuchte Skandinavien und den Norden
zu christianisieren. Er lebte von 801 bis 865 n. Chr. und war Bischof
von Hamburg-Bremen. Er war ein Benediktiner-Schüler.
In Birka, einem wichtigen Wikinger Handelsplatz westlich von Stockholm
entstand um 830 n. Chr. die erste christliche Kirche in Skandinavien.
Ansgar leitete bis in seine letzten Lebensjahre hinein von Bremen aus
das Missionswesen der Nordländer, vollendete in Bremen eine Steinkirche
und gründete drei Klöster.
ante nuptiae copula
(lat.) vor der Hochzeit. Wurde ein Kind vor Ablauf von neun Monaten ab
der Hochzeit geboren, hatten die Eltern schwere Kirchstrafen zu
erwarten.
Antoniterorden
Mönchsorden gegründet 1095 in Frankreich, der ab 1379 bis 1544 als
"Bruderschaft zur Pflege von Kranken" das Kloster in Mohrkirchen
betrieb. Das Kloster Mohrkirch war ein Tochterkloster zum
Antoniterkloster Tempsin
Schutzpatron des Ordens war der Heilige Antonius.
Antoniusfeuer
Auch "heiliges Feuer". Pilzvergiftung durch Mutterkorn im Getreide. 1718
sehr stark in Ulstrup und Umgebung. Viele Tote und Kranke. (siehe auch
unter Kriebelkrankheit)
Apenrade / Abenra / Aabenraa
Dänische Ostseehafenstadt in Nordschleswig. Gegründet wurde die Stadt
1335, vielleicht sogar schon 1284. Apenrade stand als Handelsstadt lange
im Schatten Flensburgs (s. d.) und Harderslebens (s. d.).
Nach den Landesteilungen (s. d.) 1490, 1544 und 1581 gehörte Apenrade
mit seinem Umland bis 1713/21 immer zum Herrschaftsgebiet des Gottorfer
Herzogs.
Im 17. Jh. hatte Apenrade schwer unter Kriegen zu leiden.
Mit dem Aufkommen größerer Schiffe war die Breite der Förde gegenüber
Flensburg ein entscheidender Standortvorteil für Apenrade und gegen
Mitte des 19. Jh. hatte Apenrade fast die Bedeutung Flensburgs erreicht.
Ab 1864 gehörte Apenrade zu Preußen und ab 1871 zum Deutschen Reich.
1920 bei der Volksabstimmung stimmten 55 % der Apenrader für die weitere
Zugehörigkeit zu Deutschland. Da aber das Gesamtergebnis aller Einwohner
der Zone I zählte, kam Apenrade zu Dänemark.
Apotheken
Erste apothekenähnliche Einrichtungen waren Feldapotheken zur Versorgung
der Krieger und Söldner. Daraus entwickelten sich Hofapotheken für die
Regenten und den Hofstaat. Sie verfügten über Verbandstoffe, Pflaster,
sogenannte Gegengifte, Salben und Essenzen.
1232 gab es von Kaiser Friedrich II. das erste Medizinaledikt.
Die älteste Apotheke Deutschlands entstand 1241 in Trier. 1241 erließ
der Staufenkaiser Friedrich II. eine Medizinalverordnung, die eine
Trennung des Berufs des Arztes vom Apotheker vorschrieb.
1674 bestätigte eine landesherrschaftliche Deklaration, dass keine
Monopolia für Apotheken eingeführt werden sollten und Quacksalber,
Landläufer, reducierte Soldaten u. ä. auch weiterhin nach Prüfung die
Erlaubnis erhalten sollten, ihre Wasser und Essenzen zu verkaufen.
Im Herzogtum Schleswig und in Nordfriesland entstanden um ....
nachfolgende Apotheken:
1517 in Schleswig; 1568 in Itzehoe; 1598 in Tönning; 1603 in Flensburg,
1613 in Husum; 1640 in Bredstedt; 1656 Schwanenapotheke in Husum; 1659
in Schleswig; 1695 Löwenapotheke in Husum; 1698 Friedrichsberger
Apotheke in Schleswig; 1715 Löwenapotheke in Flensburg; 1738 in Garding;
1749 auf Wyk; 1767 Kirchspielapotheke für Adelby in Engelsby; 1836 in
Satrup und Leck; 1840 in Groß-Quern;
Erste Hinweise auf Schiffsapotheken (Holzkästen mit Medikamenten) gab es
schon aus dem 15. Jh..
1606 wurde in Lübeck eine Apothekerordnung erlassen. 1672 folgte eine
Medizinal- und Apothekerordnung für den Königlichen Teil der
Herzogtümer.
(Siehe auch unter Margarethenschrank)
approbieren
billigen, zulassen.
Arfbeer
Feier mit Festmahl im Trauerhause nach der Beerdigung mit oft üppigem
Essen und Trinken. Es kamen bis zu 300 Personen die mehrere Tage
"feierten". Auf dem Dorfe galt es was, eine Beerdigung "gut
auszurichten". Häufig entstanden wilde Orgien und Besäufnisse daraus. In
der Trauerverordnung von 1739 wurde es verboten.
(siehe auch unter Luxusverordnung)
Ariernachweis
In der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945) vorgeschriebener
Ahnennachweis für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Es
musste der Nachweis erbracht wurden, dass keine jüdischen Vorfahren und
auch keine Roma und Sinti in den Familien vorkamen.
In Folge verlangten auch viele Berufsverbände und Unternehmen und sogar
einige Kirchen diesen Nachweis (Arierpass) von Bewerbern.
Der "Kleine Ariernachweis" verlangte die Vorlage von Geburts- und
Taufurkunden der Eltern und der vier Großeltern.
Das Reichserbhofgesetz und die NSDAP verlangten von SS-Bewerbern den
"Großen Ariernachweis" und den Nachweis "rein arischer" Abstammung auch
für den Ehepartner bis zum Jahre 1800, für SS-Führer bis 1750 zurück.
Konnte ein Nachweis nicht geführt wurden (z.B. Findelkinder) so
entschied die Reichsstelle für Sippenforschung.
Grundlage war das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"
vom 7. April 1933.
Mit den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935 erweiterte sich der
Ariernachweis auf alle Bürger des Deutschen Reiches.
Unterstützt wurde das NS-Regime auch in Schleswig-Holstein durch beide
Kirchen. Im Zuge der "Arier-Arbeit" richtete die Schleswig-Holsteinische
Kirche Mitte der 30er Jahre in fast allen Propsteien Kirchenbuchämter
ein. In den 17 Ämtern waren rund 150 Angestellte täglich mit der
Recherche des Abstammungsnachweises beschäftigt.
Heute stellen die Ariernachweise eine wichtige Quelle für Ahnenforscher
dar.
Arlewatthof
Nördlichster im Jahre 1735 errichteter Haubarg in Nordfriesland. Bekannt
gemacht hat ihn Theodor Storm in seiner Novelle "Chronik von Grieshuus"
als das "Rode Hus".
Im 13. Jh. stand an dieser Stelle ein festfundiertes herrschaftliches
Schloss mit Gutsbetrieb. Besitzer war das Adelsgeschlecht Freese in
deren Händen es mehrere Jahrhunderte blieb. 1534 erwarb Eler Radlow, ein
holsteinischer Adeliger das Gut Arlewatt. Es folgten die Rantzows,
Herzog Johann Adolf und die Ahlefeldts. Besitzerin wurde 1624 dann die
Herzoginwitwe Augusta von Schleswig-Holstein und es kamen verschiedene
Verwalter und Pächter. Das Gut bleibt fürstlich und geht in die Hände
des dänischen Königs über.
Zu dem Besitz gehörten alles umliegende Land und alle umliegenden Höfe
in den benachbarten Gemeinden. Es waren 43 Bohlstellen und darüber
hinaus noch Kätner und Insten. Jeder Bohlsmann (Besitzer einer
Vollstelle) musste jährlich acht Spann- und zehn Handdiensttage
ableisten. Die Halbbohlbesitzer die Hälfte davon. Kätner und Insten
mussten an zehn Tagen Handdienst leisten.
1772 wurdeGut Arlewatthof in etwa gleichgroße und gleichwertige Teile
parzelliert und an 14 Parzellisten verkauft.
Armenbüchse / Armenkasse
Armenkasse die vor allem bei der Kirche für Arme gehalten wurde.
Verwaltet wurde sie von den Achtmännern (s. d.) Jeder Landbesitzer vom
Bauen bis zum Handwerker und Hausbesitzer musste eine anteilige Summe in
die Armenkasse zahlen.
Die unterstützungsbedürftigen Menschen wurden jedes halbe Jahr neu
verdungen. Oft, aber nicht immer war damit ein Wechsel des
Aufenthaltsortes verbunden. Wer als Aufnahmefamilie die kleinste Summe
forderte bekam den Armen in Kost und Logis. Besonders arme Haushalte
nahmen noch Ärmere auf, um an ihnen etwas zu verdienen. Sie bekamen
dafür ein paar Mark von der Armenkasse und die Armen mussten für sie
arbeiten (weben, spinnen, nähen, Kühe oder Kinder hüten u. a.).
Armenfürsorge / Armenwesen /Armenrecht
Das schleswig-holsteinische Armenwesen ließ sich in vier Phasen
einteilen:
1) Vor 1736 als nachbarschaftliche Nothilfe.
2) 1736 bis 1783 mit der Einrichtung lokaler Armenkassen.
3) 1783 bis 1871 als die einzelnen Armenkommunen je nach lokalen
Entwicklungen unterschiedlich verwaltet wurden.
4) ab 1871 zunehmende Vereinheitlichung und Zentralisierung.
Die Armenfürsorge oblag den Kirchen, war aber schlecht organisiert. Aber
auch die adeligen Gutsherren hatten für ihre Untergehörigen zu sorgen,
wenn diese unverschuldet in Not gerieten (s. u. Konservation). Nach der
Reformation hatte sich der Landesherr der Armen anzunehmen. Das
karitative System der Kirchen sollte aber beibehalten werden.
Einzelheiten zum Armenrecht waren in der Kirchenordnung von 1542
geregelt.
König Christian III. fasste als Landesherr 1551 in Flensburg die
Vermögen des Heiligengeist-Hospitals, des St. Jürgens Hospitals und des
Klosters zur Heiligengeiststiftung zusammen. Die Vermögen sollten der
Armenfürsorge zugute kommen. Es ging dabei um die Einkünfte aus
Sammlungen und Spenden und um diejenigen aus dem Klingelbeutel und dem
Opferstock. Mehr tat man nicht für die Armen.
Seit 1736 wurde das Armenrecht durch Verordnungen und immer neue
Regierungsentscheidungen immer komplizierter und unverständlicher.
Etwa ab 1780 verschärfte sich das Armutsproblem durch spürbaren
Geburtenanstieg einerseits und weniger Todesfälle bei Seuchen und
Krankheiten. Von 1800 bis 1840 wuchs Angelns Bevölkerung um rd. 50 %.
Aber für die vielen Menschen fanden sich keine Arbeitsmöglichkeiten.
Bettelei, Diebstahl und Kriminalität nahmen zu.
Unterstützung fand in seiner Gemeinde nur, wer dort Heimatrecht (s. d.)
hatte.
Das Armutsproblem wurde zur Bettelplage. Die Obrigkeit bildete
Armenkollegien die für jeden Besitzbürger einen Beitrag festsetzten, der
von Armenpflegern regelmäßig eingesammelt wurde. Aber auch das brachte
nicht viel und half wenig. Nun ging man den Armen gegenüber zu Drohungen
über und drohte mit Festungshaft und Unterbringung in Zuchthäusern oder
Abschiebung über die Landesgrenzen. Armen-, Bettler-, und Prachervögte
(s. d.) wurden als niedere Beamte eingesetzt um das Bettlerunwesen zu
begrenzen. Es erfolgten richtige Hetzjagden (Bettel- und Klopfjagden s.
d.) nach den Armen um sie abzuschieben.
Schließlich wurde dieses so unmenschlich, das wiederum eingeschritten
werden musste. Das Anrecht auf Versorgung wurde verbessert. Armen- und
Arbeitshäuser (s. d.) wurden eingerichtet.
Am 23. 12. 1808 wurde es verboten jemand aus dem Armendistrikt zu
vertreiben.
Am 29. Dezember 1841 wurde eine Armenverordnung für die Herzogtümer
Schleswig und Holstein erlassen, die 99 Paragraphen enthielten.
Eindeutig war diese Verordnung von Männern konzipiert und ließ viele
Probleme von Frauen unberücksichtigt, die weiterhin häufig in Notlagen
allein gelassen wurden.
1871 ging die Verantwortung für die Armenversorgung von den Kirchspielen
auf die neu gegründeten Kreisbehörden und Gemeindevorsteher über.
Nach und nach verlagerte sich die Armut vom Land in die Städte und
führte dort zu einem Industrieproletariat das sich aus dem vom Land
abwandernden Instenproletariat bildete.
Die Reaktion Preußens war im Jahr 1883 die Einführung der Bismarckschen
Sozialistengesetze und die Schaffung der Sozialversicherungen.
Siehe auch unter Bettelvogt, Bettelwesen, Heimatrecht.
Armen- und Arbeitshaus
Entwicklung in der frühen Neuzeit aus dem mittelalterlichen Hospiz und
Spital. Oft war das Armenhaus gekoppelt mit einem Arbeitshaus.
Leiter eines Armen- und Arbeitshauses war der Oekonom (s. d.)
1721 und 1735 wurden in Flensburg Armenordnungen erlassen.
Schon 1736 wurde empfohlen, die ständig Almosen Begehrenden in
Armenanstalten einzuweisen.
Überwiegend waren dieses Einrichtungen der Gemeinden zur Bewältigung des
Armenwesens. Träger waren aber auch adlige Güter.
Aufgenommen wurden nur Arme, Alte, Sieche und Irre aus dem eigenen
Kirchspiel. Sie erhielten Wohnplatz und Verpflegung für die sie soweit
möglich auch arbeiten mussten.
Die Schlaf-, Wohn- und Arbeitsräume waren streng für Männer und Frauen
getrennt. Ehepaare konnten sich nur außerhalb treffen. Alle waren ihrer
Rechte beraubt und unterlagen einer sehr strengen Zucht und Ordnung.
Ihre wöchentliche Arbeitszeit betrug im Winter 57 und im Sommer 69
Stunden. Jungen ab 8 Jahren wurden im Frühjahr zur Arbeit als Hirten an
Bauern vermietet und kamen im Winter zurück ins Armen- und Arbeitshaus.
Geleitet wurden sie von einem Ökonomen. Die Regeln für Aufstehen,
Hygiene, Ausgang, Ruhe usw. waren sehr streng.
Es gab getrennte Schlafräume für Männer und Frauen. So wurden nachts
auch Ehepaare getrennt. Frauen schliefen in Reihen nebeneinander, Männer
in Reihen übereinander. Obwohl die meisten Bewohner Kinder waren gab es
keine Kinderräume. Größere Knaben schliefen bei den Männern und Mädchen
bei den Frauen.
Die Kinder wurden nicht von den Eltern, sondern vom Oekonomen und
Aufsehern erzogen. Die Armenhäusler (alle) unterstanden der
Vormundschaft des Oekonomen und waren fast aller bürgerlichen Rechte
beraubt.
Viele Armen- und Arbeitshäuser hatten eine Krankenstube, eine
Totenkammer und ein Gefängnis innerhalb ihrer Mauern.
Arbeiten waren: Matten- und Binsenflechten, Herstellung von Pechdraht,
Nähen von Schuhen, Korb- und Pantoffelmachen, Stricken (auch für
Männer), landw. Arbeiten.
1765 entstand in Flensburg eine Armenarbeitsanstalt.
1795 kam es zu einem Hungeraufruhr in Flensburg.
1843 z. B. lebten in den Armenhäusern in Sörup 36, in Havetoft 27 (davon
18 Kinder), in Boren 23 und in Satrup 15 Insassen.
Ende des 18. Jh. leerten sich die Armen- und Arbeitshäuser. Ab 1870
wanderten viele Arme aus. Sterup und Esgrus bauten 1879 noch ein letztes
Armenhaus. Bald gingen die Häuser aus mangelnder Belegung und aus
wirtschaftlichen Gründen ein.
Armenvogt
Siehe unter Bettlervogt.
Arnbeer
Wörtlich Erntebier. Gebräuchlich aber auch für Erntefest. Es gehörte zu
den wenigen gebräuchlichen Dorffesten und war der Lohn für wochenlanges
Handmähen mit der Sense, Binden der Garben und Aufstellen zu Hocken. Bei
schlechtem nassem Wetter musste mehrmals umgehockt werden. Auch das
Aufstaken der Garben mit der Forke auf den Erntewagen gehörte zu den
körperlich schweren Arbeiten in der Erntezeit die durch das Arnbeer
belohnt wurden.
(siehe auch unter Fockbier)
Arnis
Kleinste Stadt Deutschlands an der Schlei.
1667 versuchte Detlef von Ruhmohr, die Bürger der zum Gut Roest (s. d.)
gehörigen Stadt Kappeln zu zwingen, ihm den Untertanen-Eid abzulegen,
woraufhin viele sich verweigerten und auf ihr zugestandenes
Freiheitsrecht pochten. 64 Familien verließen die Stadt und auf einer
Landzunge in der Schlei Arnis gründeten sie eine neue, nicht mehr dem
Gebiet Roest unterliegende Stadt, erhielten Fleckenrecht und waren frei.
Bei ihrer Ankunft fanden sie ein wüstes Land ohne Straße und ohne Haus
vor. Ackerflächen mussten erst durch Rodungen geschaffen wurden. Was sie
zum Hausbau brauchten, mussten sie mit Kähnen auf die Insel fahren.
Am 11. Mai 1667 leisteten 65 Mann dem Herzog den Homogialeid (s. d.) Der
Herr von Roest Detlef von Rumohr aber ließ am nächsten Tag die Häuser
der Wegziehenden in Kappeln öffentlich von der Kanzel als verlaufenes
Gut ausbieten. Das bedeutete, dass den Wegziehenden nichts von ihrem
einstigen Besitz mehr gehörte und ihre Häuser verkauft wurden. Der Erlös
ging an das Gut Roest.
Aszendent
Ahn, Vorfahr in aufsteigender Linie.
Aszentorium
Ahnenfolge, Vorfahrenreihe.
Atlantis
Mythisches Inselreich, das erstmalig von dem griechischen Philosophen
Platon (427 - 347 n. Chr.) beschrieben wurde. Seiner Meinung nach war es
eine Seemacht die von ihrer Hauptinsel aus große Teile Europas und
Asiens unterworfen hatte. Nach einem gescheiterten Angriff auf Athen
wäre Atlantis schließlich um 9600 v. Chr. in Folge einer
Naturkatastrophe innerhalb eines einzigen Tages und einer unglückseligen
Nacht untergegangen. Soweit Platon.
Schon in der Antike diskutierte man eine mögliche Existenz von Atlantis.
Viele Theorien wurden entwickelt und verworfen. Es geriet in
Vergessenheit und wurde in der Renaissance wiederentdeckt.
Alfred Rosenberg vertrat die Theorie, dass Atlantik sich einst im
Nordseeraum befunden habe und vielleicht sogar dem sagenhaften Thule
entsprochen habe. Die Nazis griffen diese Theorie begeistert auf und
vertraten die Ansicht, dass Atlantis der Ursprung der nordischen bzw.
arischen Rasse gewesen sei.
Pastor Jürgen Spanuth * 5. 9. 1907, der an der nordfriesischen Küste als
Pastor tätig war und auch einige Semester Archäologie studiert hatte,
griff diese Thesen in der Nachkriegszeit auf und behauptete die Atlanter
seien den "Protogermanen" gleichzusetzen.
Spanuth entwickelte die Idee, Atlantis habe in der Nordsee in der Nähe
des heutigen Helgolands gelegen und sei als politisches und religiöses
Zentrum der Nordischen Bronzezeit anzusehen. Nach Spanuth war Atlantis
durch den Einschlag eines Kometen sowie dem dadurch ausgelösten Ausbruch
des Santorin-Vulkans untergegangen. Diese Katastrophe soll um 1250 v.
Chr. stattgefunden haben. Er widerlegt damit die Datierung Platons, der
den Untergang 9000 v. Chr. sieht. Spanuth erklärt dieses mit falscher
Zeitrechnung. Die Priester hätten von 9000 Jahren gesprochen, hätten
aber 9000 Mondumläufe gemeint, die etwa 673 Sonnenjahren entsprechen was
etwa 1230 v. Chr. entspricht.
Nach Spanuth zwangen die Folgen der Katastrophe (Überflutungen, Dürre
und Brände) die überlebenden Atlanter (= Germanen) nach Süden zu ziehen
und ihrerseits einen Streifen der Verwüstung bis Athen zu hinterlassen.
Er behauptet Germanen seien die sog. Seevölker gewesen, die um 1200 v.
Chr. Ägypten angriffen.
Platon spricht von Oreichalkos, einem natürlich vorkommenden aus dem
Boden und Meer kommenden Stoff der Atlanter, der damals den höchsten
Wert nebst dem Golde hatte und die Atlanter unermesslich reich machte.
Laut Spanuth war damit der Bernstein gemeint, der tatsächlich neben dem
Gold am höchsten geschätzt wurde. Der im Altertum bis nach Ägypten
verbreitete Bernstein wurde in der Nord- und Ostsee gewonnen. Er war
damals so reichlich, dass man ihn im Nordseeraum als Heizmaterial
verwendete.
Aufwärter
Beruf / Tätigkeit: Lohndiener, einer der zur Hand geht und Ordnung hält.
Aufsitzer/in
Besonders auf Sylt bekannte Sitte des Aufsitzens. Beim Aufsitzer handelt
sich um einen Gast, der sich selbst bei Nachbarn einlud. "Wollt ihr
einen Aufsitzer?", fragte er/sie, wenn die Tür geöffnet wurde und wurde
immer zum Kartenspiel (bei Männern) oder zur Handarbeit (bei Frauen)
hereingebeten. Bewirtet wurde er/sie mit Tee. Den beiliegenden
Kandiszucker rührte ein Aufsitzer nicht an weil das nicht gesittet
gewesen wäre, da dieser zu kostbar war.
Aushäuerung
Verpachtung von Ländereien.
Ausheimische
Bezeichnung für zugereiste Kolonisten im Gegensatz zu den Einheimischen.
Aussätzige
Meist Leprakranke, die von der schlimmen Krankheit Aussatz befallen
waren. Durch Kreuzzüge wurde der Aussatz ins Abendland eingeschleppt.
Aussatz war als biblische Krankheit nicht klar abgegrenzt und wurde auch
für Hautkrankheiten verwendet.
Aussätzige wie auch Pestkranke mussten mit einer Rassel, Klapper oder
Knarre auf sich und ihre Ansteckungsgefahr aufmerksam machen und
Herannahende vor sich warnen.
Ausspann / Utspann
An den Ochsen- und Heerwegen und den Straßenverbindungen von Städten
gelegene Gasthäuser in denen die Pferde gewechselt (aus- und
eingespannt) werden konnten und die Reisenden selbst von anstrengender
Fahrt ausspannten, sich erholten, erfrischten, Essen und Trinken und
übernachten konnten.
Austernfischrei in der Nordsee
Die nordfriesische Chronik erzählt, dass die Auster im Jahr 1020 durch
den damaligen Komutus Magnus in die nordischen Gewässer eingewandert
war. Sie hatte sich im Laufe der Jahrhunderte riesenhaft vermehrt und
verbreitet. Seit 1587 wurden die Austernbänke wirtschaftlich genutzt.
Sie wurden von dem Landesherrn gegen ein landesfürstliches Regal an
Private verpachtet. Anno 1746 betrug die Pacht für die Austernbänke 2000
Taler in Kronen und stieg über 3.820 plus Deputat und Zollgebühr auf
7505 Taler plus jährlich 80 Fässer Deputataustern an den Hof von
Kopenhagen.
Die Austern wurden in 1000 Stück fassende Fässer gefüllt.
1819 pachtete der Kaufmann L. Göttig aus Flensburg die Bänke und bot für
eine Pachtdauer von 20 Jahren jährlich 16.664 Taler. Es setzte in den
Bänken um Röm und Fanö ein regelrechter Raubbau ein.
Die Fischerflotte bestand in der Regel aus 22 - 23 Fahrzeugen, wovon
Sylt mit 10 und Amrum mit 12 - 13 beteiligt waren.
Die "Skraapers" (Austernfischer) erhielten drei Taler für jedes Fass
gefischter, gesäuberter und verpackter Ware.
Auf Sylt hatten fast 30 Fischerfamilien ihren ständigen Erwerb aus der
Austernfischerei.
1864 fielen die Austernbänke um Sylt an Preußen und wurden verpachtet.
Jedes Jahr im September fuhr die "Schraberflotte" hinaus.
1910 befanden sich noch 8 - 10 Sylter Kutter auf Austernfang.
Raubbau machte schließlich dem erwerbsmäßigen Fang ein Ende.
Auswanderer / Auswanderung
Man findet im Norden im 19. Jh. kaum eine Familie in der nicht
mindestens eine Person ausgewandert war. Sehr viele Schleswig-Holsteiner
und Dänen verließen ihre Heimat und gingen nach Übersee. Über 90 % zog
es in die Vereinigten Staaten von Amerika. Die übrigen verteilten sich
auf Südamerika, Australien, Afrika und auch Asien.
Gründe dafür waren Armut, Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Krisen,
politische Unruhen und auch speziell in Nordschleswig die Ablehnung der
"Preußen-Herrschaft".
Eine schwere wirtschaftliche Krise in Dänemark zu Beginn des 19. Jh.
wirkte sich auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein aus. So nahm vor
allem in den 1840er Jahren die Auswanderung zu. Verstärkt wurde diese
durch Goldfunde in Amerika und den dadurch ausgelösten Goldrausch.
1841 - 1850 begann die große Auswanderungswelle aus Angeln und entsprach
einer Massenbewegung. Es waren aber nicht nur Auswanderungen nach
Übersee sondern auch nach Friesland, Alsen, Mark Brandenburg und Berlin.
Viele Auswanderer meldeten sich gruppenweise wie zum Beispiel die
Walfänger von Föhr zur Auswanderung, die es gewohnt waren sich in
Gruppen zum Walfang zu melden. Das führte in einem Jahr zu starken
Bevölkerungsverlusten auf der Insel.
Die zweite große Welle folgte auf die Niederschlagung der Erhebung (s.
d.) der Schleswig-Holsteiner im Jahr 1851. Besonders viele Handwerker
und Bauern verließen mit ihren Familien die Heimat. Den Hauptanteil
stellten die Bauern, wozu hauptsächlich auch die 2. und 3. Söhne als
weichende Erben gehörten. Ein Viertel waren Seeleute die sich nicht von
der Segelschifffahrt auf die Dampfschifffahrt umstellen wollten.
In der 2. Hälfte des 19. Jh. nahm die Auswanderung von jungen allein
stehenden Menschen zwischen 15 und 35 Jahren zu. Dieses stand in
Zusammenhang mit der 1867 eingeführten Wehrpflicht in
Schleswig-Holstein. 1866 reisten im Monat Oktober ca. 5000 Eiderstedter
über Hamburg aus. Die Höhepunkte lagen 1872/73 und zwischen 1881 und
1885. Der überwiegende Anteil stammte aus ländlichen Gebieten. Das traf
im Norden vor allem auf die Inseln Föhr, Amrum und Langeland, auf
Nordfriesland und Nordschleswig zu.
In den ersten Jahren preußischer Regierung wanderten zwischen 1868 und
1910 um die 40.000 Menschen aus, weil sie die neue preußische Regierung
ablehnten. Auch die neue Grenzziehung, zwischen Dänemark und Deutschland
die Absatzmärkte und Arbeitsplätze abschnitt spielte eine Rolle.
1851/52 reisten etwa 4.200 schleswig-holsteinische Auswanderer allein
über den Hamburger Hafen aus. Nach dem deutsch-französischem Krieg
1870/1 erreichte die Auswanderung ihren höchsten Stand. Zwischen 1871
und 1925 wanderten mindestens 150.000 Personen aus.
In einem Haus in Apenrade befand sich eine private Auswanderungsagentur.
Auszehrung
historischer medizinischer Ausdruck der Abmagerung in Folge "zehrender"
Krankheiten (vor allem Tuberkulose = Schwindsucht). Bis ins 19. Jh. galt
das für Symptome unterschiedlichster Ursachen. Vor allem Hunger, Mangel
an Licht, Luft, Hygiene, Kleidung und Wärme. Forderten mehr Opfer als
Kriege.
Automobile
Bis 1903 war seit 1885 das Fahren mit durch eigene Kraft betriebenen
Fahrzeugen auf den Straßen verboten. Das galt aber nur für
dampfgetriebene Fahrzeuge.
1899 gab es erste Flensburger Automobilisten. Sie hatten von Anfang an
Kennzeichen.
1909 waren im Landkreis Flensburg 25 und im Landkreis Schleswig 20
Automobile zugelassen. Erfasst waren sie im Deutschen
Automobil-Adreßbuch. In der Dunkelheit durfte ein Automobil nicht die
Geschwindgkeit eines in gestrecktem Trab befindlichen Pferdes
überschreiten. (ca. 15 Km die Stunde). In Quern durfte nicht schneller
als 10 Km/Std. gefahren werden.
Bei Begegnungen mit Pferdefuhrwerken musste das Auto 20 m davor anhalten
(in Quern 100 m davor).
Zum Fahren benötigte man eine Lenkerlaubnis und eine Zulassung für das
Auto. Teilweise wurde die Zulassung nur für bestimmte Straßen erteilt.
Privatwagen galten als Luxusautos und mussten eine Steuer entrichten.
Beruflich und geschäftlich gefahrene Autos waren steuerfrei.
Am 11. 9. 1905 wurde der Flensburger Automobilclub gegründet, der erste
in Schleswig-Holstein.
Einen ersten motorisierten Omnibusverkehr gab es 1906 in Angeln. Der
"Blaue August" fuhr linienmäßig von Süderbrarup - Arnis - Ekenis nach
Boelschuby. Der eigentliche Durchbruch motorisierter Bussverbindungen
kam aber erst in den 20er Jahren.
avunculus
(lat.) Onkel (Bruder der Mutter).
avus (avia)
(lat.) Großvater(-mutter).
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B
Badekarre / Badekultur
Hölzerne Umkleidekabine auf zwei oder vier Rädern. Sie gewährte Frauen
des 18. und 19. Jh. die Möglichkeit sittsam und korrekt im freien Meer
zu baden. Erfunden wurde sie um 1750 von einem Engländer.
Die Badekarre stand am Strand und wurde von der Benutzerin in
Straßenkleidung betreten. Es gab sie für Männer und Frauen getrennt. Im
Innern der Fensterlosen Kabinen zog man sich um. Die zweirädrige Kutsche
wurde von Hand und die vierrädrige von Pferden in das Wasser gezogen.
Die hintere Tür war dem Meer zugewandt und hatte eine kleine Tür mit
Treppe von der man züchtig gekleidet ins Wasser ging. An der Karre war
auch ein freischwimmendes Tau befestigt, dass als Halteleine galt.
Allgemein schwamm man nicht sondern badete nur. Hatte man "abgebadet" so
zog man einen Badeschirm auf und wurde wieder an Land gezogen. Es
konnten bis zu sechs Personen gleichzeitig den Badekarren nutzen, was
den Preis pro Person stark minderte.
Um 1800 tauchten sie an deutschen Stränden auf. Z. B. gab es in
Glücksburg 1872 bei Eröffnung des damaligen Strandhotels 25 solcher
Badekarren. Aber schon ab 1900 kamen Badeanstalten mit Umkleidekabinen
auf und die Zeit der Badekarren war endgültig vorbei.
Man badete voll bekleidet in Badehemd und langen Beinkleidern in
getrennten Bädern für Männer und Frauen. Die Obrigkeit achtete streng
und unter Strafandrohung auf Einhaltung der Geschlechtertrennung.
1900 eröffnete Helgoland revolutionär ein Familienbad und löste erhitzte
Diskussionen aus. Weiblichen und männlichen Junggesellen wurde der
Zutritt ins Familienbad verwährt und auch "fotographische Apparaturen"
durften nicht mitgenommen wurden.
Um die Jahrhundertwende entstand auch die Freikörperkultur-Bewegung. Bei
Scharbeutz wurde1903 von privater Seite der "Freilichtpark Klingenberg "
für Anhänger der "Nacktkultur" eingerichtet.
1920 öffnete auf Sylt der erste offizielle FKK-Strand.
1932 versuchte die Obrigkeit mit dem sog. "Zwickel-Erlass" (s. d.) noch
einmal die unmoralische Entwicklung aufzuhalten. Im Zwickelerlass wurde
für Frauen und Männer detailliert festgelegt, wie die Bademode (alle
Körperpartien bedeckend) auszusehen hatte.
(siehe auch unter Schwimmen)
Bademutter
Hebamme.
Bader
Mittelalterlicher hochgeachteter Beruf. Einer der eine Badestube
betrieb. "Arzt der kleinen Leute". Seine Haupttätigkeit bestand im
Schröpfen und im Aderlass. Er befasste sich aber auch mit Körperpflege
und Kosmetik (Haare- und Bartscheren) und der Zahn- und Augenheilkunde.
Hintergrund seines Wissens war die Lehre von den Körpersäften.
Erst später gehörten Bader zu den sog. "unehrlichen Berufen", weil sie
Kranke, Verwundete und Pflegebedürftige berührten.
Neben dem Bader gab es als Untergebene den Scherer oder Barbier, den
Reiber der die Badegäste trocknete, den Wasserzieher der das Wasser für
das Bad aus dem Brunnen zog und Bademägde und Badeknechte für niedere
Arbeiten.
Bahnsteigkarte
Bis Mitte 1960 auf Bahnhöfen benötigte Karte um den Bahnsteig betreten
zu können. Die Bahnsteigkarte hatte nichts mit dem eigentlichen
Fahrschein zu tun. Wollte man Reisende zum Zug bringen oder vom Zug
abholen, also ohne Fahrkarte auf den Bahnsteig, so brauchte man die
Bahnsteigkarte für 10, später 20 Pfennig. Die Bahnsteigkarte wurde an
der Sperre von einem Sperreschaffner mit Knipszange gelocht, d. h.
entwertet.
Am 16. April 1974 wurde das letzte Kontrollhäuschen vor den Bahnsteigen
beseitigt.
Baken
(siehe unter Seezeichen)
Ballastbrücke, Ballastufer, Ballastkai
In Flensburger Innenhafen auf östlicher Uferseite gelegene sandige
Hügellandschaft. Sie diente zum Abbau von Sand als Ballast für
Schiffsrumpfe, wenn die eigene Ladung der auslaufenden Handelssegler
nicht schwer genug war oder sie ohne Ladung auf hohe See auslaufen
mussten.
Im Laufe der Jahrhunderte entstand dadurch eine von vielen Ausgrabungen
und Sandentnahmen geprägte Uferlandschaft. Von dem eigentlichen
Ballastberg, der einst fast bis ans Wasser reichte ist heute nichts mehr
zu sehen.
Ballastberge gab es an den Häfen von Flensburg und Kiel.
Bankhaft
Siehe unter Reichsbankhaft von 1813.
Bankert
uneheliches Kind.
Bannmeile /Bandmeilenrecht
Zone um die Städte herum in denen sich keine Händler und Handwerker
niederlassen durften.
Das gewerbliche Grundgesetz von 1711 räumte den Städten ein
Bannmeilenrecht ein, welches besagte, dass in einem Umkreis von 3 Meilen
um jede Stadt kein Handwerker sich niederlassen durfte. Ausgenommen
waren: 1 Rademacher, 1 Grobschmied, 1 Bauernschneider und 1 Schuster in
jedem Kirchspiel. Aber auch diese durften ihre Waren nur im Kirchspiel
verkaufen und nicht in die Städte bringen.
Dieses Gesetz galt dem Schutz der eigenen Gewerbetreibenden in den
Städten vor Konkurrenz. 1736 und 1773 wurde die Verordnung etwas
gelockert und erneuert.
Bannmühle
Im 12. Jahrhundert entstandenes alleiniges Recht der Grundherren zum Bau
und Betreiben einer Mühle. Alle Untertanen des Grundherrn mussten ihr
Getreide hier mahlen lassen (Mühlenzwang (s. d.)
Verstöße gegen das Bannrecht und gegen den Mühlenzwang wurden mit
Strafen belegt.
Barbiere
(franz. Barbe = Bart). Auch Bader, Bartscherer, Badeknecht. Chirurgen
und Wundärzte gehörten zur Zunft der Barbiere. Im Mittelalter ein Beruf
der sich der Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege männlicher
Kunden annahm. Ihre Aufgabe war es auch Zähne zu ziehen, zur Ader zu
lassen, zu Schröpfen, Klistiere zu verabreichen, Salben und Pasten
herzustellen und ähnliche Behandlungen vorzunehmen.
Barbiere und Chirurgen absolvierten eine dreijährige Lehre bei in
Innungen organisierten Meistern und eine vierjährige Wanderschaft bevor
sie sich niederlassen durften.
1749 wurde in Flensburg für die chirurgische Ausbildung der Barbiere
eine "Anatomiekammer" eingerichtet und 1755 eine Hebammenschule.
Siehe auch unter Gliedsetzer, Hebamme.
Bark
Siehe unter Schiffstypen.
Barockgarten in Schleswig
1637 ließ Herzog Friedrich III. (1597 - 1659) den Barockgarten, genannt
"das Neue Werk" als ersten Terrassengarten Europas nördlich der Alpen
anlegen; deutlich bevor im französischen Versailles eine barocke
Gartenpracht entstand. Angelegt wurde er von Hofgärtner Johannes Clodius
(1584 - 1660).
1650 wurde ein prächtiges Lustschloss die Friedrichsburg in Form der
Spätrenaissance errichtet, in dem der Gottorfer Globus aufgestellt
wurde.
Herzog Christian Albrecht (1641 - 1695) erweiterte den Garten um vier
Terrassen. Auf der oberen Terrasse ließ er ein weiteres Lusthaus, die
Amalienburg errichten. 1670 war der Garten fertig. 100.000 Buchsbäume
säumten die barocken Muster.
1713 wurde der Globus zur Abwendung eines Krieges an den russischen
Zaren Peter der Große verschenkt. Das war gleichzeitig der Untergang
auch des Gartens. Unter der Verwaltung des dänischen Statthalters
verfiel er zusehends. 1768 wurde das Lusthaus abgebrochen und verkauft.
1864 wurde der Garten zu einem militärischen Exerzierplatz für
Reitersoldaten.
2005 wurde der Globus original nachgebaut und 2008 zur Landesgartenschau
wurde auch der wiederhergestellte Barockgarten eröffnet.
Basselhuus
Haus in dem ein Kind geboren wurde. Engste Nachbarinnen wurden zu
"Hebammen" in den Städtern "Beistandsdamen" genannt, und halfen bei der
Geburt und der Versorgung der Wöchnerin und erledigten notwendige
Hausarbeiten in Haus und Stall.
Spätestens eine Woche nach der Geburt kamen alle Nachbarinnen zum
"Kindskiek" ins Basselhuus.
Kein Mann traute sich in eine Bassel-Gesellschaft.
Basselpott
Topf mit warmem Essen für Wöchnerinnen der ihnen von der nächsten
Nachbarin gebracht wurde. (Meist wurde davon die ganze Familie satt).
Bastard
Uneheliches Kind. Häufig das Kind einer ledigen Mutter.
Bauernglocken
Vornehmlich im Südwesten des Herzogtums Schleswigs um Stapelholm
gebräuchliche Glocken, die an bevorzugter Stelle des Dorfes, meistens in
der Astgabel eines aufgestellten Baumstammes angebracht waren. Sie waren
kleiner als die jeweiligen Kirchglocken. Sie dienten als Warnglocken bei
Hochwasser, Feuer oder bei kriegerischen Überfällen. Außerdem aber
dienten sie auch der Benachrichtigung der Dorfbewohner z. B. zum
Zusammenrufen zu Versammlungen, zu Bekanntmachungen oder sie riefen zu
gemeinsamer Arbeit auf. Betätigt wurden sie vom Bauernvogt oder einer
dazu öffentlich bestellten Vertrauensperson.
Später wurden sie auch zur Bekanntmachung von Geburten, Taufen,
Hochzeiten und Beerdigungen verwendet.
Bauernlegen
Um ihre adeligen Güter zu vergrößern begannen die Gutsherren von 1500
bis 1700 durch allerhand Maßnahmen den freien Bauern ihr Land zu
entziehen und sich zu Eigen zu machen. Der Gutsherr hatte das Recht,
schlecht wirtschaftenden oder aufsässigen Bauern das Land zu entziehen.
Die Hufen wurden entweder an andere Bauern vergeben oder - was häufiger
geschah - dem Gutbetrieb einverleibt.
Auch durch Kriege, Missernten, Viehseuchen oder Feuer in finanzielle Not
geratene Bauern wurden übernommen und zu Untergehörigen (unfreie Bauern
und Leibeigene) gemacht und deren Ländereien eingezogen. Man sprach auch
von Wüstungen (s. d.)
Zum Ende des Bauernlegens kam es in Preußen 1709 durch das Gesetz zum
Bauernschutz. Erst durch Edikt vom 12. 8. 1749 wurde es verboten, das
Land von Bauernstellen zum Gutslande einzuziehen. 1764 wurde dieses
Gesetz noch verstärkt. Alle nach dem Siebenjährigen Krieg (s. d.) wüst
gewordenen Höfe mussten binnen Jahresfrist wieder von Bauern besetzt
wurden.
Als Beispiel möge Düttebüll dienen, ein Dorf das 1470 aus acht Hufen und
einer Mühle bestand. Im 16. Jh. wurde das Dorf niedergelegt und daraus
das Gut Düttebüll gebildet.
Im 18. Jh. wurden nur noch wenige Bauerndörfer wüst. Nadelhöft am
Geltinger Noor war im Jahre 1519 ein Dorf von zehn Hufen; 1683 waren es
noch sechs, 1694 nur noch vier, die 1703 gelegt wurden. Sie alle fielen
an Gut Gelting.
(Siehe auch unter Wüstungen und Wüstungskoeffizient)
Bauernvogt
Er stand an der Spitze der bäuerlichen Hierarchie eines Dorfes.
Bis 1867 war er für die Einhaltung dörflicher Ordnung zuständig und
vertrat gleichzeitig die Interessen der Dorfbevölkerung gegenüber der
Obrigkeit. Im Einflussbereich adliger Güter war er auch für die
Einhaltung gutsherrlicher Anordnungen zuständig. Fast immer stand er in
einem Gewissenskonflikt zwischen Obrigkeit und Dorfbevölkerung.
Bauholz / Nutzholz
Die Großmachtpolitik des Königreichs Dänemark hat Jütland zu einer der
waldärmsten Regionen Europas gemacht. Für den Bau eines einzigen
Kriegsschiffes mussten 2000 Eichen gefällt werden. Für eine Vollhufe
benötigte man etwa 100 Eichen.
Schon 1704 wurde daher der Bau von Fachwerkhäusern untersagt, um die
Waldbestände zu schonen.
Jeder Untertan hatte Anspruch auf unendgeldliches Bauholz aus den
Wäldern bei der Verpflichtung für jede gefällte Eiche oder Buche neun
Jungbäume an vorgeschriebener Stelle zu pflanzen.
Von 1737 bis 1745 ergingen 14 Verordnungen zum Schutz der Bäume und der
Wälder.
Wer eine Ehe einging war verpflichtet zuvor eine Anzahl von Bäumen zu
pflanzen und zum Wachstum zu bringen. Auch Witwer mussten beim Eingehen
der 2. Ehe erneut der Pflicht zur Baumpflanzung nachkommen.
Lesholz (aufgelesenes abgestorbenes trockenes Holz) durfte ohne
Benutzung von Werkzeugen zu Heizzwecken gesammelt werden.
Eine Allgemeine Forstverordnung von 1784 mit 180 Paragraphen fasste die
bisherigen Einzelverordnungen zusammen und erschwerte die Nutzung von
Holz aus dem Wald.
(Siehe auch unter Hausbau, Hegereiter, Heizmaterial)
Bauformen landwirtschaftlicher Gebäude
1) Norddeutsches (niederdeutsches) Hallenhaus. Wandständerhaus. Ein im
13. bis 15. Jh. aufgekommener Bautyp in einschiffiger Fachwerkbauweise.
Es fand sich hauptsächlich im nordangler Raum. Es war ein Einhaus in dem
Wohnung, Deele, Stallung und Erntelager unter einem Dach in einem
Hauskörper vereint waren. Es war ein Ständerhaus als Zweiständer-,
Dreistände- oder Vierständerhaus. Es war auch als Durchgangshaus mit
Dielen die beidseitig ein Tor haben zu finden. Der wichtigste und größte
Raum war die Diele (Deele).
2) Dänischer Vierseithof. Eine Hofform der an allen vier Seiten von
Gebäuden umschlossen war: Wohnhaus - Scheune - Erntelager - Stall.
Dieser Bautyp kam vor allem in küstennahen Gebieten Nordjütlands vor.
3) Angeliter Dreiseithof. Er bildete sich Ende des 18. Jh. im Norden
Schleswig-Holsteins aus. Die beiden Wirtschaftsgebäude Stall und Scheune
liegen sich gegenüber. Das Wohnhaus bildete die dritte Seite. Vorbild
der bürgerlichen Dreiseithöfe waren die adeligen Güter, die vielfach
auch in dieser Form gebaut waren.
4) Holländischer Haubarg (s. d.) /
5) Nordfriesischer Hof
6) Gulfhaus. Eine junge Bauform des 16. - 17. Jh. im Nordseeküstenraum.
In Ständerbauweise, d. h. das Dach wurde nicht von den Außenmauern,
sondern von dem innen liegenden Ständerwerk getragen. Es gliedert sich
in ein Vorderhaus mit Wohntrakt mit angrenzendem Stall- und
Scheunentrakt.
7) Altfriesisches Bauernhaus. Ein kleines Wohnstallhaus mit geringer
Raumfläche für Erntegut. Vorgänger des Gulfhauses. Seit der Eiszeit war
es in der norddeutschen Tiefebene weit verbreitet.
8) Fachhallenhaus. Fachwerkbau hauptsächlich im südangler Raum. Es war
entweder stroh- oder reetgedeckt. Es zeichnet sich durch ein Großtor an
der Giebelseite aus. Im Zentrum des Hauses befindet sich die Diele mit
Dreschplatz und seitlich die Ställe. Die Dachbalken wurden von einem
Innenständergerüst getragen, die Balken des Wohnteils ruhen auf den
Mauern.
Beck / Bek / Beek
Quelle, Bach (z.B. Kehlbeck).
Beckenschläger / Beckensleger
Beruf: Er fertigte Becken, Schüsseln usw. aus Messing oder Kupfer.
Bede / Beden / Bitten
Darin steckt das Wort Bitte. Eine Abgabe die der König nicht ohne
weiteres fordern konnte. Als extraordinäre Steuer musste er sie auf dem
Landes- oder Hardething beantragen und bewilligen lassen. Bald aber
wurden diese Steuern fest.
1) Steuer- und Abgabeliste.
2) Älteste auf Grund und Boden sowie Häuser erhobene Vermögenssteuer im
deutschen Sprachraum. Die Landesherren erhoben sie seit dem 12. Jh..
Adel und Geistlichkeit waren davon befreit.
3) Schatz, Schatzung, Abgabe.
Bedingher
Vorsteher, Verwalter vorwiegend geistlicher Einrichtungen. Wörtlich
Gebieter.
Beerdigungen , Sitten und Gebräuche bei Tod und ....
Siehe unter Arfbeer, Erdegeld, Grabbier, Kirchgang, Läuteschlüssel,
Liekbott, Luxusverordnung, Nääsdrücker, Parentation, Schaffer,
Scheideglocke, Strohlegen Totenkreuz, Trauerschere, Trucheld.
Nach eingetretenem Tod wurde das Fenster geöffnet, damit die Seele des
Verstorbenen entweichen konnte. Außerdem wurde der Spiegel verhangen und
die Wand- oder Standuhr angehalten. Nahe Angehörige drückten dem Toten
die Augen zu, kleideten die Leiche in ein Leinenhemd und schlossen ihm
den Mund, indem sie die Bibel unter die Kinnlade schoben bis die
Totenstarre eingetreten war.
An der gebetteten oder schon eingesargten Leiche musste eine
Leichenwache gehalten werden. Dieses war die erste Nacht die Aufgabe der
Hausmädchen und dann die einiger Nachbarn. Der Sinn dieser Leichenwachen
war die längere Prüfung, ob der Tod tatsächlich eingetreten war. Immer
wieder kam es vor, dass "Tote" noch einmal zum Leben erwachten. Bei
einigen Leichenwachen soll es laut und feuchtfröhlich zugegangen sein.
Neben dem Toten wurden Kerzen aufgestellt.
Starb der Hausherr, so wurde sein Tod nicht nur den Menschen, sondern
auch den Tieren mitgeteilt. Dieses war Aufgabe des nachfolgenden Sohnes.
Er ging in die Ställe und zu den Bienenstöcken und sagte:
"Euer Herr ist gestorben,
ich habe euch erworen
und ich bin von Stund an euer Herr."
An die Bienenkörbe wurde ein schwarzer Flor gehängt. Bis zum 17. Jh. war
die Trauerfarbe Weiß und wechselte dann langsam zu Schwarz.
Von der Leiche welche zur Predigt begraben wurde hatte der Pastor 3 bis
6 Mark zu genießen. Für eine Kinderleiche, die unter dem Arm getragen
wurde, bekam der Pastor 1 Mark. Ganz arme Leute und Bettler wurden
umsonst begraben.
Auf dem Sarg brannten Pestilenzlichter, um böse Dünste und böse Geister
zu vertreiben.
Behelfer
Hilfslehrer.
Beilager / Beischlaf
1) Hochzeitsnacht. Die versammelte Hochzeitsgesellschaft pflegte den
frisch Vermählten beim Besteigen des Brautbettes zuzusehen
(Sippenöffentlichkeit). Man bezeichnete die Begleitung des Brautpaares
bis ins Schlafgemach auch als Bettleite (s. d.) Hatte man das Beilager
auf diese Weise öffentlich eingeleitet, blieben die Brautleute allein.
Am nächsten Morgen schenkte der Hausherr seiner Frau die Morgengabe (s.
d.). Diese Zuwendung zählte, wie die Mitgift, nicht zum Nachlass des
Mannes und diente später der Witwenversorgung.
Erst ab dem 15. u. 16 Jh. wurde das Beilager aus Gründen der
Intimisierung der Hochzeitsnacht zu einem symbolischen Beilager. Hatte
bis dahin das Beilager eine rechtliche Bedeutung, so trat mit der
Christianisierung die kirchliche Trauungshandlung (Copulation) auch
rechtlich mehr in den Vordergrund und die Kirche bemächtigte sich des
alleinigen Eheschließungsrechts. . In Adelskreisen des 16. Jh. blieb das
öffentliche Beilager länger erhalten als in stadtbürgerlichen oder gar
ländlichen Kreisen. Trotzdem blieb es in Ausnahmen bis ins 19. Jh.
erhalten.
2) Recht des Feudalherren, adligen Gutsherrn zum symbolischen oder
vollzogenem Beischlaf in der ersten Nacht.
Beinhaus
Früher war das Beinhaus bei vielen Kirchen vorhanden. Es diente der
Aufnahme der beim Grabgraben gefundenen menschlichen Knochenüberreste
früherer Gräber.
Beispruchsrecht
Bis 1798 bestehendes noch von den Germanen stammendes Recht der nächsten
Erben, ein veräußertes Erbgut einzulösen. Bis 1798 mußte ein freies
Eigentum, das verkauft werden sollte, dreimal von einem Bondengericht
lachgeboten (s. d.) werden, um den nächsten Verwandten und Erben des
Verkäufers eine Einspruchsmöglichkeit zu geben. Erst wenn nach einer
bestimmten Frist, der Laghäfd (s. d.) = 3 Jahre, kein Einspruch erhoben
wurde, oder wenn dieser Einspruch abgelehnt wurde, konnte der Verkauf
als rechtmäßig anerkannt werden.
Ohne Einwilligung der Erben vorgenommene Verkäufe von Grund und Boden
waren hiernach nichtig. Wurden Grundstücke dennoch ohne "Erbenlaub"
veräußert, so konnte der Erbe "binnen Jahr und Tag" dieses vom Erwerber
oder von Dritten im Klagewege zurückverlangen.
Dieses war eine erhebliche Beschränkung der Verfügungsfreiheit für
Grundstücke. Es war seinerzeit aber so gewollt und basierte auf der
Bedeutung des Grundbesitzes und der Innigkeit des Familienbandes.
Beliebung auf plattdeutsch Belem
Zweckgemeinschaft. Für das Zusammenleben im Dorf hatten sich im Laufe
der Jahrhunderte bestimmte Regeln herausgebildet, die schließlich auch
niedergeschrieben wurden. Mann nannte sie Beliebung, auch Willkürsbrief,
Scherbrief oder Bursprake. Die Obrigkeit hatte großes Interesse an
ihnen, damit Streit nicht erst entstand oder schon auf Dorfebene
geschlichtet werden konnte.
Ohne Vorlage einer Genehmigung durch die Obrigkeit und ohne das sie mit
obrigkeitlichen Auflagen versehen war, gab sich die Zweckgemeinschaft
diese Beliebung ("beliebt, bewilligt und beschlossen" - daher der Name)
selbst.
Überwacht wurde die Einhaltung er Beliebung vom Bauernvogt. Verstöße
zogen die jeweils beschlossenen Strafen nach sich.
"Bell-Lancester-System"
Schulsystem des wechselseitigen Unterrichts, das ab 1820 vom König über
Nordschleswig Eingang auch in die Schulen des Herzogtums Schleswig
hielt. Entwickelt wurde es von dem britischen Pädagogen Andrew Bell.
Das Schulsystem basierte darauf den Unterricht vom Lehrer auf gute
Schüler zu übertragen, die als Monitoren (Ermahner) tätig wurden. Diesen
Gehilfen des Lehrers wurden kleine Abteilungen in Lesen, Schreiben,
Rechnen und Abhören übertragen. Der Lehrer fungierte nur als "rector
omnium" (Leiter des Ganzen). Ihm verblieb die Oranisation, Überwachung
und Ingangsetzung des Systems.
Kennzeichnend waren die große Strenge und der Drill für diese
wechselseitige Unterrichtsform.
1834 waren in Tondern 60 %, Hadersleben 80 %, Sonderburg 95 % und
Apenrade zu 100 % solche Schulen.
Es wurde eingeführt um das Schulsystem mit viel zu wenigen Lehrern und
viel zu großen Klassen (im Durchschnitt über 100 - 120 Schüler pro
Klasse) fertig zu werden. Im Durchschnitt war diese Form des Unterrichts
während des Höhepunktes in jeder zweiten Schule des Herzogtums Schleswig
anzutreffen.
1845 war das System im Herzogtum in 306 Schulen ganz und in 159 Schulen
teilweise eingeführt.
Pestalozzi war ein leidenschaftlicher Gegner dieses Systems.
Bereits 1824 hatte Papst Leo XII. dieses zur "schwarzen Pädagogik"
gerechnete System, das über ganz Europa schwappte, für katholische
Schulen verboten. Um 1850 herum war das System dann endgültig überholt,
hielt sich aber in Dorfschulen auch noch länger und endete erst mit der
Adlerschen Schulreform.
(Siehe auch unter Schule)
Ein ausführlicher Bericht über diese Schulform im Herzogtum Schleswig
findet sich im Jahrbuch für die Schlewigsche Geest, 13. Jg. 1965 von
Ernst Erichsen, Husum, Seite 89 bis 104.
Beneficien / Benefizien
Im Gegensatz zu den Accidentien (s. d.) als gelegentliche Einnahmen
waren die Beneficien feste Einnahmen.
Bereiter
Leiter der adeligen Ställe.
Beruf
eigentlich Ruf für Berufung.
Besemer / dän. Bismer
1) Besenbinder, -händler.
2) Handwaage als Hebelwaage
siehe auch unter Waagen.
Best
Ein Jungrind.
Bestallung
1) Ernennung. Mit einer besonderen Stellung versehen.
2) Beweisurkunde über die Bestellung zum Vormund oder Pfleger
3) Anstellung von länger dienenden Offizieren und Unteroffizieren
Betteljagd
auch Klopfjagd. Ende des 18. Jahrhunderts Jagden gegen Bettler. Sie
wurde wie eine Treibjagd betrieben. 1781 wurden bei einer solchen allein
in Broacker 300 Arme und fremde Bettler aus dem Land getrieben.
Bettelei / Bettelwesen
Durch einen Geburtenanstieg ab 1788 erhöhte sich die Bevölkerungszahl in
Angeln sehr stark. Es gestaltete sich sehr schwierig den unteren
Volksmassen ausreichend produktive Arbeit zu bieten. Vielen blieb gar
nichts anderes übrig als betteln zu gehen. Arme wurden in ihrer Gemeinde
nur unterstützt, wenn sie Heimatrecht (s. d.) hatten.
Entwurzelte Menschen, Bettler, Vagabunden durchstreiften das Land und
wurden zu einer Landplage. Dabei bettelten sie nicht nur, sondern zogen
mit Büchsen, Pistolen und Degen bewaffnet drohend und fordernd durch die
Dörfer. Es waren teilweise regelrecht organisierte Räuberbanden. Sie
drohten sogar mit Feuer und Brand der Höfe, wenn man ihren Forderungen
nicht nachkam.
Einige Orte in Stadtnähe in Angeln verzeichneten zwischen 1780 und 1790
täglich 140 - 160 Bettler und Vagabunden.
Bei Feiern wie Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen mischten sie sich in den
Braut- oder Trauerzug von der Kirche zu den Wohnhäusern, drangen in
diese ein und fraßen und soffen den Festgästen alles weg.
Um zu verhindern, dass Kinder von Bettlern selbst zu Bettlern wurden,
wurden sie den Eltern weggenommen und möglichst früh zu Bauern in Dienst
gegeben. Wurden Kinder, die noch nicht in Dienst gegeben waren beim
Betteln erwischt, so waren sie aufzugreifen und zu züchtigen.
Schon 1612 wurde ein Edikt gegen Bettler und Zigeuner erlassen.
Bettleite
Öffentliche Begleitung der Brautleute zum Beilager (s.d.)
(Hochzeitsnacht). Das Paar legte sich ins Bett und eine Decke wurde über
sie geschlagen. Die Bettleite fand ursprünglich am Ende der
Hochzeitsfeier nach Mahl und Tanz statt.
Bettlervogt
Titel von niederen Beamten im 16. und 17. Jh. die von der Obrigkeit für
die Überprüfung von Bettlern und Armen zuständig waren. Sie wurden auch
Armenvogt oder Prachervogt genannt. Sie hatten lediglich Kontroll- aber
keine Hilfsfunktionen. Sie griffen fechtende (bettelnde)
Handwerksburschen und männliche und weibliche Vagabunden auf, sperrten
sie ein oder vertrieben sie in Nachbargemeinden.
Die Dörfer und Städte hielten sich bis Ende des 18. Jahrhunderts, als
das Bettelwesen überhand nahm Bettler- oder Prachervögte, die als Büttel
jeden Bettler zu vertreiben hatten. Oft waren es selbst kräftige
Armenhäusler, die nun als Polizeidiener gegen ihre bettelnden
Leidensgenossen einschreiten mussten.
Am 23. 12. 1808 wurde es verboten jemand aus einem Armendistrikt zu
vertreiben.
Bettsetzung
Öffentliche Einleitung des Beilagers (s. d.) (Hochzeitsnacht) . Zunächst
legte sich der Bräutigam in Zeugengegenwart ins Bett. Dann wurde ihm die
von den Brautjungfern entkleidete Braut vom Brautführer und einem jungen
Mann an die Seite gelegt.
Anschließend wurde ein Choral gesungen und man ließ die Brautleute
allein.
Bettwärmer
Die Beheizung der Wohnungen und die Isolierung der Wände war in der
Vorzeit nach unseren Vorstellungen recht unzureichend. Vor dem
Schlafengehen wärmte man die Betten mit auf den Ofen gelegten
angewärmten Bettwärmern vor. Diese bestanden im einfachsten Falle aus
flachen, glatten gut abgerundeten Feldsteinen, später auch aus
Ziegelsteinen. Soweit vorhanden wickelte man diese erhitzten Steine in
Papier.
Reichere Leute hatten dazu kostbare, flachrunde Messingbehälter mit
schöner Durchbrucharbeit, am langen Holzstiel. Gefüllt wurde er mit
durchgeglühtem Torf und dann am Stiel über dem Bett hin und her bewegt,
bis sich dieses erwärmt hatte.
Beutler / Beuteler / Beutelmacher
Beruf. Er fertigte Gebrauchsgegenstände aus Leder.
Bienenhaltung
Bienenhaltung geht im Norden bis auf das 1. Jahrtausend nach Chr.
zurück. Auch das Jütische Lov und das Schonische Recht weisen schon auf
ein Bienenrecht hin.
Fast in jedem Garten, auf jedem Hof war ein Bienenstand mit 10 bis 12
Stöcken zur Erzeugung von Honig und Met und zur Wachsgewinnung
vorhanden. Dazu trugen die ausgedehnten Heidelandschaften und die
Buchweizenfelder bei. Da damals keine Raps- und Kleefelder in angeliter
Dörfern zu finden waren, fuhr man die Bienenkörbe auf langen Leiterwagen
bei Nacht (wenn die Bienen träge waren) in die Marsch, wo es Rapsfelder
gab und der Raps in Blüte stand. Bei Beginn der Buchweizenblüte wurden
sie zurückgeholt.
Bienenhaltung war bis ins 19. Jh. ein einträgliches Geschäft. Ein Stock
lieferte bis zu 30 Pfund Honig und guter Honig wurde in den Jahren um
1800 mit 5 Schilling pro Pfund verkauft. Wachs, aus dem Kerzen gemacht
wurden, kostete 10 - 12 Schilling das Pfund.
Ein sehr ausführlicher Beitrag zur Bienenhaltung findet sich im Jahrbuch
des Heimatvereins der Landschaft Angeln 1986, 50 Jg., Seite 22-52)
Bierbrauen
Bier braute sich jeder Hof selbst aus Hafermalz, später Gerstenmalz.
1594 wurden auf der Söruper Mühle z.B. 19 Tonnen Hafermalz gemattet (s.
u. Matte), also über 300 Tonnen gemahlen. Auch Hopfen wurde selbst
angebaut. In einigen angelner Kirchspielen gab es Hopfenvereine.
Morgens zum Frühstück gab es statt Kaffee Warmbier. Milch war knapp und
Wasser oft nicht rein.
Tradition hatte auch das dänische Julebryg ein süßes schweres
Weihnachtsbier das schnell trunken machte. Es wurde schon von den
Wikingern gebraut.
Siehe auch unter Treber.
Bierzwang
In Kirchspielen in denen es Brauereien gab wurde Mitte des 18. Jh.
bestimmt, das größere Mengen Bier für größere private Feste wie Taufen,
Hochzeiten, Begräbnisse nicht mehr selbst gebraut werden durften,
sondern aus der Brauerei zu holen waren. Nur zur täglichen Hausnotdurft
durfte privat Bier gebraut werden.
1790 wurde Krügern (Gastwirten) auf Antrag die Befreiung vom Bierzwang
erteilt. Die anderen Bürger mussten ihr Bier auch weiterhin von der
priviligierten Brauerei beziehen.
Bikebrennen / Bikefeuer / dän. Pers Awten
Alte friesische Tradition am Vorabend des St. Petri-Tages (22. Februar)
große Feuer abzubrennen. Es entstand ein nordfriesisches Nationalfest
daraus. Die Herkunft war ungewiss. Möglich war, dass sich die Walfahrer
trafen, um den Beginn der Walfahrt zu besprechen oder dass die Walfahrer
mit dem großen Feuer verabschiedet wurden. Sankt Petrus war der
Schutzheilige der Fischer. Andere Deutungen waren, dass mit dem
abbrennen der großen Feuer die bösen Wintergeister vertrieben werden
sollten.
Am 21. Februar brennen die Feuer an der gesamten nordfriesischen Küste
und auf den Inseln und Halligen und zwischenzeitlich sogar im
Landesinnern und an der Ostseeküste.
Bilegger / Beileger
Hochdeutsch = Beileger. Ofen zwischen Döns und Pesel, der vom offenen
Herd in der Küche - dem einzigen anderen beheizbaren Raum des Hauses -
als Hinterlader befeuert wurde. Auf diese Weise konnte der Rauch nicht
in den Wohnraum dringen.
Der Bilegger war aus mehreren gusseisernen Platten zusammengesetzt die
meist mit biblischen Motiven prachtvoll verziert waren. Er hatte
abschraubbare Messingknöpfe (Tubben), die man als Handwärmer nutzte und
ein "Stulp" eine Messingglocke, um Essen warm zu halten.
In manchen Häusern fand man im 18. Jh. geschnitzte und gedrechselte
Holzgestelle, die zum Wäschetrocknen auf den Bilegger gestellt wurden.
Billetierer
"Billietschreiber". Ab 1700. Sie waren verantwortlich für die
Einquartierung (siehe dort) königlicher Soldaten. Sie wurden alle zwei
Jahre gewählt. Ein sehr ungeliebtes Amt, denn Einquartierungen gingen
immer nur unter Protest vor sich.
Binnendeern
Deerns gab es in Angeln auf den Bauernhöfen seit Jahrhunderten. Sie
gehörten zum Gesinde und überbrückten die Zeit vom Schulabgang bis zur
Ehe.
Erst in der 2. Hälfte des 19. Jh. kam es zu einer Unterteilung in
Binnen- und Butendeerns. Diese Bezeichnung hat aber nur etwa 80 Jahre
bis 1920 bestanden und änderte sich dann in "junges Mädchen".
Binnendeerns waren Hausmädchen mit Familienanschluss. Sie wurden wie
Haustöchter behandelt und arbeiteten im Gegensatz zur Butendeern, die
einen niederen Mägdestatus hatte und für die Stall- und Feldarbeit
zuständig war, nur im Haus. Die Binnendeern erfuhr dagegen eine
Erziehung zur Bäuerin und je nach ihrer Herkunft auch eine Vorbereitung
auf ihre gesellschaftlichen Pflichten. Meistens waren die Binnendeerns
Töchter reicher Bauern.
Birkrecht / Birkgericht
Selbstverwaltungsrecht der kirchlichen und adligen Guts- oder Burgherrn
über ihre Leibeigenen (Untergehörigen). Ab 1524 gehörte dazu auch die
Gerichtsbarkeit und aus Untergehörigen wurden Leibeigene.
Zu Beginn der Reformation (s. d.) besitzt z. B. der Bischof von
Schleswig sieben Birkgerichte.
Birkrichter
Ersatzrichter in "richterlosem Gebiet". Häufig der Gutsherr der die
Rechtsprechung über sein Gutsgebiet hatte. Er verfügte ab 1524 für seine
Leibeigenen (s. d.) über das "Recht über Hals und Hand", also die
Ahndung von Verbrechen mit der Todesstrafe oder Verstümmelung.
Bisitter
Plattdeutsch. Beisitzer = Begleiter = Trauzeugen. Der Bräutigam hatte
zwei Bisitters, die Braut zwei Bisitterfrun (Begleiterinnen).
Blanker Hans
Der Begriff "Blanker Hans" steht bildhaft für die tobende Nordsee bei
Sturmfluten (s. d.). Detlef von Liliencron verarbeitete es in seinem
Gedicht "Trutz, Blanke Hans" das vom Untergang Rungholts handelt.
Blattbinder
Beruf. Verfertiger des Weberblatts (kammähnliches Werkzeug) Weberkamm.
Blattern / Pocken
Auch Pocken genannt. Gefährliche Infektionskrankheit die sehr oft
tödlich verlief. Erstmalige Erwähnung fanden die Blattern 1575 in
Holstein.
1586 kam es in Holstein zu Kinderblattern und 1597 in Dithmarschen.
1644 grassierten in Jütland die Pocken. Es starben vor allem viele
Kinder; aber auch Erwachsene vielen den Pocken zum Opfer.
1796 starben allein in Preußen von 7 Millionen Einwohnern 26.646 an den
Pocken.
Im heißen August 1800 suchen die Blattern den Norden fürchterlich heim
und viele Kinder starben in kurzer Zeit. Sie wüteten bis Weihnachten in
unseren Dörfern. Besonders Kinder bis zum Alter von 13 Jahren starben.
1811 führte Dänemark die gesetzliche Blatternschutzimpfung mit Kohpocken
ein, die die Blattern fast zum vollständigen Erliegen brachten. Nur
gelegentlich flackerten sie noch auf.
Von 1811 bis 1814 wurden in Schleswig-Holstein 89.626 Personen geimpft.
1812 wurde in Kiel ein "Impfinstitut" eingerichtet. Es wurde bestimmt,
dass nur Geimpfte die Höhere Schule besuchen, als Lehrlinge angenommen
werden und zur Konfirmation und Trau- ung zugelassen werden durften.
Im Juni 1863 kam es zu mehreren Pockenerkrankungen in Tönning und 1864
in Garding.
Es gab Zeiten, in denen fast jeder Mensch in mehr oder weniger
drastischer Form von den Pocken befallen war. Wer nicht daran starb,
hatte es mit langanhaltenden Beschwerden wie Eiterungen, vor allem der
Ohren und Augen zu tun. Entstellende Narben blieben zeitlebens zurück.
Fast alle Insassen von Blindenanstalten waren früher Pockenblinde.
1872 gab es die letzten an den Blattern gestorbenen Toten in Owschlag.
Der letzte Fall in Deutschland trat im Jahre 1972 in Hannover auf.
Blaue Gendarmen
So nannten die Schleswiger während der Dänenzeit (s. d.) die sehr
verhassten militärisch organisierten dänischen Polizisten, die das
verbotene Deutschtum im Herzogtum Schleswig und das Sprachreskript (s.
d.) überwachten und die politische Gesinnung ausspionierten.
Fast jedes angeliter Dorf beschreibt in seiner Chronik Geschichten, wie
man die verhassten Blauen Gendarmen ausgetrickst hat.
Blau - Weiß - Rot
Siehe unter Schleswig-Holsteinische Farben.
Bleiche/ Bleicher / Bleker
Die damaligen Textilien aus Leinen und Wolle, die von der Fertigung her
noch Restbestände an Farbe enthielten, wurden an Flusswiesen ausgelegt
und gespannt um von der Sonne ausgeblichen zu werden. 14 Tage lang wird
es tagsüber mehrmals mit der Gießkanne begossen. Alsdann folgt die
Schnellbleiche unter Zuhilfenahme von Chlorkalk, Salz und Wasser. Die
Wäsche wird in diese Lauge gesteckt und mehrmals innerhalb einiger
Stunden gerührt. Danach wird es gespült, geklopft und bleibt einige Tage
in reinem Wasser.
In den Städten gab es neben Wäschern und Färbern auch die Zunft der
Bleicher. Neben dieser Art der Rasenbleiche gab es auch schon chemische
Bleichverfahren.
In Flensburg - Harrislee betrieb ab 1801 der Ziegeleibesitzer Calle
Petersen eine Bleiche. Er holte die Wäsche ab, sicherte sorgfältige
Bleiche zu und brachte sie wieder zurück.
Bleidecker
Beruf. Er deckte Gebäude mit Bleiplatten.
Blusfischen / Blüsen
Mit Hilfe von Licht zum Anlocken der Fische fischen. Eine heute
verbortene Art des Fischens und Angelns.
Blutregen
Anno 1672 wurde in Nordfriesland bei Rissum und der Widumharde und
anderenorts nach Weihnachten Blut auf dem Eis gefunden. Es war vom
Himmel geregnet, obwohl man es nicht gehört und gesehen hatte.
Gleichwohl war auch Wäsche, die auf dem Hof zum trocknen gehängt war von
Blut befleckt. Man betrachtete dieses als eine Warnung und ein
Vorzeichen Gottes und wartete auf drohendes Unheil.
Heute spricht man von Blutregen bei Wasserverfärbung durch eine
Massenvermehrung der Blutregenalge. Diese Alge war auch für das Phänomen
des Blutschnees verantwortlich, die den Schnee blutrot färbte.
Eine andere Erklärung war eine gelblichrötliche Färbung des Regens durch
Staubbeimengungen von Pollen oder Wüstensand aus der Sahara, der bei
entsprechender Thermik und entsprechendem Wind auch bis zu uns getragen
wurde.
Bödener / Böder / Bödner
Gutsarbeiter mit eigenem Haus. Besitzer sehr kleiner Landstücke. Er
hatte etwa den Status eines Kätners (s. d.)
Bönhase
Unzünftiger aus der Zunft ausgestoßener oder nicht zugelassener
Handwerker. Sie galten gemeinhin als Stümper und Pfuscher.
böten
Form der Geistheilung durch Besprechen, beschreien.
Bohlsmann
Königlicher Landbesitzer. (s. u. Bonden)
Bohlstelle / Bohl / Bondengut
Bauernstelle, Hof. Eigentümer der Bohle war der freie Bohl- oder
Bohlsmann auch Bonde. Später bürgerte sich die sächsische Bezeichnung
Hufe (Hof) ein. Durch Teilung einer Bohlstelle konnten 1/2-, 1/4- Bohlen
entstehen.
Bommerlund / Bommerlunder / Bommerlunder Krug
Kümmelbranntwein, Aquavit mit 38 % Alkohol dessen Rezept aus dem
dänischen Bommerlund nördlich von Flensburg stammt. Viele Jahre wurde es
ausschließlich in Flensburg gebraut, heute in Hasellünne. Der
Bommerlandkrug war im Mittelalter einer der Krüge entlang des
Ochsenweges. Heute steht an der Stelle ein großer Granitstein mit dem
Relief des jütischen Mädchens, das dem Reiter einen Trunk reicht.
Der Sage nach kehrte 1760 ein verwundeter französischer Reitersoldat in
den Krug ein. Man half und versorgte ihn, Da ihm zur Bezahlung die
Mittel fehlten zog er ein altes Stück Papier hervor, auf dem das Rezept
für den Bommerlunder stand und schenkte es dem Wirt.
Bonden / Bunden
(aus dem dänischen Bo = wohnen. Bonde = der Wohnende)
auch Freibonden (dän. Fribonder), Bonden-Kätner oder Bonden-Hufner oder
Bohlsmänner. Sie waren freie Bauern mit eigenem Land. Trotzdem hatten
auch Bonden Dienste zu leisten. So z.B. die Rekrutenstellung zur
Landwehr (s. d.) und zur Mitwirkung im Landausschuss.
Freibonden waren Bonden auf der Geest, die sich Gudemannengüter
angeeignet hatten.
Der Besitz des Bonden hieß Bondengut oder Bohl. Er selbst wurde auch
Bohlsmann genannt.
Auf der Geest hießen sie Bunden.
Bonität
Neuzeitlich = Kreditwürdigkeit.
Im Zusammenhang mit der alten Bodenschätzung bei der Verkoppelung
Wertmesser für den Wert des Landes.
Wiesen wurden am höchsten bewertet. 1 Tonne bonitiertes Wiesenland hatte
den gleichen Wert wie 2 Tonnen Ackerland oder 5 Tonnen Heideland.
Borchleger
Burg- oder Wehrturm.
Bortbrev
Geburtsbrief.
Bosseln / Boßeln / Klootenschießen
Bosseln = Kugeln. Nordfriesische Sportart bei der Kugeln geworfen
werden. Das Bosseln fand schon seit 1700 in Schleswig-Holstein statt. Es
wurde von holländischen Deichbauern und Siedlern nach Nordfriesland
gebracht. Die erste Urkunde über das Bosseln stammt aus Eiderstedt im
Jahre 1757. Um 1850 hatte sich das Bosseln an der gesamten Westküste von
Niebüll bis Altona ausgebreitet.
Eine verwandte Art des Bosselns war das Klootschießen.
Früher wurde mit Kugeln aus schwerem Pockholz, heute wird mit
bleigefüllten Holzkugeln gespielt.
Es wurde nicht auf festen Wettbahnen sondern auf Straßen gebosselt. Zwei
Mannschaften (4 Gruppen mit je 4 Werfern) treten gegeneinander an. Jeder
Werfer hat 10 - 12 Würfe zu absolvieren, wobei eine Gesamtstrecke von
bis zu 8 Km nicht selten ist.
Die übliche Zeit für das Bosseln war der Winter und der Frühjahrsbeginn.
Bott - Hammer
Mit einem von Haus zu Haus gehenden "Hammer" wurden die Männer des
Dorfes zu den regelmäßig stattfindenden Thingtagen (s. d.) gerufen.
(siehe auch unter Circular und Bauernglocke)
Brake
Gerät zum Brechen von Flachs (s.d.)
Braken
Trockene Zweige. Wurden zum Stecken von Zäunen und zum Heizen verwandt.
Brakteaten
Einseitig geprägte mittelalterliche Hohl-Pfenningmünze. Ihr Durchmesser
von 30 - 65 mm prägte ihren Wert.
Von Mitte des 12 Jh. bis ins 14. Jh. waren sie fast im gesamten
deutschsprachigem Raum die beherrschende Münzsorte.
Dünne Münzen mit beidseitiger Prägung (das Münzbild scheint auf beiden
Seiten durch) nennt man Dünnpfennig oder Halb-Brakteat.
In der Frühzeit gab es auch germanische Goldbrakteaten, die z. B. in
Schuby gefunden wurden.
Brakkuhl / Braakkuhl / Braakstä
In der Braakuhl wurde der Flachs gebrochen und in der Braaktörre
getrocknet.
Darre auch Flachsröste zur Trocknung von Flachs. Ein etwa 1,5 m tiefer
"Brunnen" ohne Wasser deren Seitenwände mit rohen div. Feldsteinen
ausgekleidet war. Hierin wurde Feuer gemacht bis die Wände heiß waren.
Darauf legte man ein Eisenrost auf dem man den Flachs trocknete.
Brandbrief
Traf jemanden das Unglück das sein Anwesen abbrannte, so war er in aller
Regel ein Bettelmann. In seiner Not bat er den Hardesvogt um Ausstellung
eines Brandbriefes, der sein Mißgeschick behördlich beglaubigte. Mit
diesem Brief durfte der Abgebrannte betteln gehen. Ansonsten wurde er
aus der Dorfgemeinschaft als Bettler verjagt.
War er Mitglied einer Brandgilde oder sah es die Beliebung (s. d.) vor,
so konnte er jedoch mit großer nachbarlicher Hilfe und Wiederaufbau
seines Anwesens rechnen.
(siehe auch unter Hausbau, dörflicher...)
Brandgilde / Brandbeliebung
Dörfliche Zusammenschlüsse zur gegenseitigen Hilfe bei Bränden und
Feuerschäden. Sie gaben sich selbst Regeln, die strikt einzuhalten waren
und bei Nichteinhaltung mit Strafen bedacht wurden.
Erste Brandgilden entstanden in Angeln Ausgang des 17. Jh. Anno 1651
gründeten 64 Kappelner Bürger eine erste Brand- und Sterbegilde.
Nach einem Schaden zahlte jedes Mitglied dem Geschädigten eine
Geldsumme, die sich nach der Größe des Besitzes richtete. Auch Hand- und
Spanndienste gehörten dazu.
(siehe auch unter Feuerwehr)
Branntweinbrennerei
Durch die wallensteinischen und tillyschen Truppen kam die Sitte des
Branntweingenusses auch in den Norden. Wie eine Seuche verbreitete sich
die Trunksucht um Not und Armut zu vergessen. Branntwein war sehr
billig.
Branntwein bezeichnet im Allgemeinen alle durch Brennen hergestellten
alkoholhaltigen Flüssigkeiten und deren Mischungen.
Flensburg war ein Zentrum für das Brennen von Korn zu Alkohol. 1698 gab
es etwa 100 Branntweinbrennereien in der Stadt und 1799 waren es fast
200, die kleineren nicht mitgerechnet. Ab dem 19. Jh. ging deren Zahl
stark zurück.
1736 verbrauchten die Flensburger Branntweinbrennereien täglich ein paar
tausend Tonnen Korn.
Der größte Teil des Korns stammte aus Importen. Mit den
Branntweinbrennereien nahm die heimische Viehhaltung zu, da die großen
Mengen Abfall (Spöl) zur Mästung von Kühen und Schweinen verwendet
wurden. 1798 gab es 4000 Stück Hornvieh und ebensoviel Schweine in der
Stadt.
Brarupmarkt
Siehe unter Jacobimarkt.
Braugerechtigkeit
Conzession des Landesherrn an einen Brauer gegen eine jährliche Pacht
Bier zu brauen. (siehe dazu auch unter Bierzwang)
Brautbettabend
Heutiger Polterabend. Abend vor der Hochzeit, an dem fröhlich zu Tisch
gebeten wurde. Braut und Bräutigam waren dabei nicht anwesend, sie zogen
sich ins Kämmerlein zurück und genossen die letzten Stunden ihres
Brautstandes ungestört.
Brautgut
Mitgift der Braut. Dazu fanden zwischen den Eltern von Braut und
Bräutigam oft Brautgutverhandlungen statt.
Brautkrone
Brautschmuck aus bunten Bändern und Goldputz bevor sich Brautkranz und
Schleier durchsetzten. Eine Kopfbedeckung, die ledige Bräute an ihrem
Hochzeitstag trugen.
Nur Wohlhabende konnten sich diesen wertvollen Kopf- schmuck leisten.
Weniger Wohlhabende liehen ihn von Freunden oder Nachbarn oder auch von
der Kirche aus wofür eine Kronengebühr z. B. auf Gut Roest von 2 Rthl.
zu entrichten war.
Im 18. Jahrhundert wurde vielerorts dann die Brautkrone wieder vom
Brautkranz abgelöst.
Brautschatz
1) Abfindung der nachgeborenen Kinder, (Geschwister des Anerben vom
Hofgute). Er wurde berechnet aus dem Grundsteuereinertrag und dem
Gebäudenutzungswert des Hofes.
Der Brautschatz wurde fällig bei der Hochzeit des Haupterben. Er konnte
von dessen Eltern vertraglich aber auch auf einen späteren Zeitpunkt
festgesetzt werden. Häufig war das der Tag der Hofabtretung an den
Erben.
Der Brautschatz wurde in die Grundsteuermutterrolle (s. d.) eingetragen
und enthielt die Namen des Hofinhabers und seiner Kinder mit
entsprechenden Daten.
2) Mitgabe. Heiratsgut. Mitgift. Ausstattung. Brautausstattung. Dieser
Brautschatz wurde vor der Hochzeit von den Eltern der Brautleute
ausgehandelt. Starb die Frau so wurde die Höhe des eingebrachten
Brautschatzes beim Erbgut berücksichtigt.
Brautschatzsammeln
Brautschmuck wurde von den Untertanen beim Pächter geliehen. Ärmere
Leute die kein Geld für die Aussteuer hatten bettelten bei den
Bessergestellten um Aussteuerstücke. Dieses nannte man
Brautschatzsammeln.
Braut-Steine / Braut-Eichen / Braut-Hügel / Brut-Orte
Eine vor der Christianisierung in Nordeuropa (Skandinavien,
Nord-England, Nord-Deutschland) gepflegter Brauch bei Hochzeiten. Die
Brautsteine standen in jedem Kirchspiel meist an den Kirchspielgrenzen.
Getraut wurde an diesem Stein (Baum / Hügel). Das Brautpaar umkreiste
den Brautstein dreimal. Hier schied die Braut aus ihrer elterlichen
Sippe aus und wechselte in die des Ehemannes. Lösung wie Aufnahme
geschahen durch dreimaliges Umwandeln in Richtung des Sonnenlaufes und
beim Scheiden aus der Sippenbindung in gegenläufiger Richtung. Weil aber
nur die Braut die Sippe wechselte, hieß dieser Ort Brautstein.
Brautsteine bzw. Brut-Orte finden sich noch in Großenwiehe, Jörl,
Eggebek, Översee, Holming, Fahrenstedt, Ulsby, Schuby, Brodersby,
Dingholz und Wackerballig.
Eine Brauteiche steht an der Asphaltstraße von Hüsby nach Schleswig an
der Grenze zwischen der Gemeinde Hüsby und der Stadt Schleswig.
Briefe / Briefpost / Briefzustellung
Eine erste Poststation gab es 1633 in Flensburg. Verladen und befördert
wurden aber überwiegend Waren. Zunehmend wurden dann auch Briefe
transportiert. Bevorzugt waren Sendungen des Königlichen Dienstes.
Ab 1624 wurden alle Briefsendungen in Listen genannt Charten (s. d.)
eingetragen. Diese Charten wurden getrennt nach Bestimmungspostämtern
geführt und den Sendungen beigefügt. Wo es Poststationen gab, wurden
diese Charten 1/2 Std. nach Eintreffen der Sendung ausgehängt. Da die
Empfänger genannt wurden, konnte sich jeder seinen Brief selbst abholen.
Holte er ihn nicht ab, so wurde er gebührenpflichtig (Bestellgeld) von
einem Litzenbruder (s. d.) ins Haus gebracht. Ab 1845 wurde in Städten
generell zugestellt, es sei denn, der Empfänger hatte ausdrücklich eine
Selbstabholung vereinbart. In Landorten wurde nicht zugestellt. Briefe
wurden von Reisenden mitgenommen und in Gasthäusern abgegeben. Hier
mussten Empfänger nach fragen. Eine offizielle Landzustellung wurde erst
1865 durch Landbriefträger wirksam.
Wollte man einen Brief verschicken, so übergab man diesen einem
Briefsammler (s. d.), der ihn zu Briefsammelstellen (offizielle
Haltestellen der fahrenden Post) zu bringen hatte.
Einheitliche Gebührensätze für die Briefbeförderung gab es ab 1854. Ab
1851 wurden Briefe mit Freimarken (Briefmarken) versehen.
Siehe auch unter Briefsammler, Charten, Litzenbruder und Postwesen.
Briefsammler
Ab Mitte des 19. Jh. bei den Postämtern angestellte Einsammler von
Postsendungen. Sie holten Postsendungen bei ihren Kunden ab und brachten
sie zu den Postsammelstellen. Mit der Briefzustellung hatte der
Briefsammler nichts zu tun.
Er erhielt von seinem Postamt Freimarken mit denen er die abgeholten
Briefe versah. Bezahlt werden musste von den Absendern. Vor dem Haus des
Briefsammlers war ein Briefkasten für den Einwurf frankierter Briefe
angebracht.
Auch Geldsendungen bis 50 Rthl. in Scheinen oder 25 Rthlr. als Münzen
und Pakete musste der Briefsammler annehmen, das Porto abrechnen, einen
Adressbrief schreiben, versiegeln und Versiegelungsgebühren erheben.
1865 wurden die Briefsammelstellen aufgegeben und Briefsammler entlassen
oder anderen Aufgaben zugeführt.
Siehe auch unter Briefe.
Brigantine
Siehe unter Schiffstypen.
Brochür
Beruf. Bücherhefter.
Brökreken
(nordfriesisch). Bis ins Jahr 1700 eine Aufzeichnung allerverhängten
Brüche (Strafen) vom Landgericht.
Brüchdingung
Eine strafrechtliche Verhandlung.
Brüche / Brücheregister
Geldstrafen, die in Brücheregistern festgehalten wurden.
Es gab Kirchenbrüche für: "während des Gottesdienstes gesoffen" - "zu
früh taufen lassen" - "Sonntags gearbeitet" - "zu früh mit der Braut
geschlafen" - "Ehebruch" - "Hurerei" - "Heirat unter Verwandten".
Weltliche Brüche gab es für alle Vergehen und Verbrechen von der
Schlägerei bis zum Mord und von übler Nachrede bis Betrug und von
Diebstahl über Hehlerei bis Raub.
Brüchegelder füllten die Kassen der Obrigkeit.
Brüchegelder waren eine wesentliche Einnahmequelle der Harden.
Brüchegelder innerhalb einer Beliebung wurden häufig zu allgemeinem
Vergnügen an einem bestimmten Tag des Jahres (häufig Fastnachtsmontag)
von allen Hausvätern zu "deren Freude verwendet".
Siehe auch unter Feuer-Ausgießen.
Brückengeld
Gebühr für die Benutzung von Brücken über Bäche, Auen und Flüsse. Über
die Langballigau kostete es 1829 für einen zweispännigen Wagen 10 Pfg.,
für einen Einspänner 6 Pfg., für ein Reitpferd 4 Pfg. und für ein Stück
Vieh 2 Pfg.
Brückenleger / Bruggelegger
Alter Beruf. Er pflasterte Straßen und Plätze mit Steinen.
Brüde / Bryde
auch Meyer genannt. Ein vom König eingesetzter Verwalter, der als
unfreier Bauer anzusehen war und nebenbei die königliche Lokalverwaltung
ausübte.
Brutlacht
Hochzeit.
Bruwer
Beruf. Brauer.
Buchenasche / Pottasche
Bevor es Seife gab war die Buchenasche ein Hilfsmittel zur Reinigung von
Wäsche. Der reinigende Bestandteil war die Pottasche, die einen
besonders hohen Anteil in der Asche von Buchen hat.. Die Waschlauge
entstand indem man die Asche in einem Bottich mit heißem Wasser
überbrühte, oder durch Auskochen eines mit Asche gefüllten Beutels.
Siehe auch unter büken und Waschen.
Buchweizen
Knöterichgewächs. Einjährige krautige Nutzpflanze, die in der Regel
Wuchshöhen von 20 bis 60 Zentimetern erreicht. Die Ansprüche an Klima
und Boden waren gering. Oft erste Kulturart nach Brandrodungen,
Torfabbau und auf Heide- und Moorflächen. Beheimatet in Zentralasien.
Kam im 14. Jh. mit den Mongolen nach Europa und wurde im 16. Jh.
heimisch.
Bis ins 20. Jh. hinein war er Hauptkulturpflanze und Grundnahrung in
Form von Buchweizengrütze mit Milch. Es gab sie zu jeder Tageszeit und
überall und veranlasste einen Städter, der zu Besuch war, zu folgender
Aussage:
"Morgens Grütze, mittags Grütze, abends Grütze? Da nehm ich lieber meine
Mütze und sag ade der vielen Grütze."
Nur an Feiertagen wurde in die heiße Buchweizengrütze eine Kuhle gemacht
in die man zur Verfeinerung des Geschmacks einen Klumpen Butter legte.
Fast immer aßen die bäuerliche Familie und das Gesinde aus einer
gemeinsamen Schüssel. Kalt und hart gewordene übrig gebliebene Grütze
wurde als "Klottengrütt" zum Brot gegessen.
Buchweizen diente während der Blütezeit auch als wichtige Bienenweide
(siehe unter Bienenhaltung)
(siehe auch unter Taterkorn)
Bühr / Bührschaft / Bührlach
(Nordfriesland) Abgeleitet von Nachbar. Einer der ersten nachweisbaren
nachbarschaftlichen Zusammenschlüsse zu gegenseitiger Hilfe auf der
Halbinsel Eiderstedt. Es ging um Hilfe bei Unglücksfällen, Krankheit,
Geburt, Tod, Vieh und Pferde im Wassergraben, und Feuersbrunst.
Unter den damaligen Verhältnissen der Unwegsamkeiten war eine Bühr eine
unbedingte Notwendigkeit.
Andere Bezeichnungen für eine Bühr waren: "Nobör", "Naibür" auf Föhr und
"Neber" im Friesischen. Auch die Bezeichnung "Bührlach" war
gebräuchlich.
Die Bühr hat sich z. T. bis 1885 erhalten.
Tetenbüll z. B. bestand aus sieben Bürschaften = Kirchenbühr -
Osterkoogsbühr - Marschbühr - Altneukoogsbühr - Sieversfleether Bühr -
Wasserkoogsbühr - Straatbühr.
Büktisch / Bükbrett / Anbüken
Neues Leinen war anfangs noch etwas graubläulich. Deshalb wurde es vor
Gebrauch angebükt. In der Nähe des Hausteiches wurde der Büktisch (dicke
Eichenplatte mit drei Beinen) aufgestellt, das mehrfach zusammengelegte
Leinen draufgelegt und mit einem Holzschlägel (Bükbrett) bearbeitet,
während man das Leinen ständig mit Wasser begoss. Danach kam es auf
einem Grasplatz zur Bleiche (s. d.)
büken
Teil des Wäschewaschens, bei der die Wäsche nach dem Waschen mit
Buchenasche behandelt und dann auf dem Büktisch mit dem Bükbrett
geklopft wurde. Oft wurde mehrmals nacheinander im See, Bach oder Teich
gespült und gebückt bis die Wäsche wirklich sauber war.
Bundgarn-Fischerei
Ein spezielles für Ostsee und Schlei entwickeltes Fischereiverfahren ab
1873 in genossenschaftlicher Form, das der Heringszaun - Fischerei
(Kappeln) ähnelte, aber billiger war.
Bundmacher / Buntfutterer
Beruf. Er verarbeitete feinere Felle.
Burschaft / Bauernschaft
1) Zusammenschluss von Bauern einer Region. (Dorf, Kirch- spiel)
2) Eine kleine ländliche Ortschaft.
3) Bauern als Bevölkerungsgruppe.
Butendeern
siehe dazu unter Binnendeern. Meistens die Töchter der ärmeren Kätner
und Insten für niedere Stall- und Feldarbeiten.
Buttern im ländlichen Haushalt
Nach dem Melken kam die Milch für 24 - 48 Std. je nach Temperatur zum
Abrahmen in flache Satten (s. d.). Der Rahm kam abermals zum Säuern in
Satten die in den Wohnräumen auf Bretter aneinandergestellt wurden die
an den Deckenbalken angebracht waren. Um die Säuerung zu fördern kam
etwas Buttermilch zum Rahm hinzu.
Kleine Mengen an saurem Rahm wurden im Winter in der kleinen Buttertonne
mit dem Stössel gebuttert. Im Sommer bei größeren Mengen benutze man
regional unterschiedlich Wiegen oder Schwenken zum Buttern. Wiegen waren
längliche Kästen, die wie ein Schaukelpferd hin und her bewegt wurden.
Schwenken waren flache Holzkästen die an langen Seilen von der Decke
hingen und von Hand hin und her geschwenkt wurden, bis aus dem Sauerrahm
Butter geworden war.
Ab Mitte des 19. Jh. fand das Buttern mittels Pferd und Göpel (s. d.)
statt.
Siehe auch unter Meierei.
Bürden
Alte Sammelbezeichnung für von der Obrigkeit auferlegte Steuern und
Lasten.
Bürgerbuch / Bürgerrecht
Bis ins 19. Jh. bestehendes Verzeichnis von Einwohnern einer Stadt die
das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und
das Bürgergeld bezahlt hatten. Mit dem Bürgerrecht erwarben sie Rechte
und Pflichten in der jeweiligen Stadt. Bürgerbücher wurden chronologisch
und nicht alphabetisch geführt. Seit Einführung der preußischen
Städteordnung 1853 wurden sie nicht mehr geführt.
Bürgerbücher bestehen für Apenrade, Eckernförde, Flensburg,
Friedrichstadt, Hadersleben, Husum, Schleswig, Sonderburg, Tönning,
Tondern. Erschienen unter E. Hoffmann, Herkunft des Bürgertums in den o.
g. Städten 1400 - 1750. Verkartung von 30.000 Namen 1953.
Das Bürgerrecht bestand in folgendem: Recht auf Grunderwerb in der
Stadt, Nutzung der Allmende, Niederlassung als Handwerker oder
Gewerbetreibender, grundsätzlicher Zugang zu städtischen Ämtern, soweit
diese nicht dem Patriziat vorbehalten waren.
Wer in der Stadt geboren wurde, erbte das Bürgerrecht von seinem Vater.
Bürgereid
Feierlicher öffentlicher Akt der Vereidigung neuer Bürger auf die
Pflichten der Stadt. Sie fand z. B. in Flensburg am Dingtag auf
Allmannsding unter Anwesenheit beider Bürgermeister der Stadt, der
Deputierten sowie der Bevölkerung statt. ("up dat men sehe, wat se vor
lude sin".)
Der Eid wurde auf den König, den Herzog und die Stadt abgelegt. Die
letzte Vereidigung in Flensburg fand am 20. 10. 1864 statt.
Bürgersöhne, die wie ihre Väter Bürger der Stadt werden wollten hatten
Sonderechte. Bis 1786 wurden sie in Flensburg gar nicht erfasst, sondern
waren automatisch Bürger der Stadt. Am 3. 3. 1786 erließ König Christian
VII. eine Resolution, nach der auch Bürgersöhne den Eid abzulegen
hatten. Dieses war in den anderen Städten der Herzogtümer schon lange
der Fall.
Bürgersöhne zahlen in Flensburg für den Eid nur 16 Schilling. Erst ab
1853 mussten auch Bürgersöhne den vollen Eid leisten und vollen Preis
zahlen.
Bürgergehorsam
Raum in Gefängnissen für Untersuchungsgefangene und für kurzfristige
Gefängnisstrafen bei Wasser und Brot.
Burgte /Burchte
Selten gebrauchter Kirchenbucheintrag im Sterbebuch für ein Kind. Die
Bedeutung konnte noch nicht ganz geklärt werden. Möglicherweise handelt
es sich um elternlose Kinder von durch Soldaten vergewaltigte Frauen,
für die Land oder Kirche die Bürgschaft übernommen hatten.
Büskip
(dän.) Korn- und Landmaß. (s. u. Heitscheffel)
Buschzettel
Wer Buschwerk aus dem Wald haben wollte, musste beim Hegereiter einen
Buschzettel beantragen. Ohne diesen war das Buschsammeln strafbar.
Bußgelder
Nach dem Jütischen Recht unterschied man in:
Dreimarkbuße für Raub, Wunden, Pfandnahme, bei unbefugtem Reiten eines
Pferdes.
Sechsmarkbuße für schwere Wunden und Schläge und für Wahrmänner bei
Verfehlungen im Amt.
Gefolgsbuße für die, die einem Totschlag untätig zusehen sechs Mark für
die Verwandten des Opfers und drei Mark für den König.
Neunmarkbuße Beischlafbuße, wenn ein Mädchen oder Frau mit ihrem eigenen
Willen heimlich jemand bei sich liegen lässt.
Zwölfmarbuße für Zusammenschlagen sodass das Opfer nicht mehr gehen kann
und Knochen gebrochen sind. Als Untertanenbuße für Totschlag.
Vierzigmarkbuße bei Verletzung des Dingfriedens, bei Leichenberaubung
durch den Mann der getötet hat, bei Totschlag.
Mannbuße für Totschlag 3 x 18 Mark an die Verwandten des Toten und drei
Mark an den König als Blutbuße.
Familienbuße Unterstützung der Mannbuße durch dessen Familie.
Zugabebuße für Totschlag in Höhe von 40 Mark über die gesetzliche Buße
hinaus. Sie wurde zwischen den Parteien (Opfer und Täter) ausgemacht.
Byg
Gerste.
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C
Calcant /Kalkant
Blasebalgtreter. Helfer der beim Orgelspiel die Luftversorgung durch
Bedienen der Bälge besorgte.
Camisol / Kamisol / Camisohl
Das Camisol war eine Art Ärmelweste mit niedrigem Stehkragen mit einer
Reihe blanker Knöpfe für Männer, die bis zu den Knien reichen konnte und
gegen Ende des 17. Jh. aufkam.
In Angeln war sie Volkstracht der Männer. Blaue Jacke mit silbernen
Knöpfen.
Canon / Canonis / Canonisgelder
Abgaben, Pflichten.
Capistrum
Halfter, Maulkorb.
carnalis juncti
(lat.) fleischlich vereinigt.
carens
(lat.) mutterlos (Waise)
Carolina
Constitutio Criminalis Carolina. Altes Strafgesetzbuch:
"Reichseinheitliche Peinliche Gerichtsordnung Karls V. von 1532 die auch
im Norden Anwendung fand.
Castelzeug / Castel-Ornat / Kasselzeug
(casteln = zum Christen machen)
Taufkleid, das gegen Gebühr vom Pastor entliehen wurde. In der besseren
Ausführung für 1 Mark, in der geringeren für 12 ß.
cedens
(lat.) Beim Überlassungsvertrag der Übergebende (der vom Hof weichende
Altenteiler).
Cessionarius
Beim Überlassungsvertrag der Empfänger (Hoferbe).
Charten
Postlisten getrennt nach Bestimmungspostämtern in die alle
Briefsendungen eingetragen wurden. Sie wurden den Briefsendungen
beigefügt. Bis Ende 1844 wurden diese Listen am Bestimmungspostamt etwa
1/2 Std. nach Ankunft der Post ausgehängt. Da sie auch die Namen der
Empfänger enthielten, konnten die Briefe dann selbst abholen.
Wurden sie nicht abgeholt, stellte ein Litzenbruder (s. d.) sie zu,
wofür 1 Schilling Cour zu zahlen war. Ab 1827 kostete es 3
Reichsbankschilling. Ab 1848 wurde grundsätzlich für eine bestimmte
Gebühr (Bestellgeld) zugestellt. Die Charten wurden nicht mehr
ausgehängt.
Siehe auch unter Postwesen.
Christentum / Christianisierung
Bis etwa 800 n. Chr. verehrten die Menschen im Norden die Gottheit
Nerthus (s. d.).
Nach dem Sieg der Franken über die nordelbischen Sachsen 798 n. Chr.
konnte sich das Christentum im Norden ausbreiten. Die Christianisierung
war verbunden mit dem Benediktinermönch Ansgar (801 - 865) dem "Apostel
des Nordens".
Im nördlich der Eider gelegenen Teil Schleswig-Holsteins hielt sich der
germanische Glaube noch bis ins 11. Jh. n. Chr. Von Schleswig und den
nordischen Ländern ausgehend fasste das Christentum langsam ab 1000 n.
Chr. (über 200 Jahre von germanischen Religionsvorstellungen bis zum
Christentum) in Angeln Fuß.
966 taufte Bischoff Poppo König Harald Blauzahn und viele seiner
Untertanen ließen sich taufen.
Unter König Sven Gabelbart (988 - 1014 kam es zu Christenverfolgungen im
Norden.
In einer erstaunlich kurzen Zeit von 1150 bis 1250 wurde in einhundert
Jahren die gesamte Kirchspielorganisation aufgebaut. 1200 gab es in
Angeln bereits 21 Kirchen und Kirchspiele.
Angeln war damit eine der letzten Regionen Schleswigs in die das
Christentum Einzug fand in der es aber am schnellsten ging.
Die Christianisierung des Nordens erfolgte in vier Stufen:
1) um 800 erreichte das Christentum nur Holstein (Storman, Dithmarschen,
Holstengau). Die Christianisierung ging einher mit der Unterwerfung der
Sachsen.
2) Im 10. Jh. begann allmählich eine friedliche Ausbreitung des Glaubens
durch Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen. Es wurden aber lange nicht
alle Landesteile erreicht.
3) Im 11. Jh. kam es durch ständige Übergriffe der Slawen, vor allem der
Obotriten zu einem Rückgang des Christentums in Schleswig-Holstein und
Dänemark. Eine starke heidnische Gegenbewegung erreichte im Norden die
Überhand und zerstörte christliche Kirchen. Der heidnisch gebliebene
Sohn Sven Gabelbarth des zum Christentum bekehrten Harald Blauzahns
ermordete seinen Vater und führte seine Untertanen zum heidnischen
Glauben zurück und eine Christenverfolgung durch.
4) Zu Beginn des 12. Jh. wurde ganz Schleswig-Holstein wieder vom
Christentum erfasst und brachte eine stabile Kirchenorganisation hervor.
Angeln war eine der letzten Regionen in der das Christentum Fuß fasste.
Erst ab der Reformation (16. bis 18. Jh.) wurde Angeln evangelisch.
Cholera
Schwere bakterielle Infektionskrankheit (Gallenbrechdurchfall). Sie
entstand durch Aufnahme von verunreinigtem Trinkwasser. Durch Durchfall
entstand ein Flüssigkeitsverlust von bis zu 25 Liter pro Tag, was zu
schneller Austrocknung führte. Häufig verlief die Krankheit tödlich.
Mitte des 19. Jh. gab es auf dem europäischen Festland und in England
eine große Cholera-Epidemie.
1832 Cholera in Schleswig-Holstein, 1867 in Altona. 1892 wütete die
Cholera in Hamburg.
Christliche Feste und Feiern
(siehe unter Kirchfeste)
Cimbrische / Kimbrische Halbinsel
Halbinsel zwischen Nord- und Ostsee, die von der Elbmündung bis an die
Nordspitze Dänemarks (Kap Skagen) reicht und etwa 450 Km lang ist. Sie
umfasst den größten Teil Schleswig-Holsteins und das dänische Festland.
Die Bezeichnung war bereits in der Antike bekannt. Sie leitet sich vom
Volk der Cimbern / Kimbern ab, die wahrscheinlich die Halbinsel
besiedelten.
Circular
Schriftliche Mitteilung die nach einem festgelegten Plan von Haus zu
Haus weitergereicht, gelesen, unterschrieben und dann an den Nächsten
weitergereicht wurde.
In einigen Dörfern wurden auch "eiserne Stöcke" mit angeheftetem Zettel
weitergereicht. Für geringe Anlässe der "kleine Stock" und für wichtige
der "große Stock".
Collecteur
Beruf. Tätigkeit. Einsammler z. t. für die Lotterie.
Commerzierender Bürger
Kaufmann.
Commis
Handlungsgehilfe.
con
(lat.) Ehefrau
Condukt
Geistliche Begleitung bei einem Begräbnis.
Conduktor
Pächter oder Mieter.
Concordat cum Originale
Übereinstimmung mit der Urschrift.
concubitus anticipatus
(lat.) vorehelicher Beischlaf. Dieser führte z. B. 1830 im Kirchspiel
Gelting zu 7 % unehelicher Schwangerschaften. Von 65 Ehepaaren hatten
nachweislich 35 Paare vorehelichen Beischlaf. Besonders bei den
niedersten Ständen (Tagelöhner, Insten) waren die unehelichen Geburten
ein Problem, weil sie die allgemeine Armut vergrößerten.
Confitenten
1) Beichtende die zur Beichte gehen.
2) Teilnehmer am Abendmahl.
conjux , conjugum, conjugalis
(lat.) ehelich.
conjugatus / coniugatus
(lat.) verheiratet.
Conleute
Eheleute.
consorte
(lat.) Ehefrau
Contant
Gegen Barzahlung.
Conterfeyer / Konterfeyer
Beruf. Poträtmaler.
Contravention
Zuwiderhandlung. Gesetzesverstoß. Verletzung von Regeln.
Contribution
Eine Steuerart zur Finanzierung von Kriegen und stehenden Heeren.
Contribualer Pflug
Steuerpflichtiger Pflug (ein Pflug = 80 Tonnen groß = 53,816 Hektar).
Als Landmaß bezeichnete er die Fläche Landes, zu deren Bearbeitung ein
Pflug mit vollem Gespann nötig war. Das Maß war je nach Lage und
Bodenart unterschiedlich.
Copulation / Kopulation
Eheschließung.
Copulationsregister
Heiratsregister.
Corrigende
Sträfling. Strafgefangene aus dem Zuchthaus Rendsburg, die zu
Karrenstrafen verurteilt waren. Sie wurden im Moor zur Torfgewinnung,
bei Deich- und Kanalbauten und Trockenlegungen eingesetzt.
cum pertinentiis
(lat.) mit Zubehör.
curator / Curatore
(lat.) Vormund, Pfleger.
curia / Curie
(lat.) Hof, Gebäude, Gericht.
Cursener / Korsener / Kürßner
Beruf. Kürschner
custus
(lat.) Verwalter, Aufseher, Wächter, Küster.
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D
Dacia
Ordensprovinz der Franziskaner im Norden die 1239 - 1243 eingerichtet
wurde. Zuständig für die Minderbrüder in Dänemark, Norwegen, Schweden
und Riga. Die Provinz Dacia umfasste um 1300 24 Klöster und um 1500 48
Klöster.
Eine wichtige Neuerung der Ordensprovinz Dacia war die für damalige Zeit
unvorstellbare demokratische Struktur. Es gab freie Wahlen und
Abstimmungen zu Daseinsfragen.
Dähnischer Wohld / Dänischer Wohld
Halbinsel und Waldgebiet zwischen Eckernförder Bucht und Kieler Förde im
Landesteil Schleswig an der Treene. Wohngebiet der Jüten (s. d.).
Dänenzeit / Dänische Zwangsherrschaft
Die französische Revolution 1848 erschütterte auch Dänemark. Eine
Volksbewegung setzte die Ernennung einer eiderdänisch gesinnten
Regierung in Kopenhagen durch. Der König musste das Programm der
Eiderdänen anerkennen. Damit war für die Schleswig-Holsteiner das Band
zwischen dem Herzogtum Schleswig zerschnitten und der Vertrag von Ripen
(Ribe) gebrochen worden. Sie bekannten sich zum Schleswig-Holstei-
nischen Gedankengut. So kam es am 23./24. 3. 1848 zur Erhebung in Kiel,
zur Bildung der Provisorischen Regierung (s. d.) und schließlich zum
Bürgerkrieg, der bis 1851 dauerte.
Dänenzeit nennt man die Zeit von 1850 bis 1864 in der die Schleswiger
von den Dänen drangsaliert und unterdrückt wurden. Sie begann mit der
Niederlage der Schleswig-Holsteiner in der Schlacht bei Idstedt und der
Einverleibung des Herzogtums Schleswig in das Dänische Reich. In
Schleswig gab es eine Gegenströmung für den Anschluß an den Deutschen
Bund.
Das dänische Sprachreskript (s. d.) von 1851 brachte eine totale
Veränderung. Die Amtssprache im Herzogtum Schleswig wurde dänisch. An
Schulen durfte nur noch dänisch unterrichtet und in Kirchen nur noch
dänisch gepredigt werden. Deutsche Lehrer und Pastoren wurden fristlos
entlassen.
Alles deutsche Schrifttum, Kulturgut und deutsche Symbolik wie
Schleswig-Holsteinische Lieder und Fahnen wurden verboten.
Schleswig-Holstein durfte nicht mehr mit Bindestrich geschrieben werden
sondern mit einem und. Deutsche Vereine wurden aufgelöst.
(siehe auch unter Erhebung, Gesamtstaat, Idstedt, Nationale Erhebung,
Provisorische Regierung, Kriege, Sprachreskript)
Dänische Ackerakademie
Am 13. Juli 1763 gründete Propst Lüders in Glücksburg (s. d.) die
Dänische Ackerbauakademie mit dem Ziel der Förderung der Landwirtschaft.
Mit dem Tode Lüders 1786 schlief sie wieder ein. Auch wurde nie eine
Ackerschule aus ihr, wie Lüders es geplant hatte. Die Erfolge bei der
Belehrung der Landwirte waren aber sehr groß wie z. B. beim Leinbau, des
Mergelns, der Fruchtfolgen, der Knickwirtschaft, Auflösung der
Feldgemeinschaft und des Kartoffelanbaus.
Danehof
Institution des Hoftages. Später als Reichsrat des dänischen Königreichs
die höchste gesetzliche Versammlung der Stände und gleichzeitig das
Obergericht für staatsrechtliche Fragen. Der Danehof oder Reichsrat war
Ausdruck der wachsenden Macht des Adels gegenüber dem dänischen König.
Ab 1282 verlangte der Reichsrat von jedem König, den er wählte, eine
sog. Handfeste.
Vor der Reformation in Dänemark 1536 hatte der Reichsrat ca. 30
Mitglieder, danach nur noch 23 die vom König auf Lebenszeit ernannt
wurden.
1660 schaffte sich der Reichsrat in einem Staatsstreich selbst ab.
Daguerreotypist
Fotograpf (ab 1846 in Schleswig-Holstein).
Danewerk
Dänisches Befestigungswerk der dänischen Könige aus dem Hoch- und
Frühmittelalter bei Schleswig. Gebaut wurde es gegen Überfälle der
Sachsen, Franken und slawischer Stämme aus dem Süden.
Es hatte ursprünglich eine Länge von 30 km.
Das Danewerk besaß nur ein Tor, das Wieglesdor, durch das auch der
Ochsenweg passierte.
Es wurde in 3 Phasen errichtet. Erste Phase 737 n. Chr. durch den
Dänenkönig Göttrick, zweite Phase zwischen 800 bis 1000 u.a. von König
Gudfried, von Sven Gabelbart und Harald Blauzahn.
Die dritte Endphase (Hauptmauer von 3,7 km auch Waldemarsmauer (s. d.)
um 1170 von König Waldemar.
Danebrog / Dannebrog
Dänische Fahne. Wörtliche Übersetzung "Dänisches Tuch". Sie war rot mit
einem weißen skandinavischen Kreuz und sie war eine der ältesten Flaggen
der Welt, die schon Ende des 14. Jh. in einem Wappenbuch abgebildet war.
Der Legende nach war sie König Waldemar 1219 in der Schlacht von
Lyndanisse gegen die heidnischen Esten, als diese für ihn schon verloren
schien, vom Himmel gefallen und hatte die Esten vernichtet.
1854 wurde der Dannebrog zur Staatsflagge.
(Sie auch unter Flaggentage)
Dannebrogsmann
Dänischer Orden der ursprünglich aus 50 Adeligen und dem dänischen König
Christian V. als Ordensherr bestand. Die Mitglieder des Ordens nannten
sich Dannebrogsmann.
Darg
(nordfriesisch) Unter der Nordsee auf dem Meeresboden befindlicher
Schilftorf mit sehr hohem Salzgehalt (aus dem Meerwasser), der über Jh.
bei Ebbe abgebaut, und aus dem das Friesensalz (s. d.) gewonnen wurde.
Datum
(vom lateinischen dare = geben.
Benennung eines Tages im jeweiligen Kalenderjahr.
Die christliche Zeitrechnung geht meist auf den Julianischen Kalender
zurück. Die Zeitrechnung in Wochen und Tagen nimmt auf die Schöpfung der
Welt in sieben Tagen Bezug.
Der Jahresanfang 1. Januar geht auf den Julianischen Kalender zurück.
Die 7 Tage der babylonischen Woche wurden nach den wichtigsten
Himmelskörpern und Planeten (Sonne, Mond, Mars, Merkur, Jupiter, Venus
und Saturn) benannt.
(siehe unter Wochentage)
Die Germanen übernahmen im 4. Jh. das System, benannten es aber nach
ihren Göttern (Donar, Freya usw.)
Im Mittelalter hatten alle Tage des Jahres einen Namen mit Bezug zu
einem großen Ereignis. (An Johanni; Drei Jahre nach der "Großen
Manndränke" usw. Vor der Einführung des Gregorianischen Kalenders (1582)
gab es keine einheitlichen Datumsangaben.
Im Mittelalter nahm die Bedeutung der Tageszählung nach dem christlichen
Festkalender zu, der sich nach dem Ostertermin orientiert und nach den
Heiligentagen.
Bis ca. 1750 wurde der entsprechende Wochentag (auf lateinisch) danach,
also z. B. Luna post Exaudi, d.h. Montag nach Exaudi benannt.
Davids-Quadrant
Winkelmeßinstrument des 16. Jh. als Vorläufer des Sextanten zur
Schiffsortbestimmung. Mit dem Davids-Quadranten konnte aber nur der
Sonnenstand und nicht der Gestirne bestimmt werden.
dedit
(lat.) er/sie hat gegeben. Eintragung in Gebührenlisten.
Deenstenwessel / Dienstwechsel
(Nordfriesland) Am 22. Februar, dem Peterstag, war Tag des
Stellungswechsels. An diesem Tag erhielten Mägde und Knechte ihren
Jahreslohn. Ein junger Knecht erhielt 25 und eine über 20jährige Magd 23
Taler pro Jahr. Der älteste Burknecht erhielt um die 100 Taler
Jahreslohn. Zusätzlich bekamen die Knechte ein Schaf im Gras ihres
Bauern und die Mägde etwas Wolle.
Defensor
Verteidiger des Angeschuldigten bei Straffällen.
deferieren
anerkennen.
defunctus
(lat.) bereits verstorben.
Defunktus/Demortuus
Verstorbener.
Degn
(dän.) Küster. Kirchdiener
Deichbau
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung im Mittelalter gewann der Ackerbau an
Bedeutung und man versuchte dem Meer Land abzugewinnen. Erste
Marschbodendeiche waren nur etwa 1 m hoch und schützten nur im Sommer
als sog. Sommerdeiche. Winterdeiche entstanden erst im späten
Mittelalter.
1432 wurde ein erster Deich zwischen Husum und Rödemis gebaut.
Im 15. Jh. wurden auch sog. Sackdeiche die zur Seeseite eine bis zu zwei
Meter hohe Wand aus Holzplanken. Sie hatten einen enormen Holzverbrauch
und führten mit zur Entwaldung der Westküste. Ihr Unterhalt war
schwierig und kostspielig.
Erst im 18. Jh. entwickelten sich mit den Schardeichen preiswerte
Alternativen.
Schardeiche sind Deiche direkt am Meer, die nicht durch Vorland
geschützt sind und zum Wasser hin flach abfallen. Bis zum späten 18. Jh.
wurde ihr Fuß mit Stroh "bestickt", danach mit Steinen, Beton oder
Asphalt.
Nicht jeder Deichbau glückte und war ein sehr spekulatives Geschäft. Die
Erbewegungen waren mit Tragen eine gigantische Aufgabe. Erst mit
Einführung der Schubkarre 1610 beim Deichbau im Sieversflether Koog auf
Eiderstedt fand eine revolutionäre Erleichterung statt. Zur Nutzung der
Karren wurden schmale Bohlenwege gelegt.
(Siehe auch unter Lawai)
Deich-Ediger
Bezeichnung für den Deichwächter. (Nur auf Eiderstedt gebräuchlich). Sie
waren Mitarbeiter des Deichgrafen und für bestimmte Deichabstände
zuständig.
Deichgraf
Vorsteher eines genossenschaftlichen Deichverbandes der für Erhaltung
und Anlage der Deiche verantwortlich war. Die Deichverbände gingen auf
die Selbstorganisation der Friesen zurück, die den Küstenschutz und die
Entwässerung an der Nordsee gemeinschaftlich organisierten.
Der Deichgraf hatte zum Schutz des Deiches örtliche Polizeigewalt.
Das Amt wurde in Nordfriesland im 17. Jh. geschaffen. Die Deichordnungen
von 1582 und 1595 kannten dieses Amt noch nicht.
Deichlast
Eine Regelung innerhalb des Deichrechts, die den Unterhalt der Deiche
beinhaltete. Einst oblag die Deichlast den hinter den Deichen lebenden
Bauern (Siehe auch unter Spadelandrecht). Im 17. Jh. wurden sie den
Deichverbänden übertragen und für den Einzelnen bestand sie nur noch aus
einer Beitragslast.
Deligence
Personenpostkutsche.
Demath / Demat
Altes Flächenmaß in Nord-Friesland; allgemein 56,7383 Ar groß, ca. 0,5
ha. Aus dem fries. "Dagmet" "Tag = dä", soviel wie ein guter Arbeiter an
einem Tag mähen konnte.
Das Demat löste 1799/1800 die alten Maße "Ammerland" für
Getreideflächen, Läästaal für Heuland (Wagenlastmenge bei der
Heugewinnung) und Beltring für die Weidefläche ab. Die alten Maße waren
von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
denar
(lat. denarius) Münzgewicht.
1) Hauptsilbermünze Roms von 211 v. Chr. bis ins 3. Jh.
2) Im Mittelalter = Pfennig.
denatus
(lat.) verstorben.
dengeln
Schärfen der Sensen mit dem Dengelhammer auf dem Dengelambos. An
Sommerabend hörte man des Abends überall im Dorf das Ping ping ping des
Dengelns.
Denunziationsgebühr
Von der Obrigkeit (Adel, Kommune, Kirche, Justiz) eingeführte Belohnung
oder Anzeigepflicht für Verrat von Delikten und Vergehen. Der Denunziant
erhielt als Belohnung für seinen Verrat einen Teil, in einigen Fällen
bis zur Hälfte der Strafe, die der Verratene zahlen musste.
Deprecantenregister
Verzeichnisse von all denen, die "wegen verbotenen Beyschlafs
straffällig" geworden waren.
Deputat / Deputanten
(lat. deputare = zuteilen) regelmäßige Leistungen in Naturalien als Teil
des Lohns. Deputanten waren verheiratete Arbeitskräfte mit selbständigem
Haushalt die durch Deputat in Form von Naturalien, Überlassung von
Deputatland und - Wohnung entlohnt wurden. In Norddeutschland heißen sie
"Einlieger" oder Insten s.d.)
Deputatwild
In den Wildbahnen der Landesherren amtierten die Hegereiter (s. d.).
Diese hatten u. a. dafür zu sorgen, dass an Privilegierte wie hohe
Beamte, Landgerichte, Amtmänner, Prinzessinnen, Beamten - Witwen
zahlenmäßig gestaffelte Wilddeputate geliefert wurden, auf die diese
einen rechtlichen Anspruch hatten. Schon 1757 waren diese Lieferungen
wegen Wildmangels kaum noch zu erfüllen und die Hegereiter führten
Verteilungskämpfe mit den Landesherren.
Deutsch-Dänische Grenze von 1920
Nach der Abstimmung von 1920 (s. d.) wurde zwischen Deutschland und
Dänemark eine neue Grenze nördlich von Flensburg und durch die
Flensburger Förde gezogen. Sie war eine Folge der deutschen Niederlage
nach dem 1. Weltkrieg. In der Deutsch-Dänischen Geschichte hatte diese
Grenze bis dahin nie existiert und bisher nie einen Grenzcharakter. Da
sich Deutsche und Dänen nach der Abstimmung 1920 (s. d.) nicht über den
neuen Grenzverlauf einigen konnten, setzten die Allierten diese am 16.
Juni 1920 fest.
Am stärksten betroffen wurde der Landkreis Tondern, der in zwei Hälften
zerschnitten wurde. Dabei kam die Stadt Tondern zu Dänemark und aus den
südlichen Restgebieten wurde der neue deutsche Kreis Südtondern
gebildet.
Auf beiden Seiten der Grenze entstanden Minderheiten aus den bei der
Abstimmung unterlegenen Menschen. In Dänemark nördlich der Grenze die
Deutsche Minderheit und auf südlicher Seite in Deutschland die Dänische
Minderheit (SSW) die noch heute einen politischen Sonderstatus genießen.
Ökonomisch brachte die Grenzziehung 1920 für beide Seiten erhebliche
Probleme mit sich. Märkte und Arbeitsplätze gingen verloren und Familien
wurden getrennt.
Dem Deutschen Reich gingen 4.000 qkm mit 170.000 Einwohnern verloren.
(siehe auch unter Abstimmung 1920)
Deutsch-Dänischer Krieg 1864
Auch Zweiter Schleswiger Krieg vom 1. Februar bis 18. April 1864
zwischen dem Königreich Dänemark und dem Deutschen Bund (Preußen,
Österreicher, Schleswig-Holsteiner). Die Truppenstärke betrug bei
Kriegsausbruch auf deutscher Seite 61.000 Mann und bei Dänemark 38.000
Mann. Die deutsche Seite wurde später um nochmals 20.000 Mann verstärkt.
Die entscheidende Schlacht erfolgte auf den Düppeler Schanzen (s. d.)
und endete mit dem Sieg des Deutschen Bundes am 18. 4. 1864. (s. u.
Kriege) und dem Anschluss des Herzogtums Schleswig an Preußen.
Siehe auch unter Optanten.
Deutsches Haus in Flensburg
Als Dank für "Deutsche Treue" bei der Volksabstimmung 1920 (s. d.)
erhielt Flensburg 1930 von der deutschen Regierung das Deutsche Haus als
Geschenk zur Nutzung als Kultur- und Veranstaltungszentrum. Architekt
war Baurat Ziegler der es aus rotem Backstein im Stile der sog.
"Schleswig-Holsteinischen Heimatschutzarchitektur" erbaute. Die
Einweihung erfolgte am 27. September 1930.
Dezennien
(lat. decem = zehn). Jahrzehnte. Dezennium = Lebensjahrzehnt.
Dienerbücher
Verzeichnisse von Personen, die einer Herrschaft (Hof, Landesverwaltung)
dienstrechtlich verbunden waren. Das waren nicht Diener im heutigen
Sinne sondern alle von hohen Würdenträgern wie dem Hofmeister bis hin
zum Stallknecht, vom höchsten Landesbeamten bis hin zum Gesinde.
Dienerbücher gab es vom 15. bis zum 19. Jh. Sie wurden chronologisch
geführt oder waren nach Ämtern alphabetisch geordnet. Aufgeführt wurden
Namen, Anstellungsdaten, Entlohnung, Funktion und Rang. Dienerbücher
wurden überall in Deutschland geführt.
Dienstentweichung
Flucht aus der Leibeigenschaft.
"Jedenfalls nahm das seit 1558 feststellbare Entweichen der
Gutsuntergehörigen aus dem Drucke der täglichen Frondienste (auf Gut
Roest) nicht ab."
"Von 485 Leibeigenen die seit 1767 auf den Gütern Osterade und
Kluvensiek konfirmiert wurden, waren 64 entlaufen."
Die Entlaufenen suchten in den Städten, in Dithmarschen oder Eiderstedt
und auch unter den Soldaten ein erträglicheres Dasein. Viele von ihnen
aber wurden, weil es Belohnungen für Denuntianten gab, wieder gefasst,
zurückgebracht und hart bestraft.
Dienstgelder
Geldleistungen der Bauern für die Befreiung (Ablösung) von
Pflichtleistungen wie Hand- und Spanndiensten.
Dienstland
Land in Form von Kohlhof, Acker-, Wiesen-, Weide, Moorland, Hölzung, das
Pastoren, Küstern, Organisten und Lehrern als Teil ihrer Bezahlung zu
eigener Nutzung zu Verfügung gestellt wurde.
Diffamation
Lästerung, üble Nachrede.
Dignitäre
Würdenträger der Kirche die die höchsten Stellen in den Domkapiteln
(Propst, Dechant) innehatten.
Dikasterien
(griech.-lat.).Gerichtshöfe. Die mit der Leitung der Kirche beauftragten
Zentralbehörden der römischen Kurie.
Ding / Thing / Thingplatz
Ding ist die nieder- und hochdeutsche und Thing die norgermanische
Bezeichnung für die alte Volksversammlung.
Das Wort kommt von "dehnen" oder "spannen". Der Thingplatz wurde nämlich
durch Dingstöcke als Eckpunkte abgesteckt zwischen denen ein Seil als
Absperrung gespannt wurde.
Im germanischen Thing wurde über Maßnahmen der Gemeinschaft, über Krieg
und Frieden, Recht und Gesetzt beraten und entschieden. Später wurden
auf dem Thing auch praktische Fragen behandelt wie der Verkauf von
Grundstücken und auch Straftaten.
Daher kommt auch die Aussage: "Der Täter wurde dingfest gemacht."
Ding galt später nur noch für Gericht, Gerichtstag auf dem Thingplatz.
Das Ding (Thing) wurde meistens 14tägig abgehalten. Die Männer des
Dorfes wurden durch den "Bott-Hammer" (s. d.) der von Haus zu Haus ging
zu den Thingtagen eingeladen.
Bis Mitte des 18. Jh. wurden das Ding unter freiem Himmel (oft unter
alten Eichen) abgehalten, später ab 1750 im Hause des Hardesvogtes oder
sogar in Lokalen.
Das Thing wurde erst nach 1850 aufgehoben.
Dingeltag / Thingtag
Ding-Gerichtstag. Tagte in regelmäßigen Abständen oft 14-tägig. (siehe
wie vor)
Dinghörer
Zeuge beim Dinggericht.
Dingschreiber
Protokollführer beim Dinggericht.
Dingstöcke
1) Der Dingplatz wurde durch vier Dingstöcke abgesteckt die mit Schnüren
miteinander verbunden waren. In diesem abgesteckten umfriedetem Raum
"binnen de veer Dindstokken" sagten die Zeugen, Kläger und der
Angeklagte aus. Vor dem Betreten dieses Raumes mussten alle Waffen
abgelegt werden und alle waren gleich. Am nächsten diesem "gehegeden"
Raum standen die Sandmänner. Der Sandmann leitete das Thing.
2) Dingstock / Dingwalze / Dingwall / Dörpsknüppel / Bauernstock.
Ursprünglich hölzerner, später metallener Stab mit dem der Bauernvogt
seine Versammlung einberief. Amtliche Mitteilungen innerhalb einer
Dorfgemeinschaft wurden mit dem Dingstock verbreitet.
Mit 1) hatte dieser nichts zu tun. In den vier Seiten des Stockes waren
die Hausmarken (s. d.) der stimmberechtigten Bauern eingeritzt die am
Bauernthing (Bauernversammlung) teilnehmen sollten. Mit dem umlaufenden
Dingstock wurden sie zur Versammlung gerufen. In den verschiedenen
Kirchspielen gab es sehr verschiedene Dingstöcke aus Eisen oder Holz.
Teilweise wurden sie noch bis Anfang des 20. Jh. gebraucht.
Es gab auch Gemeinden wo Dorfglocken oder Blashörner den Dingstock
ersetzten und zum Dorfding luden.
Dingswinde
(Dingeswinde) Gerichtsprotokoll, Gerichtszeugnis. Alle Beschlüsse des
Thinggerichtes wurden in Protokollen (Dingswinden) festgehalten.
Dirne
Weibliche Person niederen Standes. Dienstmädchen, Magd, Leibeigene.
Später auch für Prostituierte. Ledige Frauen (s. d.) konnten im
Mittelalter nicht von ihrem Lohn leben und waren häufig zur Prostitution
gezwungen.
Als leichtfertige Frauen, Huren und Dirnen wurden die Frauen bezeichnet,
die ab und zu oder kontinuierlich auf die Prostitution angewiesen waren.
Für Dirnen gab es bestimmte Kleidervorschriften, z. B. Schleier oder
Hutbänder, die sie auf den ersten Blick erkennbar machten.
Disparagium (Mittelalter)/ disparat (lat.)
Missheirat mit einer nicht ebenbürtigen Person aus Standes-, familiären
und Glaubensgründen. Das Normale war eine ebenbürtige Heirat.
Dispensation
Vom lat. dispens = amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot.
1) Genehmigung zur Eheschließung unter Verwandten.
Dispositiones matrimoniales.
2) Genehmigung der Haustrauung. (siehe auch unter Hauskopulation)
3) Befreiung von der Schulpflicht während der Erntezeit.
Distriktschulen
Ähnlich den Nebenschulen (s. d.). Im Gegensatz zu diesen wurden die
Lehrer vom Pastor ausgewählt und nicht von der Dorfgemeinschaft. Fast
immer waren Küster die Lehrer. Auch musste die Distriktschule im
Gegensatz zur Nebenschule ganzjährig betrieben werden.
Seit 1760 mussten Nebenschulen (dän. Biskole) in Distriktschulen
umgewandelt werden.
Ditten
Getrockneter Kuhdung in Form von Platten der bis in die 60er Jahre auf
den Halligen als Heizmaterial verwendet wurde.
Dizimien
Torfzehnte. Abgabe für die Genehmigung zum Torfstechen.
Döns
Beheizbarer Wohnraum in dem sich das tägliche Leben der Bauernfamilie
abspielte. Hier wurde gegessen, gearbeitet und in Alkoven (s. d.) die in
die Zwischenwände der Zimmer eingebaut waren, geschlafen.
Beheizt wurde die Döns von der Küche aus durch einen Bilegger (s. d.)
Doggerbank
Eine große langgestreckte und nur teilweise 13 m unter dem Meeresspiegel
liegende Sandbank in der Nordsee. Sie gilt als nordwestliche Begrenzung
der Deutschen Bucht. Das Westende war rd. 100 KM von der britischen
Ostküste und das Ostende rd. 125 - 150 KM von der dänischen Westküste
entfernt. Sie ist zwischen 300 - 350 Km lang und bis zu 120 Km breit.
Die Meerestiefe über der Doggerbank liegt zwischen 30 und 13 m.
Doggerbankkrankheit
Eine juckende Hauterkrankung die nur bei Nordseefischern vorkam die über
der Doggerbank mit Grundschleppnetzen fischten. Es handelte sich bei ihr
um eine allergische Reaktion die auf Moostierchen die auf der Doggerbank
leben zurückgeführt wird.
Dohm
Titel ähnlich dem des Achtmanns (1750 wurde er als Dohm und ab 1765 als
Achtmann genannt).
Dolmen
(bretonisch = Steintisch). Aus großen Steinen errichtetes
vorgeschichtliches Bauwerk (Steingrab) der Megalithkultur (4000 bis 2000
v. Chr.) und der Jungsteinzeit.
Domäne
(vom lat. dominium = Herrschaft, Herrschaftsbereich. Bezeichnung für ein
Landgut (Gutshof, Rittergut, Kammergut)
Eine Staatsdomäne war eine in Staatseigentum befindliche große ländliche
Besitzung.
Domestiquen / Domestiken
Niederes Personal und Dienerschaft in Herrenhäusern.
Domkapitel in Schleswig
Leitendes Gremium aus erwählten Geistlichen an katholischen
Bischofkirchen. Angeln (s. d.) gehörte als eigene Propstei zum Bistum
Schleswig. Um 1250 bildete sich dort das Domkapitel als Beirat des
Bischofs aus zunächst 8, später 24 Domherren.
Das Domkapitel in Schleswig besaß umfangreiche Ländereien und Dörfer wie
Füssing und Taarstedt. Das Grundeigentum des Domkapitels in Angeln war
auf Vogteien aufgeteilt: Ulsnis; Berend; Grödersby und Gammelbygaard.
Ende des Mittelalters war das Domkapitel in Schleswig vermögender und
einflussreicher als der Bischof. Es hatte im Herzogtum Schleswig den
größten Grundbesitz, wovon mehr als die Hälfte in Angeln lag; 183
Pflüge.
An der Spitze standen drei Prälaten die vom Kapitel gewählt wurden. Der
Propst vertrat das Kapitel nach außen und leitete die
Kapitelversammlungen. Zweithöchster war der Archidiakon, der die
geistliche Gerichtsbarkeit inne hatte und Kanzler und Geschäftsführer
des Kapitels war. Ihm unterstand die Popstei Angeln. Der Kantor hatte
gottesdienstliche Pflichten.
Siehe auch unter Dignitäre, Gerichtsbarkeit, Harde, Postwesen.
Domsmänner
Neben den Richtern und Gerichtsbeisitzern wurden bei Verhandlungen in
den Harden regelmäßig noch drei Domsmänner als Gerichtszeugen tätig. Sie
mussten bezeugen, das beim Thing alles mit rechten Dingen zuging.
Dom zu Ribe (Ripen)
Evangelisch-lutherische Bischofskirche in Ribe/Dänemark. Sie war das
einzige fünfschiffige Kirchenbauwerk und die größte Kirche Dänemarks.
Nach der nicht mehr bestehenden Kirche von Haitabu (s. d.) war der Dom
in Ribe der älteste Kirchenort Nordeuropas. Die erste, eine Holzkirche,
wurde im Jahre 860 von Aspostel Ansgar gegründet, das Bistum Ribe 948.
Um 1100, zur Zeit Bischof Thure´s, begann man mit dem Aufbau der
Steinkathedrale. Um 1250 galt die dreischiffige Basilika mit Querhaus
und Westtürmen als fertig gestellt. Baumaterial war Tuffstein aus Köln.
Nur der Sockel besteht aus heimischem Granit.
1283 stürzte der nördliche Treppenturm ein und an seiner Stelle entstand
ein 52 m hoher Backsteinturm der 1333 fertig gestellt wurde.
Mit Einführung der Reformation 1536 wurde der Dom eine Bürgerkirche.
Während in der Renaissance- und Barockzeit das Innere der Kirche immer
prächtiger ausgestattet wurde, verfiel der Baukörper immer mehr. Das
galt besonders für die Zeit nach dem Schwedenkrieg Mitte des 17. Jh. Es
folgten Reparaturen und Restaurierungen.
Dom zu Schleswig
Der St. Petri-Dom in Schleswig ist einer der bedeutendsten Baudenkmäler
Schleswig-Holsteins. Er ist die Predigtkirche des Bischofs des Sprengels
Schleswig.
Im Jahr 947, nach Gründung des Bistums Schleswig wurde ein erster Dom in
Schleswig gebaut. Seine Lage und Größe ist nicht bekannt.
1134 legte man den Grundstein für die neue dreischiffige romanische
Basilika. Die Bauarbeiten wurden erst 1200 abgeschlossen.
Baumaterial war Granit und Tuffstein aus dem Reingebiet und Backstein.
1275 stürzten zwei Türme und einige Teile der Basilika ein. 1300 wurde
der hochgotische Hallenchor und der Schwall gebaut.
Von 1200 bis 1408 wurde die spätgotische Hallenkirche gebaut und im 16.
Jh. vollendet. Erst 1894 erhielt der Dom seine endgültige Form.
Zentrale Ereignisse im und am Dom waren das glanzvolle Krönungsfest
König Waldemar III. am 24. 6. 1218. Aber auch ein Königsmord gehörte zu
diesen Ereignissen.
Im Jahr 1134 erschlugen die Mitglieder einer Schleswiger Kaufmannsgilde
Knudsgilde s. d.) im Dom den dänischen König Nils.
1250 ließ der missgünstige Herzog Abel seinen Brudr, den dänischen König
Erich Plogpenning in Schleswig umbringen.
Im Dom begraben ist auch König Friedrich I. von Dänemark.
Donativ
1) Ursprünglich Geldgeschenk des römischen Kaisers an seine Soldaten.
Galt als Bestechungsgeld für Treue.
2) Außergewöhnliche Gabe an die Soldaten aus Anlass der Thronbesteigung
eines Königs.
Dorfdinge
Bauernversammlung. Sie legte für die Feldgemeinschaft (s. d.) und die
Allmende (s. d.) Zeiten für den Beginn und das Ende von Tätigkeiten
(Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte usw,) fest.
Dorfmark
Nach dem Jütschen Recht (s. d.) in mehrere Ackerflure (Gewanne)
aufgeteilte Flächen, die jeder für sich einheitlich bebaute. Der
unbebaute Teil der Dorfmark diente als Gemeindeweide, der bebaute Teil
musste durch Zäune geschützt werden. Für Roggensaat zu Ostern oder
früher und für die Frühlingssaat zu Pfingsten. Sie mussten bis Ende
September stehen bleiben.
Die Dorfmark wurde durch Markgrenzen (Grenzsteine) abgegrenzt.
Dorfvögte
In westlichen Harden den Kirchspielvögten (s. d.) zugeordnete Helfer.
Sie wurden vom Kirchspielvogt vorgeschlagen. Der Hardesvogt gab den
Vorschlag an die Ämter weiter von denen die Ernennung für 6 Jahre
erfolgte.
Sie führten die Dorfrechnung und hatten Stimmrecht.
Dorfrechnung
Auch Nachbarschaftsrechnung genannt. Eine seit der Zeit der Allmende am
Martinstag (10. November) gehaltene Bauernversammlung. An diesem Tag
wurden die Weidegelder verrechnet, die Wege- und Gräbenunterhaltung
besprochen, gemeinsam die Brüche (Strafen für Fehlverhalten) festgelegt,
Absprachen für das kommende Jahr getroffen, Ämter vergeben und
anschließend gefeiert. Geleitet wurde die Versammlung die wechselnd bei
einem der Bohlsleute auf dessen Bohlstelle stattfand vom Bauernvogt (s.
d.)
Dracht
Schultertrage aus Holz. An jeder Seite hing je eine Kette, an der man
die Last (Körbe, Eimer) trägt.
Drag / Draf
Zählmaß. = 20 Schoof = 60 Garben, ungedroschen
Dreesch
In der ackerbaulichen Fruchtfolge die Zeit der Selbstbegrünung durch
ausfallende Samen der Vorfrucht und zugewehte Samen als Weide für die
Tiere.
Dreifelderwitschaft
Landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Ackerflächen in Form des
Fruchtwechsels (s. d.) (Brache - Winterkorn - Sommerkorn) zur
Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit.
Dreiklassenwahlrecht
Form des Wahlrechts von 1849 bis 1918 das sich nach der Höhe der
gezahlten Steuern richtete. Wahlberechtigt waren bis dahin grundsätzlich
nur Besitzer von Grund und Boden die Steuern zahlten.
Ab 1849 war jeder männliche Preuße der das 24. Lebensjahr vollendet
hatte wahlberechtigt.
Die Gesamtsumme aller Steuerzahlenden wurde durch drei geteilt.
Wahlberechtigte, die ein Drittel der Gesamtsumme aufbrachten gehörten
zur 1. Wahlklasse, die das 2. Drittel aufbrachten zur 2. Klasse und die
restlichen zur 3. Klasse. Jede Klasse wählte ein Drittel der
Gemeindevertretung. Es war nicht so gerecht wie es scheint. Der 1.
Klasse gehörten nur um die 3 - 4 %, der 2. Klasse um die 10 - 15 % und
der 3. Klasse 81 - 85 % der Wahlberechtigten an. Da jede Klasse ein
Drittel wählte, war der Einfluss der Wenigen der 1. Klasse bedeutend
größer, als der der 3. Klasse.
Dreilande
Die Halbinsel Eiderstedt entstand durch die Eindeichung dreier Inseln,
der Insel Utholm, der Insel Eiderstedt und der Insel Everschop die
ursprünglich eigenständige Harden waren. Darum nennt man Eiderstedt auch
oft "Dreilande".
Drell
Angelsche hochrote oder maigrüne Nationaltracht der Frauen.
Sie galt aber später in Angeln als verpönt. "Rot und Grün ist
Bauerntracht, wer es trägt wird ausgelacht."
Drellweber / Drillenweber
Beruf. Er fertigte Drillichgewebe.
Dreschächt
Deputat für Mägde in Form von Kleidungsmaterial (Flachs, Wolle, Leinen)
Drömpt
Altes Getreidemaß. 1 Drömpt = 12 Scheffel; 8 Drömpt = 1 Last.
Drost
1) Adeliger Verwalter einer Vogtei, Vertreter des Landesherrn, eine Art
Landrat oder Landvogt.
2) Neue sprachliche Form von Truchsess der bei Hof für die Fahrhabe (s.
d.) zuständig war.
3) Die Grafen in Holstein und Pinneberg bezeichneten ihren Statthalter
in der Grafschaft als Drost oder Landdrost.
4) Höchster Verwaltungsbeamter im Herzogtum.
Drült
Sehr altes Gut in der Gemeinde Stoltebüll. Im Wesentlichen handelte es
sich um einen Dreiseithof (s. d.) mit großem Herrenhaus. 1801/1804
wurden die abgebrannten Scheunen seitlich wieder aufgebaut. Urkundlich
wurde Gut Drült 1397 das erste Mal genannt als Ritter Erich Krummendiek
auf Rundhof seinen Besitz nach Süden hin wesentlich erweiterte. Seitdem
standen die beiden Güter in enger Verbindung zueinander. Zur Wende zum
19. Jh. wurde Drült selbstständig.
1800 brannte der alte Hof nieder. 1806 wurde das Herrenhaus gebaut.
Die Herren von Rumohr auf Drült waren sehr lese- und bücherfreundlich.
Die heute zwei Räume umfassende Bibliothek enthält 11.000 Bände.
Duburg
Eine 1411 unter Königin Margarethe I. auf dem Marienberg in Flensburg
errichtete Burg aus dem 15. Jh. Zunächst als Marienburg, später benannt
nach ihrem Baumeister Jens Due.
Sie gehörte bis 1875 nicht zu Flensburg sondern zum Kirchspiel
Handewitt.
Der Baubeginn fiel mit der Auseinandersetzung zwischen Holsteinern und
Dänen um die Vormacht im Herzogtum Schleswig zusammen. Mehrmals wurde
die Stadt Flensburg und die Duburg belagert.
1412 scheiterte der Versuch König Erich von Pommerns; 1422 scheiterte
auch Herzog Heinrich und 1427 die Hanse mit Schauenburgern die Duburg
einzunehmen. Zwei Wochen wurde sie ohne Erfolg belagert und alle
Sturmversuche scheiterten.
Am 25. März 1431 wurde Flensburg gestürmt. Duburg konnte sich noch bis
zum 1. September widersetzen, wurde dann aber durch Aushungerung zur
Kapitulation gezwungen.
1645 bis 1648 diente die Duburg Kronprinz Friedrich dem Stadthalter
Königs Christian IV. zur Hofhaltung.
Um 1500 beherbergte sie das Amt Flensburg.
Von 1719 bis 1725 wurde die Duburg abgerissen.
Düppel
Schlachtort in Dänemark Nahe Sonderburg.
Am 5. 6. 1848 unternimmt General von Wrangel einen Angriff auf die
Düppeler Höhen, der misslingt.
Eine zweite Schlacht findet während des Deutsch-Dänischen Krieges 1864
statt. 11.000 Dänen standen 37.000 Soldaten des Deutschen Bundes
gegenüber. Nach fast fünfwöchiger Belagerung unterlagen am 18. 4. 1864
die Dänen. Infolge dieser Niederlage mussten die Dänen die Herzogtümer
Schleswig, Holstein und Lauenburg an die Preußen abtreten.
Die Schlacht bei Düppel war auch deshalb interessant, weil hier zum
ersten Mal überhaupt das Rote Kreuz ( s. d.) durch Hilfseinsätze im
Krieg auf dem Schlachtfeld aktiv wurde und Verwundeten beider Seiten
half.
Dutzend
Zählmaß = 12 Stück.
![]()
E
Echolot
In der Nautic verwendetes Gerät zur Messung von Wassertiefen. Es wurde
1913 von dem Physiker Alexander Behm erfunden der zu jener Zeit in Tarp
bei Flensburg lebte. 1920 war es baureif. 1896 zog seine Familie von
Mecklenburg nach Hardersleben. Angeregt zu dieser Erfindung wurde er
durch den Untergang der Titanic. Schon kurze Zeit danach wurde es von
den Forschern Amundsen und Hedin zur Erforschung der Meerestiefen
eingesetzt.
Eddebo / Ettebo
Älteste mittelalterliche Burg Flensburgs am Fuß des Marienbergs gelegen.
Sie war Stammsitz des Geschlechts der Jul die viele Bürgermeister in
Flensburg stellten.
Edelhof
Gutsbesitz eines Ritters bzw. Heermannen im Mittelalter der in der Regel
durch Wall oder Graben geschützt war. Im Gegensatz zu den adeligen
Gütern des 16. und 17. Jh. hatte der Edelhof oft nur die Größe von ein
bis zwei Hufen (s. d.). Meistens handelte es sich um Streubesitz, der
oft über mehrere Orte verteilt war. Viele spätere Edelhöfe tragen den
Namen Gaard. (s. u. Gaardhöfe)
Da sich die Ritter kaum mit Landwirtschaft, sondern fast nur mit dem
Kriegsdienst beschäftigten, waren die Edelhöfe fast immer ohne
Stallungen und Scheunen und waren auch deshalb nicht mit späteren Gütern
vergleichbar sondern eher mit kleinen Burgen.
Edikt
Königliche Verordnung, Erlass.
Eesch / Esch / Heisch
"Ewiger Acker". Ackerland ohne Einbezug in die Fruchtfolge. Wenn er an
Nährstoffen verarmte und die Aussaat nicht mehr lohnte, blieb er einfach
liegen.
Die Bezeichnung Esch findet sich auch als Endung in vielen Dorfnamen
wieder.
Egerschop / Eger
Alte Eigentümergemeinschaft (Feldgemeinschaft) der Bohlsleute mit einer
Selbstverwaltung die auf dem gleichen Recht für Alle beruhte. Die
einzelnen stimmberechtigten Mitglieder waren die Eger. Der Älteste war
der Oldermann.
Ehepfand
Gegenstände, oft Kleidungsstücke, die sich Verlobte gegenseitig als
Eheversprechen schenkten. Bei Verlobung wurden Besitz- u.
Erbschaftsregelungen getroffen. Das Ehepfand hatte etwa eine gleiche
rechtliche Bedeutung wie ein Kaufvertrag.
Eheschließung
Die häufigste Form waren die zwischen den Familien von Braut und
Bräutigam ausgehandelten Ehen.
War das heiratsfähige Alter des Mädchens erreicht - gewöhnlich zwischen
dreizehn und fünfzehn Jahren - bzw. eine angemessene Frist verstrichen,
führte der Bräutigam die Braut aus ihrem elterlichen Haus in das seine.
Häufig kam es im Beisein der Verwandten zu einem Konsensgespräch, in dem
das Paar feierlich seinen Willen zum christlichen und weltlichem Vollzug
der Ehe bekräftigte - ein Ritual, welches auf den wachsenden Einfluss
der Kirche zurück zu führen war.
Die Zustimmung der Frau war nach weltlichen Gesetzen für die
Rechtsgültigkeit der Ehe nämlich nicht von Belang. Hatte bisher ihr
Vater oder Vormund (Muntwalt s. d.) über sie bestimmt, übernahm nunmehr
der Ehemann diese Rolle.
Noch im frühen Mittelalter blieb das Tragen des Eheringes den Frauen
vorbehalten, nur sie wurde "an den Ring gelegt". Als Zeichen des
Verlöbnisses gab der Mann damit das Versprechen ab, die Auserwählte zu
heiraten.
1215 wurden das öffentliche Aufgebot sowie die priesterliche Segnung
eingeführt.
Ab 1876 trat auf deutschem Boden das Reichsgesetz über die Beurkundung
des Personenstandes und die Eheschließung in Kraft. Seither waren für
die Beurkundung von Hochzeiten staatlich bestellte Standesbeamte
verantwortlich.
(siehe auch unter Heirat, Luxusverordnung, Muntehe und Standesamt)
(siehe auch unter Dispensation, Heirat, Königsbrief, Luxusverordnung,
Trauung)
Ehgraben
Eh = Gesetz = auf alle Zeiten festgesetzt. Offenen Graben mit bis zu 3 m
Breite, der auf den Rückseiten zweier Häuserreihen verlief und zur
Fäkalienbeseitigung benutzt wurde. Ursprünglich waren es Grenzgräben
zwischen den Häusern. Der Ehrgraben musste so breit sein, dass sich ein
einjähriges Schwein darin drehen konnte. Die Ehgräben liefen mit Gefälle
aus den Städten heraus oder in Bäche, Flüsse oder Häfen. Die Schweine
fraßen die häuslichen Abfälle, die in den Ehgraben geworfen wurden. Die
Ehgräben stanken bestialisch und waren Ausgangsherde für viele Seuchen
und Krankheiten. Gleichzeitig waren sie das einzige System der
Abfallentsorgung in den Städten.
Ehrenpforte
Ehrenbogen, Triumpfbogen.
Ehrenpforten (meist aus Eichenlaub) wurden in den Dörfern und Städten
zur Ehre der durchziehenden oder siegreich heimkehrenden Soldaten
errichtet. Unter Musik, Beifall und Jubel der Bevölkerung zogen diese
durch die Ehrenpforten.
Ehrenstrafen
Strafen durch Pranger, Schandpfahl, Schandkorb, Lästerstein und
Halsgeige. Die verurteilte Person verlor durch den Urteilsspruch ihr
gesellschaftliches Ansehen in der Stadt und seine Ehrbarkeit. Wer
verurteilt war zu einer der o. g. Strafen durfte von Jedermann verhöhnt,
verspottet, geprügelt und misshandelt werden.
Verhängt wurden Ehrenstrafen durch die niedere Gerichtsbarkeit für
mindere Vergehen. Schwere Leibstrafen und Todesurteile durften nur von
den Hochgerichten (Blutgerichtsbarkeit) gesprochen wurden.
(siehe auch unter Strafen im Mittelalter)
Eider
Mit 188 KM der längste Fluss Schleswig-Holsteins. Sie trennt von der
Nord- bis fast zur Ostsee in Ost-West-Richtung Schleswig von Holstein.
In Nordseenähe findet man durch die starke Strömung Wassertiefen bis zu
20 m.
Die Eider war bis zur Völkerwanderung eine Sprachgrenze zwischen dem
westgermanischen Angeln und Jüten nördlich und den Sachsen südlich der
Eider.
Gemeinsam mit der Levensau, die nördlich von Kiel in die Ostsee mündet,
bildet sie seit der Wikingerzeit die Grenze zwischen dem Frankenreich,
das die Sachsen unterworfen hatte und den Dänen, die im frühen
Mittelalter in die Gebiete der Jüten und Angeln eingewandert waren.
811 wurde die Eider offiziell zur Grenze erklärt und trennte das Reich
Karls des Großen vom Reich der dänischen Könige.
Eiderdänen
Bezeichnung für dänische National-Liberale ab 1842 die das Herzogtum
Schleswig in das Königreich Dänemark integrieren wollten und die Eider
zu Dänemarks Südgrenze und der Grenze zwischen Deutschland und Dänemark
machen wollten.
Orla Lehmann (1810 - 1870) formulierte und forderte diese Eiderpolitik.
Eiderkanal
Ein 1777 bis 1784 gebauter Kanal als "Vorgänger" des Nord-Ostsee-Kanals
(s. d.). Er wurde bis 1853 auch Schleswig-Holstein-Kanal genannt, musste
aber nach der Schleswig Holsteinischen Erhebung (s. d.) in Eiderkanal
umbenannt werden.
Die Eider war damals schon bis Rendsburg schiffbar und so wurde mit dem
43 Km langen Kanal Rendsburg mit Kiel verbunden. Damit waren Nord- und
Ostsee miteinander verbunden und ersparten den Seeleuten 300 Seemeilen
um Jütland herum. Allerdings dauerte die Fahrt durch den Kanal auch vier
Tage. In seinen Glanzzeiten befuhren fast 4.000 Schiffe jährlich den
Eiderkanal von Tönning nach Kiel.
Eiderstedt
Die Halbinsel entstand durch die Eindeichung dreier Inseln, der Insel
Utholm, der Insel Eiderstedt und der Insel Everschop die ursprünglich
eigenständige Harden waren. Darum nennt man Eiderstedt auch oft
"Dreilande".
Eiderstedt wurde von vielen Sturmfluten und Hochwassern, aber auch von
kriegerischen Auseinandersetzungen und Seuchen heimgesucht.
Bis 1426 herrschte in Eiderstedt das Nordfriesische Landrecht. Es wurde
1572 durch das Eiderstedter Landrecht abgelöst. Hierin spiegelt sich
schon sehr stark der Einfluss der Landesherrschaft ab.
Im 16. Jh. siedelten sich Wiedertäufer in Eiderstedt an, die wegen ihres
Glaubens in den Niederlanden vertrieben wurden. Sie wurden von den
Eiderstedtern verfolgt und bedrängt. Um 1570 richteten sie eine Eingabe
nach der anderen an den Herzog, um die ungeliebten Wiedertäufer wieder
los zu werden. Der Streit hörte nicht auf und fand erst 1642 auf, als
beim sog. David-Joriten-Prozeß, der sich über sechs Monate hinzog,
verfügt wurde alle ihre Schriften einzusammeln und durch den Husumer
Scharfrichter öffentlich verbrennen zu lassen.
1591 wurde das Landrecht von 1572 in hochdeutscher Sprache modifiziert.
Es hatte bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900
Gültigkeit.
Heute ist Eiderstedt bekannt durch den Leuchtturm von Westerhever, durch
den Eiderstedter Haubarg, durch das Strandbad St. Peter Ording und die
alte Stadt Garding.
Eingesessener
1) In Nordfriesland Bezeichnung für einen Landbesitzer.
2) Einheimischer
Eingliederung, der Herzogtümer ....
Am 3. 7. 1866 entschied sich auf dem Schlachtfeld von Königgrätz wo
Oesterreich von den Pressen geschlagen wurde, das Schicksal der
Herzogtümer Schleswig- und Holstein, die am 24. 1. 1867 um 12.°° Uhr in
einem Einverleibungsakt dem Königreich Preußen angegliedert wurden. Ganz
Schleswig-Holstein wurde preußische Provinz, wollte aber eigentlich den
Status eines selbständigen Bundeslandes. Am 12. 1. 1867 wurde das
Besitzergreifungspatent und eine "allerhöchste Proklamation" an die
Einwohner der Herzogtümer veröffentlicht. Schleswig-Holstein wird damit
eine preußische Provinz (1867 - 1945)
Die preußische Verfassung trat am 1. 10. 1867 in den Herzogtümern in
Kraft.
Damit war der Traum der Schleswig-Holsteiner unter Führung von Erbprinz
Friedrich von Augustenburg ein eigenständiger deutscher Staat zu werden
ausgeträumt. Vier überwiegend glückliche Jahrhunderte der Verbindung mit
Dänemark, die nur die letzten 20 Jahre seit der Erhebung 1840 gestört
waren, waren damit endgültig zu Ende. In weiten Bevölkerungsteilen wurde
die Eingliederung nach Preußen abgelehnt.
Die Schleswig-Holsteiner hatten kaum ein Mitspracherecht bei der
Neugestaltung. Alle Maßnahmen wurden im Verordnungswege eingeführt. Es
gab bis zum Stichtag 22. 9. 1867 einen wahren Sturzregen neuer
Verordnungen.
(Siehe auch unter: Auswanderer, Gendarmerie, Gesamtstaat, Königau,
Kriege, Norddeutscher Bund, Oeversee)
Einkoppelung
(s. u. Verkoppelung)
Einlager
(Obstagium oder Geiselschaft). Freiwillige Verpflichtung an einem
bestimmten Ort (Einlager) Quartier zu nehmen.
Im späten Mittelalter verpflichteten sich Schuldner bis zur endgültigen
Zahlung ihrer Schuld als Geisel an einem bestimmten Ort (Einlager) z.B.
auf einer Burg des Gläubigers zu bleiben. Die Kosten dafür hatten sie
selbst zu tragen. Dieses war besonders in Adelskreisen gebräuchlich.
Das Einlager diente wie eine Bürgschaft zur Sicherstellung der
Obliegenheit. Ab dem 13. Jh. wurde die stellvertretende Geiselschaft zur
Regel, bei der Schuldner einen Knecht ins Einlager schickte. Daraus
wurde schnell eine einträgliche Einnahmequelle indem sich Arme als
bezahlte Geiselesser (-fresser) verdingten. Als die Obrigkeit dieses
Unwesen bekämpfte, wurden aus den Geiselfressern bald Schuldeneintreiber
(Schuldboten). Im 17. u. 18. Jh wurden daraus Betreibungsbeamte.
Ab dem 13. Jh. wurde das Einlager auch im Volk üblich.
Das Einlager war nicht entehrend sondern galt im Adel als standesgemäß.
Einlieger
Dorfbewohner ohne eigenes Haus und ohne Grundbesitz der zur Miete wohnte
und als Dorfhandwerker oder Arbeitsmann tätig war.
Einspringelsgeld
Bei der erstmaligen Einschulung eines jeglichen Kindes erhielt der
Schulmeister ein Einspringelsgeld von 4 Schilling. Es wurde in jedem
Dorf von den jeweiligen Achtmännern eingesammelt und an den Küster
(Lehrer) übergeben.
Einquartierung
Zwangsaufnahme von Soldaten. Zwei Formen:
1) Marsch-Einquartierung, d.h. Nachtlager für durchziehende Truppen,
2) Stand-Einquartierung d.h. Dauerquartiere meist für die Winterzeit.
Eisenbahnen
1830-40 setzte ein wahres Eisenbahnfieber von England kommend in Europa
ein und kam schnell auch zu uns.
1844 entstand der erste Bahnabschnitt in Schleswig-Holstein von Altona
nach Kiel. 1845 folgte die Strecke Neumünster - Rendsburg. In vielen
Städten bildeten sich Eisenbahnkomitees, die den Bau von Bahnen
forderten.
1854 entstand die Bahnverbindung von Rendsburg nach Schleswig und von
Flensburg über Husum nach Tönning.
1881 wurde Flensburg mit Kiel über Eckernförde verbunden.
1886 Kleinbahn Flensburg - Kappeln.
Die ersten Züge fuhren etwa 32 - 40 Km pro Stunde.
Von 1881 bis 1904 wurden in Angeln 200 km Schienenwege ausgebaut mit 84
Stationen.
1910 wurde die Verbindung Rendsburg - Husum fertig.
1927 wurde der heute noch vorhandene Bahnhof in Flensburg eingeweiht.
Um 1930 verfügte Schleswig-Holstein über ein Schienennetz von 2.412 KM.
Danach ging der Ausbau des Schienennetzes wegen des vermehrten
Straßenbaues zurück.
Ein sehr ausführlicher Bericht findet sich im Jahrbuch des Heimatvereins
der Landschaft Angeln, 1981, 45. Jg. Seite 132 - 175
"Entstehungsgeschichte der Eisenbahnen in Angeln".
Eisenherstellung
Das Eisen wurde etwa um das Jahr 200 n. Chr. im Norden bekannt. Es war
ein Metall, das nicht aus der Fremde geholt wurden musste, sondern das
auch im heimischen Boden als Raseneinsenstein oder Wiesenerz reichlich
zur Verfügung stand. Es enthält 15 bis zu 50 % Eisen.
Eisenschmelzöfen entstanden meist in der Nähe von Holzkohlemeilern und
diese in der Nähe von Wäldern. Es gab sie recht häufig im Norden.
Der Holzbedarf für die Eisenverhüttung war riesig und so war die
Eisenproduktion eine wesentliche Ursache für das Abholzen der Wälder.
(Siehe auch unter Raseneisenstein (s. d.) und Rennofen (s. d.).
Eiserne Kühe
Ursprünglich von frommen Bauern an die Kirche geschenkte (gestiftete)
Kühe. Da diese nicht von der Kirche gehalten werden konnten, wurden sie
gegen eine Abgabe (Kuhheuer) an andere Bauern ausgeliehen. Später
verkaufte die Kirche die Kühe auch und lieh den Erlös gegen Zins aus. In
aller Regel flossen die eingenommenen Gelder dem Pastor zu und waren
Teil seiner Bezahlung. Starb die Kuh so wurde der Erlös des Fells für
die Anschaffung eines Kalbs verwendet. Daher auch die Bezeichnung
"Immerkühe", "Immer lebende Kühe", "Ewigkühe" oder "Eiserne Kühe" aber
auch "Kirchkühe".
Ekensund / Egernsund
Künstlerkolonie am Nordufer der Flensburger Förde östlich von
Gravenstein. Das Fischerdorf entwickelte sich ab 1870 zu einem beliebten
Aufenthaltsort für Künstler aus allen Richtungen des Kaiserreichs. Die
meisten waren Maler.
Elektrifizierung und Stromversorgung
1885 wurde in Berlin das erste Elektrizitätswerk Deutschlands gebaut.
1894 begann die Stromversorgung Flensburgs von einem privaten
Gleichstrom-Elektrizitätswerk der Firma Jepsen & Sohn. Noch im gleichen
Jahr baute die Stadt Flensburg eine Zentrale, die 4000 Glühlampen von je
16 Normalkerzen Lichtstärke zum brennen bringen konnten. Bei
Inbetriebnahme waren 2500 Glühlampen angemeldet.
1898 gründete Peter Henningsen in Süderbrarup ein Elektrizitätswerk und
schuf den ersten Ort der Provinz mit elektrischem Licht.
1898 wurde das Elektrizitätswerk Flensburg in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt. 1912 wurde ein neues Kraftwerk gebaut.
1902 sprach man sich in Sonderburg gegen die Elektrifizierung aus, aber
1907/08 wurde ein E-Werk gebaut.
1910 wurde ein E-Werk in Schleswig mit Gleichstrom in Betrieb genommen.
1928 wurde mit dem E-Werk in Apenrade ein Vertrag über eine
Hochspannungsverbindung beider Werke geschlossen.
Ende der Zwanziger Jahre kam elektrisches Licht auch nach Eiderstedt.
Von 1969 bis 1971 wurde das Flensburger Kraftwerk auf ein Heizkraftwerk
für Fernwärme umgerüstet.
Eleven
Landwirtschaftliche in der Ausbildung.
Elker
Aalgabel mit mehreren Zinken mit Widerhaken zum Aalfang.
Elle
Längenmaß. Abstand zwischen Ellbogen und Mittelfingerspitze.
Landschaftlich zwischen 55 bis 75 cm. Später allgemein etwa 60 cm.
Elmsfeuer
Auch Stankt Elms-Feuer oder Eliasfeuer. Eine Erscheinung bei
Gewitterlagen; eine gewittrige Entladung. Sie tritt in Form kleiner
Feuer an spitzen, gratigen, hohen Gegenständen wie der Mastspitze von
Schiffen und an Kirchtürmen auf. Sie leuchten durch Spektralinien von
Sauerstoff und Stickstoff in der Erdatmosphäre blau-violett. Sie treten
extrem selten auf. Am 20. Januar 1863 traten sie großartig in
Nordfriesland in Erscheinung.
Emolumente
aus dem lat. emolere = "herausmahlen". Begriff für regelmäßig
ausgezahlte, in ihrer Höhe aber schwankende Einkünfte. Typische
Emolumente waren z. B. in Naturalien zu bezahlende Einkommen der Lehrer.
Engbrüstigkeit
Beschwerde der Atmung. Asthma. Oft über Jahre hinweg. Meist tödlich
verlaufend.
Enk
Ackerknecht.
Entrepeneur
1) Serienunternehmer. Unternehmer.
2) Auf die Heide- und Moorkolonisation bezogen = Siedlungseinrichter.
Enrollierung
1) Begriff aus altem Militärrecht. Enrollierte Soldaten waren solche auf
kommandiertem Weg zu ihrer Einheit.
2) See-Enrollierung = Verpflichtung zur Marine.
entsetzen
von Haus und Hof verweisen.
Epitaph
Vom altgrich. Epitaphios = "auf dem Grab befindlich". Lateinisiert =
Epitaphium.
1) Grabinschrift oder Gedenktafel für einen Verstorbenen. Seit dem 14.
Jh. wurden sie nicht nur am Grab sondern auch an Wänden und Säulen einer
Kirche angebracht. Ein Vorläufer des Epitaphs war das Totenschild (s.
d.). Ab dem 17. Jh. wurde das Verfassen von Epitaphen zu einer
literarischen Mode. Im Barock erreichten die Epitaphe durch allegorische
Darstellungen und architektonische Details enorme Ausmaße.
Es gab verschiedene Varianten des Epitaphs:
a) im Wortsinn gefertigte Inschriftplatte
b) die Inschriftplatte mit Ornamentmotiven und Elementen.
c) das Bildepitaph
d) das mehrteilige Epitaph wozu gehörten: ein Gnadenbild, eine
Inschrifttafel, ein Wappenschild und figürliche Darstellung des
Verstorbenen.
2) Grabrede anlässlich einer Beerdigung über den Toten um ihn zu ehren.
Sie wurde direkt am Grab oder bei einer weltlichen Trauerfeier gehalten.
Erbbier (Arfbeer)
Totenschmaus. Beerdigungsfeier bei der in Angeln einst bis zu 300
Personen kamen und manchmal zwei Tage feierten. (siehe unter Arfbeer und
Luxusverordnung)
Erbfeste
1) ererbtes erhebliches Anwesen
2) Verpachtete Katen, die aber vom Pächter an seine Nachkommen übergeben
werden können und der dann die Pacht (= Erbfestegeld) weiter zu
entrichten hatte.
Erbpacht / Erbpächter / Erbpachthof
Erbbaurecht.
Inhaber gepachteter Höfe, die aber vererbt werden konnten. Inhaber eines
Gutes in Erbpacht. Der Erbpächter besaß die Stelle frei und erblich. Er
übte alle Befugnisse eines Eigentümers aus und konnte sogar Grundstücke
veräußern. Für den Erhalt eines Erbpachthofes zahlte der Erbhofpächter
einen jährlichen Canon (s. d.) in Naturalien oder Geld an den
Haupteigentümer.
Erste Hinweise auf Erbpachthöfe gehen auf das Jahr 1436 zurück.
Erbuntertänigkeit
Eine besondere Form der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit
der Bauern vom Grundherrn. Sie erwuchs aus der Leibeigenschaft. Es war
der männlichen Landbevölkerung im Alter zwischen vier und vierzig Jahren
verboten, die Heimat zu verlassen.
Die Erbuntertänigkeit beinhaltete die Abgabepflichten, die lebenslange
uneingeschränkte Dienstpflicht, den Gesindezwang der Kinder und die
Schollenpflichtigkeit (s. d.)
1788 wurde in Dänemark im Zuge der Aufhebung der Leibeigenschaft auch
die Erbuntertänigkeit aufgehoben.
Erdbuch / dän. Jordbog
Steuererfassungsbuch, das der dänische König Waldemar II. 1231 in
lateinischer Sprache anlegen ließ. Es bezeichnete die Besitzungen und
Einkünfte des Königs. Verzeichnis über Einzelgrundbesitzgrößen, Erträge
und Steuerlast.
Das Erdbuch erlangte an Bedeutung, weil viele Orte und Bezirke des
damaligen Königreichs Dänemark (Dänemark, Schleswig, Fehmarn, Schonen,
Halland, Blekkinge und Estland) erstmalig Erwähnung fanden.
Es wurde erst 1688 durch ein Martrikelbuch abgelöst.
Erdegeld
1 Schilling, der bei einer Beerdigung von jeder erwachsenen Person des
Leichenzuges an den Ältermann gezahlt werden musste. Dabei musste jeder
Haushalt eine erwachsene Person zur Leichenfolge abstellen. Von dem Geld
zahlte der Ältermann zwei Taler an den (Trauernden), der die Leiche
beerdigen ließ. Der Rest ging an die Kirchenkasse.
Erdgefälle
siehe unter Gefälle.
Erhebung 1848 - 1851
Um 1840 begann im Herzogtum Schleswig ein Sinneswandel zu Gunsten des
Deutschtums und eskalierte bis zur Auflehnung der Bevölkerung Schleswigs
gegen die Bestrebungen Dänemarks Südschleswig bis zur Eider dem
dänischen Staatsgebiet einzuverleiben und dem damit verbundenen
Sprachreskript (s. d.). Die Gesinnung fand ihren Ausdruck im Text des
Schleswig-Holstein-Liedes (s. d.) beim Sängerfest 1844 in Schleswig und
manifestierte sich mit der Bildung einer provisorischen Regierung am 24.
3.1848.
Die Schleswig-Holsteiner wollten einen deutschen Nationalstaat mit einer
nördlichen Grenze an der Königsau.
Diese nationale Erweckung führte zu einem tiefen Riss durch die
Bevölkerung die bis durch die Familien ging und zu viel Unruhe führte.
Die Entscheidung für Deutschland oder Dänemark ließ niemanden
gleichgültig. Mehrheiten und Minderheiten mieden sich nun.
(s. u. Auswanderung, Dänenzeit, Erhebung, Gesamtstaat, Idstedt,
Nationale Erhebung, Kriege, Landwehr, Provisorische Regierung,
Sprachreskript)
Ersitzung
Die Geliebte eines Mannes, die ihm den Haushalt führte, bei ihm wohnte,
Schloss und Schlüssel verwaltete und mit ihm schlief, war eine
Friedelfrau (s. d.). Durch Ersitzung (sie erledigte vorstehendes drei
Winter lang) galt sie als Ehefrau und rechtmäßige Hausfrau mit
Erbberechtigung für ihre Kinder.
Siehe unter Friedelfrau und Friedelkind.
Esel reiten
Eine Ehrenstrafe. Ähnlich dem Pranger war das Reiten auf einem hölzernen
Esel eine solche herabsetzende Strafe.
1767 wird eine solche Strafe "Zwei Stunden den Esel sitzen" für eine
Rauferei in Sandacker, Karrharde erwähnt.
Eskiergeld
Freikaufgeld (1 Mark pro Bohl). Z. B. der Hufner in Handewitt
(Wiesharde) für die Verpflichtung die Wiese "Eskier" des Amtmanns
pflegen zu müssen. Es wurde unverändert bis 1885 bezahlt und wurde dann
durch eine Einmalzahlung des 18-fachen abgelöst.
Esser
Beruf. Wagenbauer.
Etgras / Ettgrön
Weidegras der Gemeinde das nicht gemäht wurde. Es wurde auch Nagras
genannt und bezeichnete eine Stoppelweide.
Etmal
Zeitraum. Frist zwischen 12 - 24 Stunden.
Ewer
Siehe unter Schiffstypen.
Exequent
Vollstrecker, Vollzieher von kleinen Strafen: Z. B.: an den Pranger
Stellen, Staupenschlag (s. d.), Züchtigung.
eximieren
Vom lat. eximere = herausnehmen, befreien. Jemand von einer gesetzlichen
Pflicht oder Verbindlichkeit befreien.
Exorcismus
Teufelsbeschwörung. Bis Anfang des 18. Jh. war es in vielen
Kirchgemeinden gebräuchlich die Taufe mit einer Teufelsaustreibung zu
verbinden. Mit der Reformation schwand dieses aus der katholischen Lehre
stammende Ritual.
ex loco
(lat.) aus dem gleichen Ort.
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F
Faber
1) Handwerker.
2) lat. für Schmied
Fach
Maß von Fachwerkhäusern. Die Länge eines Faches zwischen zwei senkrechen
Stützbalken betru in Angeln 1,75 m woanders auch 2,40 bis 2,50 m. Ein
ganzes Haus hatte eine Länge von 8 Fach, 10 Fach usw..
Faden
1) Holzmaß, 1 Faden Holz = ca. 1,3 Raummeter Holz
2) Längenmaß im Garnhandel.
Faelled / Felledt
(dän.) Gemeinweide.
Fährgerechtsame
Seit dem Mittelalter das vom Landesherrn vergebene Recht eine Fähre zur
Übersetzung von Personen und Gütern zu betreiben. Die Fährgerechtsame
war mit einem Gebietsschutz versehen, sodass kein Zweiter diese
Tätigkeit ausüben durfte. Oft war die Gerechtsame vererbbar und ging vom
Vater auf den Sohn über.
1800 wurden die erteilten Fährgerechtsamen für die Inseln und Halligen
von der Generalpostdirektion in Kopenhagen übernommen und auch vergeben.
Das geschah nicht immer mit Zustimmung und Freude der Beteiligten und
führte teilweise zu chaotischen Verhältnissen.
Mit dem Bau von Brücken über die Flüsse verschwanden nach und nach die
Fährstellen.
Fahrensmann
Seemann, Matrose.
Fahrhabe
1) Familienvermögen. Es setzte sich zusammen aus dem, was die Frau in
die Ehe brachte, und dem was während der Ehe gemeinsam erworben wurde
und aus Erbschaften die in die Ehe gelangten.
2) Bewegliche Sachen die nicht als Gebäude oder bauliche Einrichtung
galten, wie Gerätschaften, Vieh usw..
Siehe auch unter Felag.
Fahrrad
Das erste von Menschenkraft angetriebene Fahrrad stammte aus dem 18. Jh.
Als Erfinder des Zweirades (Laufmaschine = Draisine) aus Holz bei dem
man sich mit den Füßen abstieß wurde Freiherr Karl Drais 1817 als
Erfinder genannt. Es folgte 1869 der Pedalantrieb über das Vorderrad.
1878 folgte der Kettenantrieb über das Hinterrad. 1870 entwickelte sich
das Hochrad. 1888 wurde der aufblasbare Luftreifen erfunden.
In Angeln tauchten die ersten Fahrräder um 1880 auf, 1893 erste Räder
mit Luftreifen.
Siehe auch unter Radfahrerkarte.
fame mortus
(lat.) durch Hunger gestorben.
Familienscheiden
Grenzen über die hinweg kaum geheiratet wurde. So war z. B. die Schlei
zwischen Schwansen und Angeln eine solche Familienscheide. Auch
Standesunterschiede z. B. zwischen Hufnern und Kätnern waren solche
Familienscheiden. Eine Freibauerntochter heiratete keinen Kätner. Auch
Sprachräume z. B. zwischen Nordfriesland und der Schleswigschen Geest
waren solche Familienscheiden. Es gab sie sogar zwischen verfeindeten
Dörfer.
Faulfieber / Fleckfieber / Flecktyphus
Durch Läuse, Flöhe und Zecken übertragenes hitziges Fleckfieber = früher
auch Hunger- oder Kriegstyphus genannt.
Im Jahrzehnt von 1639 - 1648 (Dreißigjähriger Krieg) starben im
Kirchspiel Ladelund 50 % der Kinder bis zum zweiten Lebensjahr.
1657 bis 1661 überfluteten Brandenburger, kaiserliche und polnische
Truppen die Herzogtümer und brachten den Flecktyphus wie das Faulfieber
auch genannt wurde, zu uns. Es breitete sich pestlenzartig und
epidemisch aus.
Faustrecht
Recht der Adeligen ihre Ansprüche ohne gerichtliche Hilfe mit
"gewaffneter Hand" durchzusetzen.
Federkiel
(siehe unter Gänsekiel)
Federschützen
Gehilfen des Oberjägers, die für die Jagd von Federwild für den Hof
zuständig waren.
Felag
Häusliche Gütergemeinschaft zwischen Eltern und Kindern im Jütschen
Recht nach dem jedes Familienmitglied einen ideellen Anteil (Kopfteil)
am Familienvermögen (Fahrhabe) hatte.
Feldaufteilung
(siehe unter Verkoppelung)
Feldgemeinschaft
Aus dem 12. Jh. stammende Form der Gemeinschaftsbewirtschaftung
landwirtschaftlicher Flächen durch alle Bauern eines Ortes. Einzelne
Arbeitsmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte) durften nur
gemeinsam durchgeführt wurden. Regeln dafür gaben sich die Bauern in
einer Beliebung (s. d.).
Die Feldgemeinschaften minderten jeden landwirtschaftlichen Fortschritt
und so kamen schon 1739 Bestrebungen von Graf Rantzau zur Verkoppelung
(s. d.) auf.
Staatlicherseits wurde 1766 das 1. Landverteilungsgesetz für das
Herzogtum Schleswig verabschiedet, der 1770 die Aufhebung der
Feldgemeinschaft folgte.
Feldgeschworener
einer der sieben Dorfgeschworenen, die verwischte oder strittige Grenzen
wieder herstellten.
Feldreiter
Gendarm, Polizist.
Feldscher
1) Früher Militärarzt der untersten Stufe der als Handwerksarzt beim
Heer arbeitete.
2) Ungelernter Landarzt ab dem 14. Jh.
Fennen
Weiden (Wiesen) in Nordfriesland. Allgemein Acker-, Moor- und Weideland.
Die Ansprüche der Interessenten (s. d.) waren im Fennebuch niedergelegt.
Die Größe der beanspruchten Fenne zur Beweidung wurden nach Notsgras
(Kuhgras) (0,8624 ha), Kalbsgras 80,1437 ha), Schafsgras und Lammgras
80,1069 ha) definiert.
Fensterbier / Fensterbierscheibe
Fensterscheiben waren vom 16- bis 18. Jahrhundert teuer. Ab dem 15. Jh.
gab es in städtischen Häusern erste in Blei gefasste Fensterscheiben. Es
bürgerte sich ein, Bauherren mit einer Fensterscheibe zu beschenken. Oft
wurden diese mit Wappen bemalt. Zur Übergabe der Scheiben wurde ein Fest
veranstaltet. Das kredenzte Bier hieß Fensterbier, die Scheibe
Fensterbierscheibe. Später wurden diese ausufernden Feste von der
Obrigkeit verboten und mit Strafen belegt.
Fensterscheiben
Bis weit ins Mittelalter hinein gab es bei uns keine Fensterscheiben. In
mittelalterlichen Häusern wurden Fenster (so es sie überhaupt gab) und
Türen mit Fellen, Tüchern oder Teppichen zugehängt. Später spannte man
in die Fenster geölte Tierhäute, Tierblasen und Pergament oder in Öl
getränktes Leinen um etwas Licht eindringen zu lassen.
Im 11. Jh. entwickelten deutsche Glasmacher eine Technik zur Produktion
von kleinen Glasplatten. Im 13. Jh. wurde diese Technik in Venedig
verbessert. Für die Architektur waren sie aber nur ausnahmsweise in
Sakralbauten geeignet. Zu den ältesten Gebäuden mit Glasfenstern zählen
in Deutschland das Kloster Tegernsee aus dem 10. Jh. und der 100 Jahre
jüngere Augsburger Dom. Die Ausmaße der Glasplatten blieb gering.
Erst ab dem 15. Jh. begann die Glasmalerei und erhielten öffentliche
Gebäude und Häuser reicher Kaufleute Glasfenster. Es handelte sich um
bleigefasste kleine Scheiben, die aneinandergesetzt eine größere Fläche
ergaben.
1688 wurde in Frankreich ein Plattengießverfahren für Glas entwickelt,
das erstmalig die Herstellung etwas größerer Glasplatten zuließ. Es war
aber blind und nicht als Fensterglas, sondern nur für Spiegel geeignet.
Ab 1900 wurde Flachglas (die spätere Glasscheibe) entwickelt.
Zwischen 1910 und 1925 wurde in Holland eine erste Fensterglasfabrik
gebaut.
Seit 1927 wurden die Techniken in vielen Teilen der westlichen Welt
verfeinert. Der eigentliche Durchbruch der Fensterscheiben in großen
Flächen, gleichmäßiger Stärke, guter Lichtdurchlässigkeit,
Blasenfreiheit, zu bezahlbaren Preisen begann aber erst nach dem 2.
Weltkrieg.
Festebohl / Feste / Festebrief / Festegeld
Eine Bohl (s. d.) ist ein "Bäuerlicher Betrieb". Das Wort Feste bedeutet
"Fester Vertrag" in Bezug auf Pacht und Lebenszeit.
Eine Festebohl wurde in aller Regel auf Lebenszeit verfestet und wurde
vom Vater auf den Sohn vererbt. Der Festevertrag musste dann jeweils
erneuert werden.
Der Festebauer war Eigentümer der Gebäude, der Geräte und der Tiere aber
Pächter des Landes bei der Grundherrschaft (s. d.). Für diese Pacht
erhielt er einen Festebrief und zahlte ein Festegeld. Er war fast immer
auch zu Dienstleistungen und Naturalabgaben verpflichtet. Im 17. Jh.
wurden diese durch Zahlung eines Dienstgeldes (s. d.) abgelöst.
Festekätner
Auch Festeleute, Lansten oder Fester genannt. = Pachtbauern, Pächter von
Katen. Die Feste war eine Art Erbpachtverhältnis mit dem König. Die
Feste wurde genauso vererbt wie eine eigene Kate, Hufe oder Bohle, nur
musste der Übernehmer neu festen. Häufig gehörten die Gebäude und der
Beschlag sowie das Vieh den Festekätnern. Grund und Boden waren im
Besitz des Königs. Die Festen wurden im Laufe des 19 Jahrhunderts
abgelöst.
Fething / Feting
Bassin, Grube, Teich zum Sammeln von Regenwasser von den Dächern als
Trinkwasser fürs Vieh und zum Feuerlöschen. Besonders auf den Halligen
(s. d.) anzutreffen.
Da sie offen waren und auch Dung und Vogelkot hineingelangen konnte,
eigneten sie sich nicht als Trinkwasserbehälter. Bei Hochwasser wurde
das Wasser häufig durch Meerwasser versalzen.
Für das Trinkwasser wurden besondere Zisternen (s. d.) angelegt.
In trockenen Sommern war die Not auf den Halligen groß und trieb die
Bewohner zur Verzweiflung.
Feuer-Ausgießen
Strafe die sich gegen abgabepflichtige Bauern richtete, die ihrer
Schuldigkeit nicht nachkamen. Durch das Löschen des Herdfeuers
(Feuer-Ausgießen) durch den Gläubiger (Vertreter der Obrigkeit oder des
Gutsherrn) wurde ihnen das Recht zum Haushalten entzogen. Jedenfalls so
lange, bis sie ihrer Pflicht nachgekommen waren.
Fachten die Betroffenen ohne Erlaubnis das Herdfeuer wieder an, wurden
sie zu einer Geldbrüche verurteilt und ins Brücheregister (s. d.)
eingetragen. Dieser Brauch konzentrierte sich überwiegend auf den
Geestrücken und auf Angeln in der Zeit des 17. Jh..
Dieses zwangsweise Feuer-Ausgießen hatte nichts mit dem Brauch des
Herdfeuerlöschens und - Wiederanzündens bei Hofübergaben zu tun.
Feuersbrünste
Zwischen 1176 und 1402 zerstörten sieben Brandkatastrophen große Teile
der Stadt Ribe.
1248 Großes Feuer in Flensburg.
1414 brennt Tönning nieder.
1485 Großbrand in Flensburg. Der ganze Südteil brannte nieder.
1540 und 1549 Brände in Husum,
1564 in der Neujahrsnacht vernichtet ein Brand große Teile des Schlosses
Gottorf.
1580 wurden in Riebe 213 Häuser durch einen Großbrand zerstört.
1627 wurde Haderleben von einem großen Feuer heimgesucht.
1669 und 1671 Große Feuer in Apenrade;
Feuerwehr / Löschen
Der Brandschutz früher Zeiten bestand aus Singen und Beten. Heilige
Schutzpatrone wie der Heiliige St. Florian gegen Feuer und Wasser wurden
angerufen.
Erste primitive Löschgeräte bestanden aus ledernen Löscheimern, ("Durch
der Hände lange Kette um die Wette fliegt der Eimer" aus Schillers
Glocke), Feuerhaken und Feuerpatschen.
Dorfbewohner bildeten eine Doppelkette (Brandkette) von der Wasser- zur
Brandstelle und der lederne Wassereimer ging von Hand zu Hand und
zurück.
Jeder Haushalt hatte einen Eimer der mit Nummer versehen war., einen
Feuerhaken und eine Feuerpatsche, Wer an die Brandkette trat musste sich
sofort einreihen.
Beim Wiederaufbau half das ganze Dorf. (siehe unter Hausbau).
1847 wurde in Ulm die erste Freiwillige Feuerwehr in Deutschland
gegründet. 1853 entstand der Deutsche Feuerwehrverband. Die Freiwillige
Feuerwehr entstand neben der schon bestehenden Zwangsfeuerwehr für jede
Gemeinde.
1878 schlossen sich alle gesunden Männer des Dorfes Havetoftloit zu
einer Feuerwehr zusammen.
1883 entstand eine Freiwillige Feuerwehr in Süderbrarup.
1887 wurde in Nordfriesland eine erste Freiwillige Feuerwehr gegründet.
Die älteste Handdruck-Feuerspritze stammte aus 1729, Spritzen mit
Windkessel gab es seit 1850, Schiebkarrenspritzen, Dampfspritzen seit
1880. Für den Winter gab es auch Kufenspritzen.
Die Spritzen wurden von Spritzenwärtern gepflegt und gewartet. Der
Spritzenwärter war gleichzeitig Vorgesetzter seiner Spritzenleute
Rohrführer und Pumper. Ihren Lohn bekamen sie von der Gemeinde. Bei
einem Brand bekam der Spritzenführer ab dem Jahr 1856 für jede 12
Stunden 1 Rth., jeder Pumper 48 Schilling,
Die Geräte waren im Spritzenhaus untergebracht.
Am 12. Februar 1882 wurde in Oevenum auf Föhr die erste deutsche und
auch erste europäische "freiwillige Jugendfeuerwehr" gegründet. Jeder
Jungmann musste von zu Hause einen blauen Kittel und einen ledernen
Riemen mitbringen. Als Kopfbedeckung dienten die ausrangierten Mützen
der alten Feuerwehrmänner. Für die Anschaffung von Löschgeräten wurden
Dorfsammlungen durchgeführt.
Fideicommiss
Unteilbarer unveräußerlicher Grundbesitz mit nur männlicher Erbfolge.
Immer bei Stammsitzen / Stammgütern um den Besitzstand geschlossen zu
erhalten. Fideicommiss war grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar.
Geschaffen um Familienvermögen über lange Zeiten in Eigenbesitz zu
behalten.
Fidibus
harzreicher Holzspan oder ein gefalteter Papierstreifen der als Hilfe
zum Anzünden von Feuer und Tranlampen diente.
Fiktualien
Spätmittelalterlicher Ausdruck für Lebensmittel. Siehe unter Victualien.
Filbyter
Wörtlich Fohlenbeißer, Pferdebeschneider der mit primitiven Methoden
Hengstfohlen kastriert indem er die Testikel (Hoden) abbeißt. (siehe
unter Wallacher). Eine Methode die bis vor kurzem noch von den Lappen
bei Renntieren angewandt wurde.
filia
(lat.) Tochter. Filia naturalis = eheliche Tochter. Filia illegitima =
uneheliche Tochter.
filiaster
(lat.) Stiefsohn, auch für Schwiegersohn.
filiation
(lat.) Abstammung.
filius
(lat.) Sohn. Siehe auch unter fila. filius illegitimus = unehelicher
Sohn.
Filtmacher / Viltmacher
Beruf. Er fertigte aus Wolle und Filz Hüte.
Fiscal / Fiskal
Beamter für Gerechtsame des Fiscus (Staatsbeamter)
Fischweker / Fischweicher
Beruf. Er weichte getrockneten Stockfisch (Trockenfisch)
Flächenmaße
1 Heitscheffel (Htsch.) = Getreidemaß = 144 Quadratruten (Rt.) = 112,5
l, = 0,3024 ha = 30,24 a = 6 Schipp je 24 Rt.) Im Weizenhandel = 112,5
Liter.
1 Quadratrute = 256 Quadratfuß
Da es 15 verschiedene Ruten-Längen gab, variierten dem entsprechend auch
die Flächen der Quadratruten zwischen 9,85 qm bis 27,37 qm.
1 Quadratmeile = 561/4 qkm.
1 Schipp(Saat) = 24 Quadratruten (heute 504,56 qm
1 Heitscheffel = 6 Schipp = 144 Quadratruten (heute = 0,3027 ha)
1 Himpten = ca. 21 Ar.
1 große Tonne = 320 Quadratruten (Rt.) = 0,6727 ha = 8 Scheffel je 40
Rt.
1 kleine Tonne = 240 Quadratruten = 1/2 ha
1 köngl. Tonne = 260 Quadratruten = 54,17 a
1 Mark Goldes = 8 Mark Silbers je nach Bodenqualität bis 20 Heitscheffel
Land.
1 Demat (Friesland) etwa 0,5 ha eingeteilt in 6 Saat zu je 36
Quadratruten.
1 Ruthe (Friesland) etwa 4,80 m / Angeln etwa 3,9 m
Flachs
Gemeiner Lein (Linum). Neben Buchweizen bis Mitte des 19. Jh. hinein
sehr arbeitsaufwendige Hauptkulturpflanze zur Gewinnung von Leinen das
der Herstellung der Kleidung diente und häufig als Deputat an Knechte
und Mägde gezahlt wurde.
(siehe auch unter Dreschächt)
Flachs wurde nach dem Ziehen gebrakt, geschwungen, gehechelt, gesponnen
und gewebt. Ein sehr anstrengender und mühevoller Prozess.
In einigen Orten gab es im 18. bis ins 19. Jh. Flachsbrechereien in die
man seinen Flachs bringen konnte.
Bevor das Leinen (s. d.) gebraucht werden konnte musste es gebleicht
werden.
Flaggentage (Dänemark)
Es gibt in Dänemark gesetzlich vorgeschriebene Flaggentage, an denen das
Dannebrog (s. d.) geflaggt werden muss. Diese sind:
1. Januar Neujahr
11. März König Frederik IX.
28. März Königin Ingrid
9. April Besetzung Dänemarks (1940) Flagge bis 14.°° Uhr auf Halbmast
dann auf Vollmast.
16. April Thronfolgerin Prinzessin Margarethe
27. April Erbprinzessin Caroline Mathilde
5. Mai Dänemarks Befreiung (1945)
5. Juni Tag des Grundgesetzes
15. Juni Waldemarstag, Widervereinigungstag (1920), Dannebrog (1219)
27. Juli Erbprinz Knud
24. Oktober Tag der Vereinten Nationen
25. Dezember Weihnachtstag
Geflaggt wird außerdem am Karfreitag auf Halbmast und am Ostersonntag,
Christi Himmelfahrtstag und Pfingstsonntag.
Flecken
ländlicher Mittelpunkt für umliegende Dörfer mit eigenem Marktplatz und
mit gemindertem Stadtrecht (Fleckengerechtigkeit) wie z.B. dem
Marktrecht.
Fleckengerechtigkeit
Rechtliche Anerkennung als Flecken.
1421 Husum; 1707 Wyk auf Föhr; 1842 Glücksburg; 1846 Kappeln;
Fleckenrepräsentant
siehe Wröger.
Flensburg
Heute eine kreisfreie Hafenstadt im Norden Schleswig-Holsteins an der
Flensburger Förde. Sie war die nördlichste Stadt Deutschlands und gilt
als "Tor des Nordens".
Der Name der Stadt ist nicht geklärt. Entweder von Ritter Fleno oder der
Flensau (Flens = Art Riedgras das an einer Au wächst). Erstmals wurde
der Name 1240 in einem Brief Herzog Abels erwähnt.
Ende des 12. Jh. entstanden am Ende der Förde erste Siedlungen und
später Kirchen. Es waren dänische Handels- und Fischersiedlungen.
Vier Gründe gab es für die Ansiedlung und Entwicklung:
* Der Hafen war sicher und bot Schutz vor Stürmen.
* Die Handelsstraße Nord-Süd (Ochsenweg s. d.) von Jütland kommend ging
nahe vorbei.
* Die Handelsstraße Ost-West zwischen Nordfriesland und Angeln
(Angelbowege) kreuzte hier den Ochsenweg.
* Es gab am Ende der Förde ein großes Vorkommen von Heringen.
Die Siedlungen wuchsen nach der Vernichtung der Wenden unter Waldemar I.
zu einem größeren Ort zusammen und entwickelten sich unter dem Einfluss
der Knuds-Gilde (s. d.).
1248 wurde Flensburg bei den Kämpfen zwischen König Erich Plogpenning
und seinem Bruder Abel zerstört und wieder aufgebaut.
1248 erhielt Flensburg das Stadtrecht. Flensburg war weder Mitglied im
Heiligen Römischen Reich noch in der Hanse, hatte aber durch Dänemark
viele Privilegien. Im gleichen Jahr kam es zu einem großen Feuer in
Flensburg.
1345 beginnt man mit dem Bau einer Stadtmauer und den drei Stadttoren
Nordertor - Friesisches Tor - Johannistor.
Ab 1409 begannen erste Auseinandersetzungen zwischen Holstein und
Dänemark um die Vormachtstellung in Schleswig. 1411 wurden große Teile
des Herzogtums Schleswigs an Dänemark abgetreten und es wurde in
Flensburg die Duburg (s. d.) gebaut.
1412 starb nicht nur Königin Margarethe I. auf ihrem Schiff im
Flensburger Hafen an der Pest, sondern ein Großteil der Bevölkerung
wurde dahingerafft.
1485 brannte bei einer Feuersbrunst der gesamte Südteil der Stadt
nieder. Auch schwere Stürme führten zu verheerenden Hochwassern in der
Stadt.
Ab 1526 predigte der Husumer Reformator Tast in Flensburg und die Stadt
wendete sich der lutherischen Lehre zu.
Nach der Reformation wendete sich Flensburg immer mehr der deutschen
Kultur und Sprache zu während das Umland dänisch gesonnen blieb.
1530 wurde das Franziskanerkloster ein Armenhaus.
Im 16. Jh. ging die Hanse nieder und Flensburg gewann als Handelszentrum
im skandinavischen Raum immer mehr an Bedeutung. Die wichtigsten
Handelswaren waren Heringe, Zucker und Tran. Viele Flensburger
beteiligten sich an der Grönlandfahrt und dem Walfang (s. d.). Zwischen
1460 und 1864 war Flensburg neben Kopenhagen der zweitgrößte Hafen im
Dänischen Gesamtstaat (s. d.).
Verstärkt wurde dieser Aufschwung durch den Zuzug westfälischer
Kaufleute, die lange Zeit als Händler und Bürgermeister die Entwicklung
Flensburgs beeinflussten.
Der Dreißigjährige Krieg, der Einfall Wallensteins 1627 und 1628 und die
Dänisch-Schwedischen Kriege 1643-1645 und 1657-1660 fügten der
Wirtschaft Flensburgs schweren Schaden zu. Gegen Ende des Jh. wurden nur
noch 600 Familien in Flensburg gezählt. 1680 war die Einwohnerschaft
Flensburgs auf 730 Bürger und die Flotte auf 20 Schiffe geschrumpft.
Erst im 18. Jh. begann Dank des Rumhandels eine erneute Blütezeit.
Rohrzucker aus den dänisch-westindischen Kolonien wurde importiert und
in Flensburg raffiniert und entwickelte sich zur Produktion von
Rum-Verschnitt. Er wurde in ganz Europa vertrieben und begründete den
Bekanntheitsgrad Flensburgs. Flensburg hatte über 20 Rumhäuser und 200
Brennereien.
1889 wurde Flensburg kreisfreie Stadt, blieb aber Sitz des Landkreises
Flensburg.
1920 bei der Abstimmung (s. d.) stimmte Flensburg für den Verbleib in
Deutschland und es kam zur Grenzziehung zwischen Deutschland und
Dänemark. Große Teile des nördlich gelegenen Umlands fielen aber an
Dänemark. Handelswege in den Norden wurden zerstört, Absatzmärkte und
Arbeitsplätze gingen im Norden verloren.
1945 wurde Flensburg für kurze Zeit Sitz der Deutschen Reichsregierung.
Nach der Kapitulation litt Flensburg unter einem viel zu starken Zuzug
von Ausgebombten, Heimatvertrieben und Flüchtlingen. Die Stadt wuchs von
etwa 80.000 auf 120.000 Menschen an, die untergebracht und mit Wohnung,
Heizung, Nahrung und Medizin versorgt sein wollten. Obwohl Flensburg im
Krieg nicht zerstört wurde erwuchs hieraus ein kaum zu bewältigendes
Problem mit Obdachlosigkeit und Hunger.
Heute ist Flensburg Universitätsstadt und beherbergt das
Kraftfahrtbundesamt (s. d.).
Flensburger Abkommen
Das Flensburger Abkommen vom 19. 9. 1581 legte die Rechte der einzelnen
Mitglieder des Hauses Oldenburg, das die Könige von Dänemark und die
Herzöge von Gottorf stellte, fest. Es blieb zwar die im Vertrag von Ribe
(s. d.) festgelegte Einheit von Schleswig-Holstein erhalten, aber es
wurde jetzt aufgeteilt in einen königlichen und einen gottorfer Anteil
und das Gebiet der gemeinschaftlichen Regierung, die jährlich zwischen
dem dänischen König und dem Herzog von Gottorf - Schleswig wechselte.
Danach war der dänische König Repräsentant des ganzen Reiches ohne
Ausnahme und zwar als Oberlehnsherr von Schleswig und Lehnherr des
deutschen Kaisers von Holstein. Er regierte den Königlichen Anteil
beider Herzogtümer und abwechselnd mit dem Herzog von Gottorf die
gemeinschaftlichen Anteile.
Der Herzog von Gottorf war Herzog von Schleswig und Holstein gemeinsam
mit dem König. Er regierte den herzoglichen Anteil beider Herzogtümer
und war im Wechsel mit dem König Mitregent des gemeinschaftlichen
Anteils. Als Herzog von Holstein war er Lehnsmann des deutschen Kaisers
und als Herzog von Schleswig Lehnsmann des dänischen Königs.
Fletfahrer
Altenteiler nach dem Jütschen Low. Wenn er den Hof übergab bot er sich
dem Erben als Fletfahrer an. Er konnte sich auch bei einem anderen
Familienmitglied der nicht Hoferbe war als Fletfahrer anbieten. Der
Begebungsakt war aber unwiderruflich. Der Fletfahrer verlor seine
Freizügigkeit auf dem Hof und seine rechtliche Stellung war sehr
begrenzt. Das Jütsche Recht stellte den Fletfahrer einem Unfreien
gleich.
Flett
Offene Wohnküche in alten Hallenhäusern (s. d.) am Ende der Diele die
die gesamte Hausbreite einnahm. Mitten im Flett befand sich die 1,5 qm
große offene Feuerstelle die mit Feldsteinen eingefasst war.
Fleute
Siehe unter Schiffstypen.
Fliegenglas
Mit Essig gefülltes Glas als Fliegenfänger. Diese wurden mit Zucker
angelockt und ertranken im Essig.
Flottenkommando
siehe unter Meierwik.
Flütten
Mit Haus und Hof umziehen.
Flurzwang
Verpflichtung für Bauern sich in der Feldgemeinschaft (s. d.) zu
vorgeschriebenen Zeiten an vorgeschriebene Bestell- und Erntezeiten zu
halten. Wegen fehlender Zuwegung zu den einzelnen Gewannen (s. d.)
musste die jeweilige Flurlage von allen am gleichen Tag bestellt und
beerntet werden. Dieses galt allgemein vom Mittelalter bis um Mitte des
19. Jh. örtlich auch länger.
Fluten /Sturmfluten / Hochwasser
Anno 516
"war ein Grothe Water Floth aver gantz Fresland ergangen, darinne waren
aver 6000 Minschen und veel mehr Vehe umgekamen."
16. 2. 1162
"war noch ein Grothe Wather Flodt geweßen, und waren veel dusend
Minschen und Vehe n der Elve und Weser verdrenket."
17. 2. 1164
Erste Julianenflut oder Hollandflut. Erste bezeugte Sturmflut die vor
allem in Niedersachen Schäden anrichtete und die Entstehung des
Jadebusens und der Zuidersee einleitete. Mönche schrieben von 20.000
Toten. Das Wasser stand 12 Meilen ins Land.
Anno 1204
"war ein sehr hoge Flodt ergangen, diese Flod is na der Söndflod
(Sintflut) de aller groteste gewesen, und sint vele dusend Minschen und
Vehe verdrenket" (Nordstrand)
16. 1. 1219
Marcellusflut von Hagel und Vollmond begleitet. Betraf Westfriesland und
die Küste Schleswig-Holsteins. 10.000 Tote. Die sächsische Weltchronik
sprach von 36.000 Toten insgesamt.
1228
niederländische und Friesische Küste. 100.000 Tote.
25. 12. 1277
Weihnachtsflut in Friesland
13./14. 12. 1287
Luciaflut an der deutschen Küste mit 50.000 Toten. Ganze Siedlungen
wurden vernichtet und neue Dörfer entstanden weiter im Inland.
16. 1. 1300
"is so ein grote Flodt gewesen, dat idt Water is aver de högesten Dyke
gegangen, gewölet, gewütet, und in alle Marschländer, Stede und Dorpern
umme geworpen, damals is Rungehold mit 28 Carspeln (Kirchspielen) under
gegangen.
23. 11. 1334
Clemensflut.
15. - 17. 1. 1362
Zweite Marcellusflut auch Erste Grote Manndränke, gesamtes Nordseegebiet
100.000 Tote. Untergang von Rungholt (s. d.). Sie führte zu einer
starken Veränderung der Nordseeküste. Entstehung der Inseln und
Halligen. Rungholt (s. d.) versinkt.
9. 10. 1374
Erste Dionysiusflut mit höherem Wasserstand als bei der Zweiten
Marcellusflut. Erhebliche Überschwemmungen und Verluste von Dörfern an
der Küste.
9. 10. 1377
Zweite Dionysiusflut, deutsche Küste.
1400
Friesenflut
21. 11. 1412
Cäcilienflut, deutsche Bucht. Kaum Küstenschäden dafür starke an der
Unterelbe (Finkenwerder, Ochsenwerder, Moorwerder, Altes Land. Insgesamt
30.000 Tote.
1. 11. 1436
Allerheiligenflut 1436, gesamte Nordsee besonders Eiderstedt und
Nordstrand, 500 Tote, Allein in Tetenbüll 180 Tote.
6. 1. 1468
Ursulaflut, Eiderstedt ohne Landverluste.
26. 9. 1509
Kosmas- (Cosmas) und Damianflut. Wasser stand "eine Tonne über allen
Deichen". Der Dollart erreicht seine größte Ausdehnung.
16. 1. 1511
Anthoniflut. Eisflut.
31. 10. 1532
Dritte Allerheiligenflut. 2. Untergang des teilweise wieder aufgebauten
Rungholts. Tausende Tote. Allein in Eiderstedt 1.100, in Koldenbüttel
100 und in Witzwort 60 Tote. In Nordstrand 1.500 Tote. Wasserstand 4, 16
m über NN.
1./2. 11. 1570
Allerheiligenflut 1570, 20.000 Tote. Es entstand der Spruch:
"Allerheiligendag Vrisland veel beklagen mag."
21. 8. 1573
Kornflut. War gar nicht so hoch traf aber auf beschädigte Deiche der
Allerheiligenflut und überschwemmte weite Teile des Landes und zerstörte
die Ernte.
Dezember 1593
Weihnachtsflut 1593, erhebliche Deichbrüche in Nordfriesland.
1. 12. 1615
Große Schadensflut, viele Dörfer und deren Friedhöfe wurden verwüstet.
300 Tote.
10. und 26. 2. 1625
Fastnachtsflut, wurde auch Eisflut genannt. Schäden in allen
Marschländern.
11./12. 10. 1634
Burchardiflut, auch Zweite Grote Manndränke oder
St.-Pauli-Bekehrungsnachflut zwischen Ribe und Brunsbüttel. Zertrennung
von Nordstrand, 15.000 Tote. Allein in Nordfriesland 9.000 Tote und
50.000 Stück Vieh. An 44 Stellen brachen in Nordfriesland die Deiche.
Die nicht mehr bestehende Insel Strand wurde in zwei Teile - Nordstrand
und Pellworm - zerrissen. Die Halligen Nieland und Nübbel verschwanden.
Über 1.300 Häuser, 28 Windmühlen und 50.000 Stck. Vieh gingen verloren.
Außerdem wurde 1634 von vielen Sommerfluten gesprochen.
25. 11. 1685
Katharinenflut.
7. - 9. 12. 1703
Gesamtes Nordseegebiet.
24. 25. 12. 1717
Weihnachtsflut. Größte bis dahin bekannte Sturmflut von Holland bis
Dänemark mit 11.150 Toten, 100.000 Stck. ertrunkenem Vieh und 8.000
zerstörten Häusern. Der Wasserstand betrug 4,60 m über NN..
In Dithmarschen kamen 88 Menschen ums Leben. Das Land stand bis 10 Fuß
unter Wasser.
25.26.2. 1718
Holländische, deutsche und dänische Küste.
31. 12. 1720 und Januar 1721
Neujahrsfluten, Stärker als Weihnachtsflut 1717.
Oktober 1745
Sehr schwere Flut. Wasserstand 4,70 m über NN. Kaum Schäden, weil
Deichprofile verbessert wurden.
7. 10. 1756
Markusflut. Erste große Sturmflut nach einer Pause von 38 Jahren mit
schweren Schäden in Hamburg.
3. - 5. 2. 1825
Februarflut 1825, Halligflut, 800 Tote entlang der deutschen Westküste,
45.000 Stck. Vieh, 2.400 zerstörte Gebäude. Wasserstand 5 m über NN.
Erhebliche Schäden in Holland.
1./2. 1. 1855
Neujahrsflut. Erste Flut nach einer Pause von 30 Jahren. Wasserstand
5,08 m über NN in Hamburg-
13. 11. 1872
Ostseehochwasser und Fördehochwasser durch schwere Sturmflut. 271 Tote
und große Schäden bis nach Flensburg hinein. Küstenverlauf wurde an
einigen Ostseeküsten verändert.
Januar 1916
Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,44 m über NN.
16. 2. 1916
Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,48 m über NN.
19. Oktober 1936
Schwere Sturmflut. Wasserstand 4,33 m über NN. In der Elbmündung sank
das Feuerschiff Elbe 1 mit 15 Mann Besatzung.
24. 11. 1938
Nordseehochwasser.
1949
Niedrigwasser-Orkanflut.
1. 2. 1953
Hollandsturmflut mit schwersten Verlusten in Holland. Schleswig-Holstein
blieb verschont aber von den 560 km Festlandsdeichen wurden 70 km
zerstört und 80 km erheblich beschädigt.
16./17. 2. 1962
höchste bisherige Sturmflut östlich der Jade mit 61 Deichbrüchen, 340
Tote, allein 300 davon in Hamburg. Schäden überwiegend in Niedersachsen
und Hamburg. Wasserstand in Hamburg 5,70 m über NN.
23. 2. 1967
Zweite Niedrigwasser-Orkanflut in der Deutschen Bucht mit höchsten bis
dahin gemessenen Windstärken bis 14 Beaufort (140 kmh)
3. Januar 1976
Jahrhundertflut an der Elbe mit Wasserstand 6,45 über NN in Hamburg und
5,15 m über NN in Büsum aber fast ohne Schäden und ohne Verluste Dank
guten Deichen. Schon am 21. 1. 1976 folgte eine zweite schwere
Sturmflut.
24. 11. 1981
Novemberflut 1981, Nordfrieslandflut, Höchste Scheitelwasserstände in
Nordfriesland 4,75 m über NN.
3. 12. 1999
Orkan Anatol, gesamte Nordseeküste. Abflauen des Windes vor Einsetzen
des Hochwassers, sonst Katastrophe. Wasserstand 5,0 m über NN. Nur
geringe Schäden.
Fockfest / Fock
Erntefest zum Ernteende zu dem alle an der Ernte Beteiligten eingeladen
wurden.
Der Fock war ein mit Blumen (Kornblumen, Mohnblumen und Margeriten) und
Kornähren gebundener Strauß der am letzten Tag der Ernte vom Feld ins
Haus gebracht wurde und dem Bauern zeigte, dass die Ernte beendet war.
Niemand bekam gerne den dörflichen Fock, denn den bekam immer derjenige,
der mit der Ernte zuletzt fertig war, also der Verlierer. Der Begriff
kam von fockig = ungeschickt.
Nach beendeter Ernte erhielten die Erntearbeiter ein Fockbier bevor das
eigentliche Fock-Fest begann.
Auf der Geest wurde das Fockfest auch Opskaa genannt.
Folter
Rechtliches Verfahren zur Erlangung eines Geständnisses. Die Folter
konnte viel , oft, hart und mildernd angewandt werden. Oft kam vor der
Folterung die Territion (s. d.). Dabei galten Geständnisse während der
Folter nicht. Sie mussten bei der nächsten Verhandlung wiederholt
werden.
Im Herzogtum Schleswig wurde die Folter erst am 21. 12. 1770 von König
Christian VII. abgeschafft mit der Verfügung in der es u. a. hieß:
"es solle lieber, als dass man Gefahr laufe, einen Unschuldigen zu
martern, ein Schuldiger freygelassen werden."
Erst ab 1791 hatten Angeklagte einen Anspruch auf einen Verteidiger.
Forta
Viehsammelplatz im Dorf von dem aus das Vieh auf die Allmende (s. d.)
getrieben wurde.
Fodtknecht
(Wörtlich Fußknecht). Persönlicher Bediensteter.
Franziskaner
Mönchsorden / Bettelorden der Minder- oder Graubrüder (Minder- oder
Graumönche) die sich der Armut verschrieben hatten und für Kranke und
Arme betteln gingen. Sie beriefen sich auf den heiligen Franciscus von
Assisi der seinen reichen Vater verließ und ohne festes Einkommen als
Wanderprediger lebte.
Im Norden waren die Franziskaner etwa seit Beginn des 13. Jh. ansässig.
1217 teilte man den Orden in Provinzen ein. Für den Norden war dieses
die Provinz Dacia (s. d.)
frater
(lat.) Bruder.
fraternus
(lat.) brüderlich verwandt.
Fräuleinsteuer
alte außergewöhnliche Steuer (Aussteuer) bei der Heirat einer
Fürstentochter.
Fräuleinstift
Frauen-Klöster zur Unterbringung adliger Jungfrauen und unverheirateter
Töchter des Adels. Es gab sie u. a. in Preetz, Itzehoe, Uetersen und
Schleswig.
Frauenwahlrecht
Erste Deutsche die für das Frauenwahlrecht kämpfte war 1873 die
Frauenrechtlerin Hedwig Dohm.
Schon 1718 führte Schweden ein Frauenwahlrecht ein, das aber 1771 wieder
zurückgenommen wurde. 1862 wurde es für Kommunalwahlen eingeschränkt
nach dem Steueraufkommen nur für unverheiratete Frauen wieder
eingeführt. Erst 1921 führte Schweden volles Frauenwahlrecht ein.
1906 gewährte Finnland als erstes europäisches Land das Frauenwahlrecht.
Finnland war zu dem Zeitpunkt russisches Großfürstentum.
1908 führte Dänemark ein Wahlrecht für Frauen bei Kommunalwahlen und
1915 volles Frauenwahlrecht ein.
1913 führte Norwegen Frauenwahlrecht ein.
Erst am 12. 11. 1918 wurde in Deutschland das allgemeine Wahlrecht als
demokratisches Prinzip eingeführt. Allgemeines Wahlrecht bedeutet
Wahlrecht unabhängig von Rasse, Bildungsstand, Einkommen, Religion oder
Geschlecht. Damit war auch in Deutschland das Frauenwahlrecht
eingeführt.
Die Wahlen müssen frei, geheim und persönlich sein.
2005 führte Kuwait das Frauenwahlrecht ein.
Länder ohne Frauenwahlrecht sind heute noch Bhutan, Brunai,
Saudi-Arabien.
(Siehe auch unter Wahlrecht)
Fregatte
Siehe unter Schiffstypen.
Freiberge / Frybarg / Freistätten
Mittelalterliche Einrichtungen in jeder Harde an denen schutzsuchende
flüchtende Täter Asyl fanden. Es waren Erdhügel in Form einer
gleichseitigen abgestumpften Pyramide, die je von einem Wassergraben
umgeben waren. Wie auf Thingstätten "innerhalb der Stöcke" ein
Sonderfriede herrschte, so gewährten auch die Freiberge einen
Sonderfrieden bei Wundtaten (Körperverletzung) oder unbeabsichtigtem
Totschlag. Todeswürdige Blutgerichtsfälle (Notzucht, heimliche
Brandstiftung und Mord) waren von diesem Frieden auf den Freibergen
ausgeschlossen.
Sühnbare Vergehen aber waren asylfähig. So wie die Kirche Asylrecht bot,
so boten die Freiberge weltlich Verfolgten und Flüchtenden Asyl. In
Zeiten, in denen Blutrache und Fehde dem Rechtsempfinden entsprachen,
waren die Freiberge ein dringliches Kulturbedürfnis. Aufgabe der
Freiberge war die Herbeiführung der Sühne. Die Freiberge gewährten den
Schutz, den der Verfolgte zur Rechtfertigung, Verteidigung und zu
Sühneangeboten brauchte, bevor er im Zorn erschlagen wurde. So schützte
er sich vor Blutrache.
Freiberge gab es nachweislich in vielen Orten auf Eiderstedt, aber auch
in anderen Regionen. Woanders hießen sie auch Freistätten und befanden
sich in "heiligen Hainen" oder unter besonders markanten Bäumen.
Der Ursprung der Freiberge war heidnisch und es gab sie schon vor der
Christianisierung.
Freibürge
Bürge ohne Sicherung durch eine Hypothek.
Freikauf
Ab 1770 die Möglichkeit das gefestete Land von der Gutsherrschaft
käuflich zu erwerben. Den meisten Bauern gehörten seit Jahrhunderten nur
die Gebäude und die Hauskoppel (Toft), während das Land gefestet war.
Für den Freikauf wurden Freikaufbriefe ausgestellt. Das Freikaufen wurde
schon 1773 wieder beendet. (Siehe auch unter Dienstgelder)
Freiwerber
Brautwerber. Einer der für einen anderen um die Braut warb. Das "sich
finden" von Brautpaaren besorgte der Freiwerber.
Friedelfrau
"Freundin", "Partnerin". Im nordischen Recht ursprünglich eine Geliebte
oder Beischläferin. Im Gegensatz zur echten Ehefrau erreichte sie
Anerkennung und Erbrecht für ihre Kinder durch "Ersitzung", d. h., wenn
sie offenkundig dem Mann, bei dem sie wohnte, den Haushalt führte,
Schloss und Schlüssel verwaltete und mit ihm schlief drei Winter (Jahre)
lang, sollte sie seine Ehefrau und rechtmäßige Hausfrau ihrer echt
geborenen (erbberechtigten) Kinder sein.
Friedelkind
Starb die Frau während der Ersitzungszeit und hatte sie in dieser Zeit
ein Kind bekommen, so konnte es sich der Mann beim Ding als sein Kind
zusprechen lassen.
Friedenseichen
Schon nach den Freiheitskriegen 1813-1815 wurden in vielen Orten
Preußens Friedenseichen gepflanzt.
Auch anlässlich der Schleswig-Holsteinischen Erhebung 1848 wurden
Friedenseichen gepflanzt.
Anlässlich der Beendigung des für Deutschland siegreichen
deutsch-französischen Krieges 1870/71 wurden auf Anregung von Kaiserin
Augusta, Gemahlin von Kaiser Wilhelm I. in vielen Orten Deutschlands
Friedenseichen gepflanzt. Auch im Landesteil Schleswig und in Angeln
finden sich viele solcher Friedenseichen. Besonders die Schuljugend
wurde zu solchen Pflanzaktionen aufgerufen. Dabei war eine angemessene
Feierlichkeit mit Umzügen und Singen patriotischer Lieder
vorgeschrieben. In ihrem Schatten sollten sich zukünftige Generationen
der Helden von 1870/71 erinnern.
Die meisten Eichen wurden mit einem Gedenkstein versehen.
Das Pflanzen von Friedenseichen wurde nicht nur von Ämtern, Kirchen und
Vereinen, sondern auch von Privatleuten auf Privatgrundstücken
vorgenommen.
Manche Orte pflanzten demonstrativ keine Friedenseiche, weil sich ihre
Bürger innerlich noch vom Anschluss an Preußen distanzierten und so ihre
Oppositionshaltung ausdrückten.
Zahlreiche Friedenseichen mussten Straßenbaumaßnahmen weichen und sind
verschwunden. Viele stehen heute noch.
Friedlosigkeit
Auch Acht und Bann, eine Ächtungsstrafe. Zentraler Bestandteil des
mittelalterlichen Strafrechts. Strafe für Mörder, Totschläger,
Vergewaltiger, Mordbrenner und Wegelagerer.
Ein Friedloser verlor all seine Rechte und wurde aus der Gesellschaft
ausgeschlossen. Die Ehefrau eines Friedlosen galt als Witwe, die Kinder
als Waisen. Seine Lehen gehörten wieder dem Lehnsherrn. Sein Eigentum
wurde unter seinen Kindern aufgeteilt.
Ein Friedloser konnte von jedermann bußlos (straflos) getötet werden.
Darum zählte man die Friedlosigkeit auch zu den Todesstrafen.
Die Friedlosigkeit wurde auf dem Ding durch das Eidurteil der Wahrmänner
festgesetzt. Sie konnte in einigen Fällen durch außergerichtlichen
Vergleich (z.B. Zahlung des Täters an die Verwandten des Opfers)
ausgesetzt werden.
Beim Urteil der Friedlosigkeit musste der Verurteilte seine Heimat
verlassen und war vogelfrei. In der vorchristlich-germanischen
Rechtstradition wurde ein Friedloser auch als Werwolf bezeichnet, der
wie ein Wolf gejagt werden durfte.
Friedrichsgarde, Glückburgische ...
Der Gründungstag der Glücksburger Friedrichsgarde ist unbekannt wird
aber mit 1801 angegeben. Es ist jedoch ein Säbel erhalten der die
Inschrift trägt "Glücksburgische Friedrichsgarde 1743". Sie dürfte aber
schon länger bestanden haben.
1801 wurde sie von der Herzogin Anna Caroline neu ins Leben gerufen.
Fast jeder Glücksburger Wehrfähige folgte ihrem Aufruf. Der Jüngste war
19 und der Älteste 74 Jahre alt. Ein 15köpfiges Offizierscorps stand der
Garde vor.
Die Mitglieder der Garde hatten Wachaufgaben für das Schloss zu leisten.
Dafür waren sie vom allgemeinen Militärdienst befreit.
1848/50 während des Krieges mit Dänemark war die Garde auch zur
Überwachung des Fördeufers eingesetzt. Nach 1867 wurde die Garde in ein
Schützencorps umgewandelt.
Friedrichstadt
Zwischen Eider (s. d.) und Treene in Nordfriesland gelegene Stadt.
Gegründet wurde sie 1621 durch Herzog Friedrich III. von Gottorf mit
Hilfe niederländischer Remonstranten (s. d.), von Menoniten (s. d.) und
jüdischen Aschkenasen denen er allen Religionsfreiheit zusicherte. In
diesem Jahr wurde mit dem ersten Hausbau begonnen. Infolge der
Religionsfreiheit kamen auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften
nach Friedrichstadt und sie galt als "Stadt der Toleranz".
Remonstranten, Lutheraner, Katholiken, Mennoniten, Quäker, polnische
Brüder-Sozinianer und Juden lebten in friedlicher Gemeinschaft
miteinander.
1633 erhielt Friedrichstadt das Stadtrecht, das zugesagte Münzprivileg
erhielt sie jedoch nie.
Geprägt war Friedrichstadt durch die niederländischen Backsteinbauten
und durch die Anlage von Grachten.
Der erwartete Aufschwung der Stadt als Handelsstadt blieb aus und
minderte sich weiter, als die Remonstranten ihre Religion in ihrer
Heimat ausüben durften und zurückzogen.
Wie alle Städte litt auch Friedrichstadt unter den Drangsalierungen der
Kriege. 1643 wurde das gesamte Friedrichstädter Umland von den
Eindringlingen unter Wasser gesetzt.
Ein prominenter Flüchtling in Friedrichstadt war der französische
"Bürgerkönig" Ludwig Philipp, der 1796 auf der Flucht vor der
französischen Revolution einige Monate unter dem Decknamen "De Fries"
als Hauslehrer in der Stadt arbeitete.
Friesen
Germanischer Volksstamm entlang der Nordseeküste. Westfriesen in
Holland, Ostfriesen südlich der Elbe, Nordfriesen in Schleswig-Holstein
und Jütland.
In Schleswig-Holstein unterscheidet man in "Königsfriesen oder
Inselfriesen" mit friesischem Recht die dem dänischen König unterstanden
und für ihn kämpften und den "Herzogfriesen" auf der Geest mit jütischem
Recht (Jütisches Lov (s.d.).
Ihre Sprache war ein eigenständiges Friesisch das aus mehreren Dialekten
(von Sylt, Amrum, Föhr, Niebüll u. a.) besteht und bis zum heutigen Tag
gesprochen und auch wieder an Schulen gelehrt wird.
(Siehe auch unter Deichgraf, Helgoland, Friesisches Manifest, Friesische
Seefahrt, "Lewwer duad us Slaav", Nordfriesland, Utlande.
Friesensalz / Torfsalz
Nordfriesisches Torfsalz, das entlang der gesamten Nordseeküste seit dem
8. Jh. gewonnen wurde. Es war von der Römerzeit bis Ende des
Mittelalters ein gefragtes Handelsgut und später auch die Grundlage für
den Export gesalzener Heringe.
Besonders in der Stedesander Bucht, die seit 1362 (1. Grote Manndränke)
immer mehr unter Meereseinfluss geraten war, bildete sich das Torfsalz.
Salz aus Watt-Torf (Schilftorf auch Darg genannt. Von Seewasser
überspültes Moor) wurde seit dem 1. Jahrhundert n. Chr. bis ins 18. Jh.
entlang der gesamten Nordseeküste gewonnen. Der Torf wurde bei Ebbe im
Watt-Moor abgestochen und verbrannt. Seine Torfasche wurde im Meerwasser
aufgelöst und gekocht. Zurück blieb graues Salz. Aus 32 Tonnen Torf
erzeugte man 8 Tonnen Asche und daraus 3,5 Tonnen Salz. Die Gesamtmenge
des aus Watt-Torf gewonnenen Friesensalzes wurde in seiner besten Zeit
auf bis zu 30.000 Tonnen jährlich geschätzt.
1341 zwang König Waldemar die Friesen zur Zahlung von 2 Tonnen Salz je
Brennstelle.
Von grundlegender Bedeutung für eine Einrichtung zur Salzgewinnung war
eine Salzbude. Es handelte sich um einen umbauten Raum in dem ein großer
Kochkessel stand. Um diesen war eine Böschung aufgeworfen die zur
Entstehung eines kleinen Salzkooges führte. Dieser kleine Koog bot eine
trockene Fläche zum Trocknen der Moorsoden. Bei passender Windrichtung
und trockenem Wetter wurden sie, wenn sie ganz trocken waren,
angezündet. Die Asche wurde dann laufend in den Kochkessel geschüttet,
wobei sich das Salz kristallisierte.
Der Handel mit Torfsalz beschränkte sich zwar auf die umliegenden
Regionen bis nach Haithabu, später nach Schleswig. Von dort aus wurden
aber auch Schweden und Russland mit Friesensalz versorgt. Die Salzmengen
konnten jedoch mit denen der Lüneburger Saline konkurrieren. Es war aber
bitterer und wurde von dem reineren Lüneburger Salinensalz verdrängt.
Die Stadt Flensburg wurde für lange Zeiten über den Friesweg mit diesem
Salz versorgt, ebenso wie Ribe und Tondern.
1621 errichtete Ribe eine Salzkompagnie mit dem Ziel die jütische
Bevölkerung mit Friesensalz zu versorgen. Sie erhielt das Recht alles
Strandsalz aufzukaufen, das nach Jütland eingeführt wurde. Von 1623 -
1625 kauften sie in drei Jahren 11.268 Tonnen Friesensalz.
Mitte des 18. Jh. lief die Herstellung von Friesensalz aus.
Friesenwall
Garteneinfassung aus Feldsteinen die ohne Mörtel gesetzt wurde. Im
Norden ist er sehr häufig anzutreffen.
Friesisches Manifest
Am 28. August 1955 gaben sich die drei Friesenstämme der Ost-, West- und
Nordfriesen eine "Gemeinsame Grundsatzerklärung", die Richtschnur für
die weitere Zusammenarbeit war und ist.
"Gemeinsam ist uns das Volkstum, gemeinsam der Kampf gegen die
Naturgewalt der Nordsee, gemeinsam vor allem das Bewusstsein unserer
Freiheit von den Niederlanden bis nach Dänemark."
"Wir bekennen uns zu einer Kultur, die in den Tiefen des Volkstums
wurzelt. Gemeinsam wollen wir sie pflegen."
"Wir bekennen uns zu unserer Muttersprache, sie sei friesisch oder
plattdeutsch, die uns als wertvolles Gut mitgegeben."
"Wir bekennen uns zu gemeinsamer Arbeit und berufen dazu den
Friesenrat."
Friesische Seefahrt
Auf den Nordfriesischen Inseln war über Jahrhunderte die Seefahrt
Haupteinnahmequelle der Utlandfriesen. Seit 1650 stellten die
nordfriesischen Inseln und Halligen jährlich 6.000 Seeleute, ohne die
Hamburger und Holländer Handels- und Walfangflotten nicht hätten
existieren können. Viele Knaben mussten schon im Alter von acht Jahren
auf See ihr Brot verdienen. Ab 12 Jahren fuhr jeder gesunde Junge
hinaus.
Da die Grönlandfahrer nur im Winter zu Hause waren, bekamen die Jungen
auch nur in dieser Zeit eine schulische Ausbildung. Fast alle Lehrer
waren gleichzeitig Navigationslehrer und manche Schule glich mehr einer
Navigationsschule, von denen es auch einige gab. An ihnen
untererrichteten ältere Kapitäne.
Als der Walfang ab- und die Handelsschifffahrt zunahmen, kamen sie nicht
mehr im Herbst von Grönlandfahrt heim. Viele fuhren als Knaben auf See
und kamen Jahre später als Männer zurück. Mit 12 Jahren als Matrose
hinaus, mit 13 Bootsmann, mit 16 Untersteuermann und mit 18 als
Obersteuermann endlich zurück. Das war der Lebensweg vieler Friesen.
Frondienste
Hofdienste. Leistungen der Bauern für ihren Grundherren in Form von
Hand- und Spanndiensten für eine festgelegte Zahl von Tagen im Jahr.
Fruchtfolge in Angeln, typische alte ...
1. Buchweizen in der aufgebrochenen Dreesch (s. d.)
2. Rocken gedüngt nach einmaligem Pflügen
3. Gerste und zwar die kleine vierzeilige
4. Hafer
5. Hafer
oder:
1. Hafer in die im Frühjahr aufgebrochene Dreesch-Furche
2. Buchweizen nach dreymaligem Pflügen
3. Rocken nach einmaligem Pflügen, mehrenteils nur kläglich
gedüngt..
4. Gerste nach dreymaligem Pflügen
5. Hafer nach dreymaligem Pflügen
Danach wurde das Land meistens sich selbst zur natürlichen Begrasung
überlassen und lag 4 - 5 Jahre als Weide. Alles war mit einer sehr
schwachen Düngung verbunden und führte zu sehr niedrigen Erträgen.
Fünfzehntagesbrief
Brief des Amtmannes an säumige Steuerzahler in dem diese aufgefordert
wurden binnen 14 Tagen ihre Abgaben zu zahlen. Bei Nichtzahlung erfolgt
die Auspfändung.
Fürbittengeld / Maibittengänge
Frühmittelalterliche Zahlung der Bauern an den Priester für seine Bitte
die er für eine gute Ernte zelebrierte. Im Frühjahr segnete er die
ausgebrachte Saat durch feierlichen Umzug durch die Felder.
Fundum
Grund und Boden, Grundstück, Landgut.
Fuß
Längenmaß. Etwa 30 cm.
Fußwärmer / Kiek
Messingner oder eiserner tragbarer Behälter in dem in ein kleines Stück
Kohle oder Torf in einem irdenen Gefäß Torf glühte. Die Abdeckplatte war
durchlöchert, damit die Wärme zu den Füßen aufsteigen konnte. Der
Fußwärmer konnte wie ein Eimer an einem Bügel getragen werden und wurde
sogar mit in die Kirche genommen.
Marktweiber hatten ihn zwischen ihren langen und weiten Röcken zwischen
ihren Füßen auf dem Erdboden stehen, wenn sie an ihren Ständen saßen und
auf Kunden warteten.
Futhark-Alphabet
Das Runen-Alphabet enthält 24 Zeichen (Runen). Es enthält ein
Zahlenmystikum. Jeder Rune ist eine Zahl zugeordnet. Wenn diese Zahlen
addiert werden ergibt bei allen Runeninschriften ein Vielfaches von 24.
Siehe auch unter Runen.
Futterhemd
Kleidungsstück das von Männern und Frauen getragen wurde. Es war
blusenartig und hatte Ärmel. Es wurde von Männern unter dem Camisol (s.
d.) und über dem Brusttuch getragen. Bei Frauen war es das
Hauptkleidungsstück des Oberkörpers.
Aus dem Futterhemd der Männer war wohl die Weste entstanden.
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G
Gaasten
Große Kätner, ca. 1/4 Hufe. Der Inhaber einer Gaaste heißt Gaaße.
Gaard-Höfe
Höfe der Heermannen (s. d.) wie Kielsgaard, Rosgaard, Augaard usw. Sie
lagen außerhalb der Dörfer. Gegen einen Aufwand (seine Beteiligung an
einem Krieg) war der Heermann (Ritter) von Abgaben befreit und er hatte
verschiedene Privilegien.
Abgeleitet von Gaard = Befestigungsgraben den die Herrenmannen zum
Schutz vor Überfällen um ihre Güter anlegten.
Mit einer Handfeste von 1326 überließ Waldemar III. den Heermannen neben
anderen Privilegien auch das Privileg des Befestigungsregals.
Gänsekiel / Federkiel
Aus Gänsefedern hergestellte Schreibfedern, die in Tinte (s. d.)
getaucht zum Schreiben genutzt wurden. Geeignet dazu waren die großen
äußeren fünf Federn der Flügel.
Schreibunkundigen (die nicht lesen und schreiben konnten) aber dennoch
unterschreiben mussten, wurde die Hand beim Schreiben geführt und hinter
der so entstandenen Unterschrift wurde der Vermerk geschrieben "mit
geführter Feder" oder "mit geführter Hand".
Galanterien
Modisches Beiwerk wie aufgeputzte Krägen, Bordüren, Schals, Plüsch, als
kokette Applikation.
Galeasse / Galeone / Galeote
Siehe unter Schiffstypen.
Galgen und Richtstätten
Zu den ältesten Hinrichtungsarten gehörte das Erhängen. Erhängt wurde
zunächst an Bäumen (meist Eichen wegen ihrer Stabilität), später baute
man an Plätzen außerhalb der Ortschaften dafür hölzerne Galgen. Es gab
sie seit der Zeit Karls des Großen um 800 n. Chr..
Wer einen Galgen baute, aufstellte oder ausbesserte galt fortan als
unrein und wurde gemieden. Darum taten sich gelegentlich alle Stände und
Zünfte zusammen und jeder beteiligte sich am Bau. Dann konnte kein
Einzelner mehr geächtet werden. Andere Regionen bestimmten durch Los,
wer den Galgen aufzustellen hatte.
Oft wurde der Galgen auf einer Erhebung gebaut, wo er weithin zu sehen
war. Darauf deuten noch heute viele Straßennamen wie Galgenberg,
Galgenhügel usw. hin.
Im Mittelalter war eine Hinrichtung am Galgen ein öffentliches
Schauspiel, dem kaum einer fernblieb. Bereits Diebstahl konnte durch Tod
am Galgen bestraft werden.
In Flensburg wurde der Galgen 1816 vom Galvig nach Hornholz verlegt. Am
17. 10. 1820 fand hier die letzte Hinrichtung mit Galgen und Rad statt.
Es wurden fünf Matrosen hingerichtet.
In Schleswig stand der Galgen auf dem Gallberg.
Ein Galgen befand sich in Groß-Quern südlich des Scheersberges. Hier lag
im Dingholz auch die Dingstätte. 1783 war er in einem so schlechten
Zustand, dass er für 88 Mk. instandgesetzt werden musste.
1737 verurteilte das Thinggericht in Dingholz in Gegenwart des Herzogs
von Glücksburg einen Mörder zum Strang. Diese letzte Hinrichtung
erfolgte auf der Galligkoppel an der Straße nach Sörup.
Gasversorgung in den Städten
1854 begann die Gasversorgung in Flensburg mit Kohlengas. 1963 wurde auf
Butangas und 1988 auf Erdgas umgestellt.
Am 21. 2. 1857 leuchteten nach Fertigstellung des Gaswerks in Schleswig
zum ersten Mal Gaslaternen in den Straßen auf. Bis dahin führten die
Menschen abends und nachts Laternen mit sich.
Gebäudesteuerrolle
Gesetzliche Grundlage ab 1865. Sie nannte die Namen der Eigentümer, die
Bauweise der Gebäude mit ihren Räumlichkeiten, die Größe von Garten- und
Hofraum, die Viehzahl, die Nutzung der Wohnungen, den steuerlichen Wert
usw.
1920 wurde aus der Gebäudesteuerrolle das Gebäudebuch.
Geest
(von nd. gest = trocken oder güst = unfruchtbar). Landschaftstyp der in
Schleswig-Holstein und Dänemark durch Ablagerung während der Eiszeiten
entstanden ist. Die Geest liegt immer höher als die Marsch und wird auch
als Geestrücken bezeichnet. Die Geest ist hügelig, sandig und steinig
und galt früher (vor Zeiten anorganischer Düngung und künstlicher
Bewässerung) als unfruchtbar.
Abfällig sprach man über die Geest mit ihren leichten sandigen Böden
auch von der "flegend Masch" was fliegende Marsch bedeutete und auf den
leicht verwehten Boden hinwies.
Man unterscheidet in "hoher Geest" die durch Altmoränen geprägt war und
der flachen Sandergeest.
Gefälle
1) Im Steuerwesen des Mittelalters Bezeichnung für obrigkeitliche,
kirchliche oder gerichtliche Erträge, Einkünfte oder Abgaben.
2) Im 19. Jahrhundert Monopol- oder Verbrauchssteuer in Verbindung wie
Salz-, Bier- oder Erdgefälle.
Geflenst / flensen
Das Abspecken eines Wales. Der Speck wurde an Bord gehievt und in einem
Kessel zu Tran verkocht.
"geflüsterte Orte"
siehe unter Heimliche Entbindungen, Ochseninseln.
Gelting
Ort und Gut in Ostangeln. Das Gut bestand schon im 13. Jh.. Ursprünglich
ein adeliges Gut, dass dann an den König fiel und 1494 von König Johann
an Ritter Hans von Ahlefeldt verkauft wurde. Im Besitz dieses
Adelsgeschlechts blieb es bis 1724. Ein Plan Gut Gelting 1751 zu
parzellieren misslang und so wurde es 1758 für 85.000 Taler verkauft.
1789 wurde die Leibeigenschaft (s. d.) auf Gut Gelting aufgehoben. Das
Gut wurde parzelliert und an 50 Untergehörige vergeben die jetzt
Eigentümer wurden. Außerdem entstanden 40 Holländereien (s. d.).
Das schlossartige Haupthaus wurde 1770 umgebaut und später des Öfteren
erweitert und ergänzt. Alte Bausubstanz von 1470 blieb dabei erhalten.
1789 wurden der englische und der französische Garten angelegt.
Gemarkung
Zusammenhängende aus einer größeren Zahl von Flurstücken (Grundstücken)
bestehende Fläche eines Katasters. Sie konnte aus mehreren Fluren
bestehen. Eine Gemarkung konnte einen Eigennamen haben.
Gendarmenpad / Gendarmensti / Gendarmenweg
Nach der Abstimmung 1920 (s. d.) entstand die heutige Grenze zwischen
Dänemark und Deutschland. Auf dänischer Seite verläuft ein Fußweg
(Zollgrenzweg), auf dem einst dänische Grenzer zu Fuß patrouillierten um
illegalen Grenzverkehr über die Förde und Schmuggel zu unterbinden.
Dieses geschah von 1920 bis 1958. Danach ging die Aufgabe an die Polizei
über.
Heute ist dieses ein 74 KM langer gut ausgeschilderter teils sehr
romantischer Wanderweg von Padburg aus direkt an der Flensburger Förde
entlang.
(siehe auch unter Blaue Gendarmen)
Gendarmerie / Gendarm / Gensdarm
1867 nachdem Schleswig-Holstein von Preußen einverleibt wurde,
verordnete König Wilhelm I. von Preußen die Einrichtung einer
Landgendarmerie. Die Gendarmerien unterstanden dem preußischen
Kriegsminister; die Gendarmen, die Angehörige des Soldatestandes waren,
versahen ihre Dienst auf Anweisung der zivilen Polizeibehörden.
Gendarmen konnten nur gediente Unteroffiziere werden wenn sie:
a) den unverletzten Ruf der Treue, Ehrlichkeit, Nüchternheit und eines
untadelhaften Lebens besaßen.
b) ganz fertig lesen, verständlich schreiben und in den vier Species
rechnen konnten und
c) von starkem, gesundem Körperbau und von guten natürlichen
Geistesanlagen waren.
Es gab berittene und Fußgendarmen.
Stolz trugen sie die dunkelgrüne Uniform mit goldenen Tressen, das weiße
Lederzeug, den Grenadierhelm mit fliegendem Adler und Haarbusch. 1895
kam ein neusilberner Gardestern als Helmzier hinzu - noch heute das
Symbol des Polizistensterns.
Am 10. 3. 1919 verlor die Gendarmerie ihren militärischen Status und
erhielt am 21. 6. 1920 den Namen "Landjägerei".
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten änderte sich die
Organisationsform erneut und ab 30. 1. 1934 hieß es wieder Gendarmerie.
Nach dem 2. Weltkrieg ging die Gendarmerie 1947 in die neu gegründete
Landespolizei Schleswig-Holstein über. Die Dienstgrade der einfachen
Beamten war Wachtmeister und Oberwachtmeister. Außerdem gab es
Nachtwächter, Hilfswächter, Nachtschutzleute und Polizeihilfsdiener.
(siehe auch unter Blaue Gendarmen)
gener
(lat.) Schwiegersohn
Generationsausfall
Zwischen 1763 und 1803 wanderten in Angeln 2.414 Personen aus. Da die
Bauern aus wirtschaftlichen Gründen ihre Höfe immer später abgaben,
heirateten die Bauernsöhne erst zwischen dem 30 - 40 Jahr immer später.
Dieser "Brauch" entwickelte sich in gehobenen Kreisen zu einer
weitverbreiteten Sitte und führte fast zu einem Generationenausfall. Um
1760 drohte in Angeln eine Entvölkerung.
Mit der Parzellierung der Güter zwischen 1765 und 1787 und der Aufhebung
der Leibeigenschaft verstärkte sich das Problem, da die "frei"
gewordenen Leibeigenen aus wirtschaftlicher Not die Geburtenzahlen
reduzierten.
Aber schon ab 1788 änderte sich die Entwicklung bis 1819 als schon
wieder eine Überbevölkerung verzeichnet wurde.
genitor, gen.
(lat.) Vater, Erzieher.
genitores
(lat.) Eltern
genitrix
(lat.) Mutter.
Gerechtsame
Auch Gerechtigkeit. Gebräuchliche Bezeichnung für das Recht oder
Vorrecht mit der man etwas tat, besaß oder nutzte.
Es gab vererbliche und veräußerliche Nutzungsrechte.
Die Gerechtsame wurde oft von Städten für bestimmte Berufe oder
Tätigkeiten erlassen. Z. B. Katen-, Schmiede-, Schank-, Brau-, Mühl-,
Fischerei-, Brotgerechtsame usw.
Es gab auch die Gerechtsame "der väterlichen Gewalt" die beim Tod des
Vaters auf Onkel oder Bruder übergehen konnte.
Gerichtsbarkeit
Bis 1240 von König Waldemar II. das Jütische Recht eingeführt wurde,
bestanden das Recht des Stärkeren und das Recht der Blutrache. In
regionalen Teilen Dänemarks existierte das Schonische Recht und das
Seeländische Recht. Das Jütische Recht behielt stark modifiziert seine
Gültigkeit bis 1900.
1524 wurde die patrimoniale Gerichtsbarkeit der Gutsherren eingeführt.
Sie gab diesen das Recht über "Hals und Hand", also die Ahndung von
Verbrechen mit der Todesstrafe oder Verstümmelung.
1770 wurde die Folter (s. d.) abgeschafft. Ab 1791 hatte jeder
Angeklagte Anspruch auf einen Verteidiger.
1777 erlosch die Gerichtsbarkeit der Domkapitel und der Klösterlichen
Besitztümer, die wie die adeligen Güter eigene Gerichtsbarkeit hatten,
und wurde auf die Harden übertragen.
Erst 1805 wurde das Gesetz über Hals und Hand gemildert und
verpflichtete die Gutsherren juristisch ausgebildete Justiziare
einzustellen und Gerichtstage abzuhalten.
Die Kosten der Rechtspflege trug der Gutsherr, auch hatte er ein
Gefängnis auf dem Gutshof einzurichten und einen Gerichtsdiener
einzustellen; andererseits flossen ihm die Einnahmen aus
Gerichtsgebühren und Strafen zu. Es fehlte nicht an Beispielen nach
denen die Gutsuntergehörigen willkürlich bestraft und die
Gerichtsbarkeit auf die furchtbarste Weise "gemisbraucht" wurde. Auch ga
es genügend Fälle, dass adelige Güter gar kein Ding oder Recht hielten,
sondern der Gutsbesitzer allein entschied.
In der Regel bildete jedes Gut einen eigenen Gerichtsbezirk, es gab aber
auch Fälle wo mehrere Güter zusammen ein gemeinschaftliches Gericht
bildeten.
Angeln bestand aus 44 verschiedenen Unterstellungen bzw.
Gerichtsbarkeiten (Jurisdictionsbezirke) mit jeweils unterschiedlichem
Recht. Viele angeliter Bauern gehörten 2 - 3 Obrigkeiten an, die jeweils
anders Recht sprachen und andere Abgaben von ihm erhoben.
Erst im Jahr 1853 fiel durch ein königliches Patent Friedrich II. die
adelige Jurisdiktion fort. Ab 1853 war für den Angler Güterdistrikt und
das St. Johanniskloster in Schleswig ein Richter mit Sitz in Kappeln mit
der Rechtspflege beauftragt. Ein humaneres Strafrecht war in Ansätzen
vorhanden.
Gesamtstaat (Dänischer)
Der dänische Gesamtstaat bestand von 1773 bis zur Niederlage des
dänischen Königreiches gegen Preußen und Österreich am 30. 10. 1864
(Wiener Frieden). Er umfasste die Königreiche Dänemark und Norwegen und
die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie Island und die Farörer
Inseln. 1815 kam das Herzogtum Lauenburg hinzu. Dabei waren die
Herzogtümer nicht Teil des Königreiches Dänemark, sondern wurden nur vom
dänischen König in seiner Funktion als Herzog regiert. Damit waren sie
dem Königreich in Personalunion verbunden.
Holstein war als deutsches Lehen (s. d.) zugleich Mitgliedsstaat des
Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Schleswig dagegen war ein
königliches Lehen.
Die beiden Herzogtümer wurden in Kopenhagen durch die
Schleswig-Holsteinische Kanzlei vertreten.
Erster Kanzleirat war der Deutsche Bernstorff, der aber dem König treu
ergeben war. Er tat sehr viel für Aufbau und Entwicklung der
Herzogtümer. Nach seinem Tod 1797 folgte der radikale deutsche Reformer
Struensee. Damit begann die Auflehnung des dänischen Adels gegen
deutsche Vorherrschaft am Hof und gegen sprachliche Überfremdung. Aber
auch in den Herzogtümern begann eine Auflehnung gegen die Dänische
Außenpolitik. Dänemark gab seine Neutralitätspolitik auf und schlug sich
1807 nach dem Überfall der englischen Flotte auf Kopenhagen auf
Napoleons Seite. Die Folge war der Verlust Norwegens. Der dänische
Gesamtstaat wurde geschwächt. Der dänische Staatsbankrott (s. d.)
verstärkte dieses noch.
Zwischen 1852 und 1863 war der dänische Gesamtstaat auf seinem
Tiefpunkt. Strittig war die Verfassungsfrage. Durch die Aufhebung der
Gesamtstaatsverfassung 1863 für Holstein und Lauenburg, wurde schon die
Zerreißung des Bandes zwischen Schleswig und Holstein deutlich.
1863 wurde ein Grundgesetz nur für Dänemark und Schleswig gemacht. Das
war ein klarer Verfassungsbruch.
Am 30. 10. 1864 nach seiner Niederlage bei Düppel (s. d.) willigte der
König in einen Waffenstillstand und Friedensvertrag (Wiener Frieden)
ein, der die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein an die beiden
deutschen Großmächte abtrat. Damit gab es keinen Gesamtstaat mehr.
(Siehe auch unter Nationale Erhebung und unter Volkszählung)
Gesangvereine
Siehe unter Liedertafel.
Geschickter
Abgeordneter einer Zunft.
Geschlechterfriedhof Lunden
Ältester bis ins Spätmittelalter zurückgehender Friedhof der Westküste
um die Laurentiuskirche in Lunden gelegen. Hier waren die Angehörigen
der mächtigen ostfriesischen und Dithmarscher Bauerngeschlechter des 16.
u. 17. Jh. begraben. Jedes Grab war einem Hof zugeordnet.
Es gab Gräber mit aufrechtstehenden Stelen aus Sandstein und Gruftkeller
unter großen Sandsteinplatten (bis zu zwei Tonnen schwer) die mit
Inschriften, Reliefs, Geschlechterwappen und Hausmarken (s. d.) versehen
waren. Früher gab es solche Gräber auf allen nordfriesischen Friedhöfen.
Lunden ist keine Besonderheit, außer dass der Friedhof noch besteht.
Von den ursprünglichen Grüften sind noch dreizehn erhalten. 60
Grabplatten und Stelen sind noch vorhanden.
Gesinde
niedere Dienstboten gegen Lohn, Kost und Unterbringung im Hause des
Dienst- oder Grundherrn.
Begrifflicher Ursprung ahd. "gisind" = Gefolgsmann. Im eigentlichen Sinn
"der der den gleichen Weg hatte".
Gesindewechsel war am Petritag (21. Febr.) und am Martinitag (21. Nov.).
Nach der Gesindeverordnung von 1825 wurden diese Daten auf den 1. Mai
und 1. November verlegt.
Gest
Hefe zum Brotbacken.
Gevatter / Pate
Taufpaten. Bei Jungen zwei männliche und eine weibliche, bei Mädchen
umgekehrt. In der Regel entstammten sie der nächsten Verwandtschaft. Sie
zeigen sich durch ein Geschenk (silberner Kinderlöffel, silberner
Becher) erkenntlich.
Für Taufen genoß der Pastor von den drei Gevattern "ein kleines Opfer",
das "jeglicher wenigstens 4 ß opfern muß".
Bei Untergehörigen (Leibeigenen) übernahm sehr häufig der Gutsherr die
Patenschaft über die Kinder. Dafür hatten sie den Vornamen des Gutsherrn
zu tragen. So kam es zu zahlreichen Namenshäufungen zu bestimmten
Zeiten. Hieß der adelige Gevatter Kai, so hießen plötzlich viele
leibeigene Kinder auch Kai.
Gevollmächtigter
Repräsentant einer Gemeinde. Er hatte die Mitaufsicht über die
Verwaltung des Kirchenvermögens einschließlich der Schulausgaben. Er
hatte außerdem über den ordentlichen Wandel der Einwohner zu achten.
Schließlich hatte er bei Visitationen sein Urteil über den Geistlichen
abzugeben.
Gewann / Gewannflur
Fluraufteilung in Folge der Dreifelderwirtschaft (s. d.) bei der die
Feldflur einer Siedlung in schmale streifenförmige Gewanne aufgeteilt
wurde. Gewanne wurden im Flurzwang bewirtschaftet, d. h. gleichzeitige
Durchführung von Arbeiten auf allen Flurstücken eines Gewanns. Eigen war
den Gewannen, dass sie mindestens zehnmal so lang wie breit waren. Im
Gegensatz zu Südwestdeutschland spielten die Gewanne im Norden durch
frühes Anerbenrecht (s. d.) (nur ein Erbe erhielt den Hof) keine so
große Rolle.
Gewerbeordnung
1869 wurde vom Norddeutschen Bund (s. d.) eine Gewerbeordnung
eingeführt. Damit wurden viele bestehende Regeln wie das
Niederlassungsverbot für Handwerker und Händler aufgehoben. Es gab nun
praktisch eine Gewerbefreiheit. Der bis dahin bestehende Unterschied
zwischen Stadt (Bannmeile s. d.) und Land hörte auf.
Gewichte
1 Mark = etwa 1/2 Pfund (erst ab dem Mittelalter ein Münzwert.
1 Pfund = 16 Unzen = 32 Lot = 1/2 kg.
1 Pfund (Friesland) etwa 480 g.
1 Lispfund (Livländisches) = 14 Pfund
1 Loth = ungefähr 15 g
1 Center = 8 Lispfund = 112 Pfund
1 Tonne = Getreidemaß. Weizen nicht unter 220 Pfund, Roggen nicht unter
188 Pfund, Gerste nicht unter 180 Pfund, Hafer nicht unter 130 Pfund
Gezeiten
Die Gezeiten geben das periodische Steigen und Fallen des Wasserspiegels
an. Die Differenz zwischen Ebbe und Flut (Tidenhub) beträgt auf Grund
der Geschwindigkeit der Mondumkreisung 6 Std. und 12 Minuten und alle 12
Std. und 25 Minuten ist wieder Flut.
Durch die Anziehungskraft von Mond und Erde wird das Meerwasser bewegt.
Auf der mondnahen Seite ist die Anziehungskraft des Mondes stärker als
die Fliehkraft der Erde. Dadurch wird hier das Meerwasser zum Mond
hingezogen, es entsteht die Flut. Auf der vom Mond abgekehrten Seite der
Erde ist aber die Fliehkraft der Erde größer als die Anziehungskraft des
Mondes. Deshalb entsteht auch hier ein zweiter Wasserberg - die Flut.
Aus den dazwischen liegenden Gebieten fließt das Wasser fort und es
herrscht Ebbe.
Die Anziehungskräfte addieren sich, wenn Sonne, Mond und Erde in einer
Linie stehen. Passiert dieses so kommt es zu besonders hohen Fluten den
sog. Springfluten (s. d.)
Die Flut fällt geringer aus, wenn Sonne, Mond und Erde in einem rechten
Winkel zueinander stehen. Dadurch bedingt wirken die Anziehungskräfte
von Sonne und Mond in unterschiedliche Richtungen. Es entsteht die
Nippflut (s. d.).
Der mittlere Tidenhub liegt auf dem offenen Meer bei ca. 2,40 m und
erhöht sich an den Küsten durch deren Trichterform.
Gilde
Erste Gilden gab es schon vor der Einführung des Christentums. Besonders
im Mittelalter Zusammenschluss von Berufsgruppen (Bauern, Dorfbewohnern,
Handwerkern) und Interessengemeinschaften (Brand-, Sterbe-, Reiter-,
Schützengilden) zum jeweils gegenseitigen Schutz und zur Durchsetzung
von Interessen. Die Mitglieder nannten sich Gildebrüder.
In Satzungen, Willküren, Beliebungen wurden Regeln des Zusammenlebens
und Ge- und Verbote festgelegt.
Als gegenseitiger Schutz nicht mehr nötig war bestanden sie als
Vereinigung für Lustbarkeiten fort.
Gildepfennige
Auch Totenpfennige. Sie waren mit dem Namen des Gildebruders und einem
Totenkopf versehen und wurden von den Sterbegilden vor Beerdigungen an
die Gildebrüder ausgegeben und sofort nach der Trauerfeier eingesammelt.
So kontrollierte man die Teilnahme beim "Folgen der Leiche". Wer sich
drückte wurde in Strafe genommen.
Glashütten , in Angeln
Mittelalterliches Gewerbe der Glasherstellung. Die älteste Glashütte
existierte im Frühmittelalter im Herzen Angelns in Hedeby. Das mag
zwischen 800 bis 1000 n. Chr. gewesen sein. Sie wurde mit großer
Wahrscheinlichkeit von Handwerkern aus dem Westen betrieben. Die
Blütezeit des heimischen Glasgewerbes lag zwischen 1580 bis 1680.
Nachweislich hat es in Angeln Glashütten gegeben in Hedeby, Klappholz,
Gut Rundhof, Stenderup und Uelsby.
Der Betrieb von Glashütten war immer an Güter und wegen des enormen
Holzbedarfs für die Schmelzöfen an Wald gebunden.
Die Glashüttenbetreiber bei uns dürften mit großer Wahrscheinlichkeit
aus Mitteldeutschland, dem Harz, Thüringen, Sachsen, Böhmen und Hessen
und aus Mecklenburg gekommen sein.
Glasschmalz
Siehe unter Queller.
Gliedsetzer
Nordfriesisch = Leedsetter. Heilkundler mit teilweise beachtlichen
Fähigkeiten bei Knochenbrüchen, Verrenkungen und Verstauchungen. Ihre
hauptsächlichen Fähigkeiten haben sie beim Einrenken. Der älteste in
Nordfriesland dürfte um 1600 gelebt haben. Oft wurden die Fähigkeiten
von Generation zu Generation weitergegeben. Wer keine Kinder hatte nahm
seine Kunst mit ins Grab.
1810 mussten die Gliedsetzer sich verpflichten schwierige komplizierte
Fälle an Ärzte abzugeben.
Siehe auch unter Ärztlicher Versorgung, Babier, Bader.
Gliep / Glip / Glipp / Tänge
(Gliep in Nordfriesland, Glip in Angeln, Tänge an der Schlei). Ein an
einem Holzstil befestigtes Schiebenetz von etwa 1 m Breite zum
Krabbenfang im flachen Nordseewasser. Die Fischer gingen bis zu
brusttief durchs Wasser und schoben die Gliep über den Meeresgrund.
Dabei wurden die Krabben auf- und ins Netz gescheucht. In der Schlei
fing man so die Aale.
Globus, begehbarer im Gottorfer Barockgarten.
1637 ließ Herzog Friedrich III. (1597 - 1659) den Barockgarten s. d.) ,
genannt "das Neue Werk" als ersten Terrassengarten Europas nördlich der
Alpen anlegen.
1650 wurde hierin ein prächtiges Lustschloss im persischen Stil, die
Friedrichsburg, in Form der Spätrenaissance errichtet, in dem der
Gottorfer Globus aufgestellt wurde. Dieser über 3 Meter im Durchmesser
begehbare Globus, der 12 Personen Platz bot, war eine wissenschaftliche
Sensation. Entworfen und gebaut wurde er von dem Hofgelehrten Adam
Olearius. Herzog Friedrich III. selbst erlebte die Fertigstellung im
Jahre 1664 nicht mehr.
1713 wurde der Globus zur Abwendung eines Krieges an den russischen
Zaren Peter der Große, der ihn "forderte", "verschenkt", um einen Krieg
mit Russland abzuwenden. Da der Globus nicht durch die Tür passte,
musste die Friedrichsburg aufgebrochen werden. Der Verlust des Globuses
war gleichzeitig auch der Untergang des Gartens.
In einer dreijährigen abenteuerlichen dreieinhalbjährigen Reise wurde er
per Schiff und auf Schlitten nach St. Petersburg gebracht.
Ein Globushaus, das Peter der Große in Petersburg für sein "Geschenk"
plante, wurde nie fertig und so wurde der Globus mal hier, mal dort und
schließlich in Zarskoje Selo, dem heutigen Puschkin untergebracht.
Im Herbst 1941 fanden während des 2. Weltkrieges deutsche
"Kunstschutztruppen" den Globus in Puschkin und brachten ihn 1942 in
Spezialgüterwagen unter dem Befehl des Schleswiger Denkmalpflegers
Helmut Perseke nach Lübeck heim. Er blieb verpackt auf dem
Krankenhausgelände in Neustadt stehen, um ihn nach gewonnenem Krieg nach
Schleswig-Gottorf zurück zu bringen. Im Januar 1946 wurde er aber von
der "britischen Kommission für Beutekunst" gefunden und nach Russland
zurückgeführt.
Heute steht der Originalglobus im Turm des Lomonossow - Museums in St.
Petersburg.
Glücksburg
(siehe unter Schloss Glücksburg)
Glücksburgische Friedrichsgarde
Siehe unter Friedrichsgarde.
Glutbecken / Fürfatt
Behälter der mit Glut gefüllt auf dem Tisch stand und dem Wärmen der
Hände und dem Entzünden des Kienspans (s. d.) diente. (siehe auch unter
Kiek und Fußkiek). Auch Schwefelhölzer in flüssigen Schwefel getauchte
Holzspäne (Kienspan) brannten nur, wenn sie an Glut gehalten wurden. Die
anreißbaren anfangs giftigen Phosphorzündhölzer waren noch nicht
erfunden. Sie gab es erst ab 1800.
Göpel
Antriebsvorrichtung mit Pferdekraft für Maschinen wie die ersten Dresch-
u. Häckselmaschinen aber auch für Rossmühlen (Graupen- und Grützmühlen).
Das im Kreis gehende Pferd (Pferde) bewegte ein Zahnradgetriebe, welches
über eine Welle die Maschinen antrieb.
Gottorp / Gottorf
Schloss und Amtsbezirk im Landesteil Schleswig. Um 1400 gab es im
Herzogtum Schleswig das Amt Gottorp und das Amt Flensborg.
Die Ursprünge des Schlosses gehen auf die Burg Gottorp 1161 zurück. Sie
war Residenz des Bischofs. 1268 fiel die Burg im Tauschgeschäft an die
Schauenburger Grafen. 1492 vernichtete ein Feuer große Teile der Burg.
Sie fiel erbrechtlich an den dänischen König Christian III., der 1530
ein großes neues Schloss (Westflügel) errichtete und von hier aus
Dänemark regierte. Es begründete sich die Linie Schleswig-Holstein
-Gottorf. In der Neujahrsnacht 1664/65 vernichtete ein erneuter Brand
große Teile des Schlosses. In mehreren Bauabschnitten wurde es zur
vierflügeligen Festungsanlage ausgebaut.
1713, nach verlorenem Krieg wurde Gottorp bis 1848 zum Sitz dänischer
Stadthalter. Die Landesteile Schleswig und Holstein wurden verschiedenen
Herren zugesprochen. Schleswig wurde von Gottorp und Holstein von Kiel
aus regiert.
Grabbier
Früher übliches Bier nach einer Beerdigung.
Graften
(Nordfriesisch) Breite, häufig tiefe Gräben, die alte Warften umziehen.
Gran
Münz- und Apothekergewicht. 15 Gran = 1,0938 Gramm.
Grandmonarch
Abfällige Bezeichnung für Erdarbeiter die als Landstreicher bettelnd und
nach einfacher leichter Arbeit suchend durchs Land zogen.
Grapengießer / Grapengeter
Beruf. Er goß metallene Grapen, Mörser usw.
Gräser
Beruf. Grasmäher, Wiesenwächter.
Grasgeld
Trieb ein Bauer mehr Vieh auf die Allmende (Gemeinschaftsweide) als ihm
zustand, so musste er dafür Grasgeld bezahlen.
Gravamina
1) Beschwerden oder Vorwürfe über Missstände gegen Kirche oder
Landesherren.
2) von Untertanen zu erbringende Abgabe an Kirche oder Landesherren.
3) allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen.
Gravenstein / Graasteen (Schloss)
Ort und Schloss in der Nähe Sonderburgs am nördlichen Ufer der
Flensburger Förde. Es war die Sommerresidenz der dänischen Könige.
Das Schloss wurde von 1700 - 1708 für den Stadthalter der königlichen
Landesteile im barocken Stil gebaut. 1757 brannten große Teile des
Schlosses ab. 1757 wurde es mit schlichter Fassade wieder aufgebaut.
1700 wurde auch der sehenswerte Schlosspark im Stile eines englischen
Gartens angelegt.
Hans Christian Andersen schrieb 1845 auf dem Schloss das Märchen "Das
kleine Mädchen mit den Schwefelhölzern".
1936 erhielt der Kronprinz Ferdinand das Schloss vom dänischen Staat als
Hochzeitsgeschenk und seither zählt Gravenstein zu den königlichen
Schlössern.
Gravenstein / Graasteen, (Gut)
Gravenstein war ursprünglich ein adeliges Gut der Familie von Ahlefeldt.
Es war das mit Abstand größte Adelsgut im Herzogtum Schleswig. 1648
verkauften die von Ahlefeldts den Hof an den Herzog von
Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg. 1662 kam es erneut an Seegaard
wohin die Ahlefeldts erneut
ihren Stammsitz verlegten und mit dem Bau eines Herrenhauses begannen,
das um 1700 den Charakter eines Schlosses annahm.
1725 gingen die Ahlefelds Konkurs und Gravenstein wurde ein
selbständiges Gut zu dem umfangreiche Ländereien und die Siedlung
gehörten. Neuer Besitzer war der Herzog von Augustenburg der zahlreiche
benachbarte Güter hinzukaufte.
Vom Gut stammt die bekannte Apfelsorte "Gravensteiner".
Greede
(nordfriesisch) Grasland.
Groden
(auch Polder oder Koog) An der Nordseeküste durch Eindeichung und
Entwässerung gewonnenes fruchtbares Marschland.
Groschen
Münze im Wert zwischen 7 - 10 Pfg. Später allg. 10 Pfennig.
Groschenseite / Pfennigseite
Mit Groschenseite bezeichnete man den östlichen, zum Süder- und
Norderhofenden ( s. d.) abfallenden Teil des Holms bzw. der Großen
Straße. Hier befanden sich die großen wertvollen Handelshöfe der
Reichen. Die entgegengesetzte ansteigende Seite westlich des Holms und
der Großen Straße nannte man die Pfennigseite, weil hier die zwar auch
noch "betuchten" aber ärmeren Bürger ihre Häuser hatten.
Grote Manndränke / Mandränke
Eine der zwei großen Sturmfluten. (s. d.)
Grützbank
Eine kistenförmige Bank zum Sitzen und zur Unterbringung von Grütze, von
Mehl und anderen Vorräten. Abends wurde sie zu einer Schlafgelegenheit
für die Kinder.
Grützquere
Steinerne Mühle für den Handbetrieb zum Mahlen von Korn, die nicht dem
Mühlenzwang unterlag. 1797 z. B. zahlten Kätner und Insten des Gutes
Roest 18 Schilling pro Jahr für den Gebrauch einer Grützquere.
Grundherrschaften im Herzogtum Schleswig
Der Grund und Boden Angelns verteilte sich auf nachfolgende
Grundherrschaften:
1) Geistliche Grundherrschaften. Zu ihnen gehörten der Bischof, die
Domkirche in Schleswig, das kirchlichen Domkapitel.
2) Klösterliche Grundherrschaften. Zu ihnen gehörten das Rude-Kloster,
das Streugut des Klosters St. Johannis bis zur Reformation und das
Grundgebiet des Klosters Mohrkirchen.
3) Grundherrschaft des Adels. Seit 1713 wurden sie unter dem Namen I.
Angler Güterdistrikt zusammengeschlossen. Jeder adelige Gutsbezirk
bildete dennoch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit ein Gemeinwesen für
sich.
Grundsteuermutterrolle
Teil der Landessteuerbücher. Amtliches Verzeichnis der Grundstücke im
Sinne der Grundbuchordnung. In Schleswig-Holstein wurde daraus 1920 das
Liegenschaftsbuch.
Gudemannen
Auch Heermannen (s. d.) oder Freimannen genannt.
Mannen, die gegen Leistung des Rossdienstes (Heermannen) ihr eigenes
Land steuerfrei besaßen und von öffentlichen Abgaben und Diensten
befreit waren (Freimannen). Im Laufe der Zeit wurden sie Gudemannen
genannt, d. h. Männer von guter Abstammung. In Schleswig fand bis ins
15. Jh. ein ständiger Nachschub vom Bauernstand in den Heermannenadel
statt. Umgekehrt konnte ein Gudemann aber auch in den Bauernstand mit
all seinen Verpflichtungen zurücksinken, wenn er den Rossdienst nicht
mehr erfüllen konnte.
Die wirtschaftliche Macht der Gudemannen war gering, weil sie nie eine
Gemeinschaft untereinander entwickelten.
In Holstein beruhte der Rossdienst auf dem Lehen, in Schleswig auf der
Steuerfreiheit.
Guffr / Gummr
Beim Anerbenrecht erbte immer nur ein Kind (meistens der älteste Sohn)
den Hof. Die weichenden Geschwister wurden auf andere Höfe verheiratet,
arbeiteten als Knecht bei ihrem Bruder dem Hoferben oder in bevorzugter
Stellung als Guffr = Gutvater (Onkel der Kinder des Hoferben). Die
weichende Schwester des Hoferben in dieser Stellung wurde Gummr =
Gutmutter genannt.
Guldholm / Güldenholm
1192 eingeweites Benediktinerkloster am Langsee, etwa 6 Km nördlich von
Schleswig. Es sollte den Namen "aurea insula" die Goldene Insel tragen.
Goldig aber waren die Zeiten für die Benediktinermönche allerdings
nicht, denn ihr Bischof lies sie von Zisterziensermönchen nach den
wesentlich strengeren Zisterzienserregeln "erziehen". Die
Benediktinermönche waren wegen ihres unsittlichen Lebenswandels mit den
Nonnen im Doppelkloster St. Johannes/St. Miachelis (s. d.) nach Guldholm
versetzt worden.
Guldholm lag am Langsee in einer sehr feuchten Niederung mit sehr
ungesundem Klima und darum wurde das Kloster schon bald aufgegeben und
die Mönche zogen 1209/10 ins Rudekloster "rus regis" (s. d.) nach
Glücksburg.
Gürtler
Beruf. Er fertigt Metallbeschläge für Riemen und Gürtel.
Gut Arlewatthof
(siehe unter Arlewatt)
Gut Drült
(siehe unter Drült)
Gut Gelting
(siehe unter Gelting)
Gut Gravenstein
(siehe unter Gravenstein)
Gut Lundsgaard
(siehe unter Lundsgaard)
Gut Mohrkirch
(siehe unter Mohrkirch)
Gut Oehe
(siehe unter Oehe)
Gut Roest
(siehe unter Roest)
Gut Rundhof
(siehe unter Rundhof)
Gutsbier
Selbstgebrautes Bier in der Art des Malzbieres. (s. unter Bierbrauen)
Gutsschule
Niederste Form des Schulwesens in den gutseigenen Schulen. Hier wurde
das Lesen und Schreibenlernen nicht gefördert sondern hintertrieben.
Gutsherren wollten keine gebildeten Leibeigenen. Gelehrt wurde nur
bedingungsloser Gehorsam gegenüber dem Gutsherrn. Es gab nur wenige
Ausnahmen, in denen sich auch die Gutsherren um die Ausbildung der
Kinder von Untergehörigen kümmerten. So die Gutsherrin von Rumohr, die
1748 drei Distriktschulen für ihre Untergehörigen schuf und sie mit
Industrieschulen verband. Hier lernten die Jungen neben Lesen, Schreiben
und rechnen zu Handwerkern und die Mädchen zu spinnen und zu weben.
(siehe auch unter Schule)
Gütler
Besitzer eines kleinen Gutes.
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